Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07   

Volltextveröffentlichungen (13)

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  • rws-verlag.de

    Keine einseitige Bestimmung eines Zahlungsziels als Ersatz für Mahnung beim Schuldnerverzug

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zahlungsverzug: Rechnung an Verbraucher mit Zahlungsziel muss über § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB belehren, um Verzug zu begründen

  • kanzlei.biz

    Keine Verzugsbegründung bei einseitiger Bestimmung eines Zahlungsziels

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 286

  • RA Kotz

    Zahlungsverzug - Reicht Rechnungsübersendung mit Zahlungsziel aus?

  • Prof. Dr. Lorenz

    Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens nach §§ 280 I, II, 286 BGB; Voraussetzungen des Verzugs (§ 286 BGB): Keine einseitige Bestimmung der Leistungszeit; Anforderungen an eine mit der Rechnungsstellung verbundene "befristete Mahnung" im Verhältnis zu Verbrauchern (Abgrenzung zur Einräumung eines Zahlungsziels); zeitliches Zusammenfallen von fälligkeitsbegründender Handlung und Mahnung; Voraussetzungen des Verzugs bei Entgeltforderungen nach § 286 III BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 286
    Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des Zahlungsziels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werkvertrag - Rechnung mit einseitiger Bestimmung eines Zahlungstermins: Verzug?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine einseitige Bestimmung eines Zahlungsziels als Ersatz für Mahnung beim Schuldnerverzug

Kurzfassungen/Presse (9)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Nichteintritt des Verzuges, wenn ein Verbraucher nicht über die 30-Tagesfrist belehrt wurde

  • mitfugundrecht.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Voraussetzungen des Schuldnerverzuges

  • info-m.de (Leitsatz)

    Verzug: Begründet die bloße Angabe eines Zahlungsdatums in der Rechnung den Verzug?

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  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Einfache Rechnungen mit Zahlungsziel können Verbraucher nicht in Verzug setzen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Herbeiführung der Verzugsfolgen erfordert Mahnung

  • rechtseck.de (Kurzinformation)

    Erforderlichkeit der Verbraucherbelehrung bei Einräumung eines Zahlungsziels bei Verzug

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Einfache Rechnungen mit Zahlungsziel können Verbraucher nicht in Verzug setzen

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Rechnungsübersendung an Verbraucher - Wirksame Verzugsbegründung?

  • akademie.de (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä. (7)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlervermeidung - Verzugseintritt muss richtig vorbereitet werden

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Schuldrecht - Rechnung mit Zahlungsziel reicht nicht für Verzug des Patienten

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    BGH-Urteil zur Rechnungsstellung - Angabe eines Zahlungsziels sollte vermieden werden

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  • mitfugundrecht.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Voraussetzungen des Schuldnerverzuges

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Werkvertrag - Rechnung mit einseitiger Bestimmung eines Zahlungstermins: Wann beginnt Verzug? (IBR 2008, 15)

  • wrd.de , S. 2 (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen des Zahlungsverzuges

  • beck.de , S. 10 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 280, 286, 288 BGB
    Zum Verzugseintritt bei "befristeter Mahnung" ohne Belehrung nach § 286 Abs. 3 S. 1 BGB

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 25.10.2007, Az.: III ZR 91/07 (Verzug bei Bestimmung eines Zahlungsziels - Verbraucherbelehrung)" von Prof. Dr. Beate Gsell, original erschienen in: NJW 2007, 52.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Wohngeldinkasso - vom Zahlungsverzug bis zur Zwangsversteigerung - Pflichtwissen des WEG-Verwalters" von RA/FAMiet-/WEGR Klaus Eichhorn, original erschienen in: NZM 2010, 688 - 692.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 174, 77
  • NJW 2008, 50
  • ZIP 2008, 510
  • MDR 2008, 67
  • VersR 2008, 132
  • WM 2007, 2334
  • DB 2007, 2709
  • BauR 2008, 145
  • IBR 2008, 15



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BGH, 13.07.2010 - XI ZR 27/10  

    Fälligstellung und Mahnung können verbunden werden

    aa) Es entspricht der heute ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass es zur Herbeiführung des Schuldnerverzuges einer Mahnung des Gläubigers bedarf, die zwar grundsätzlich erst nach Fälligkeit wirksam erfolgen kann, jedoch ausnahmsweise mit der die Fälligkeit begründenden Handlung des Gläubigers verbunden werden darf (RGZ 50, 255, 261; BGHZ 174, 77, Tz. 11; BGH, Urteile vom 14. Juli 1970 - VIII ZR 12/69, WM 1970, 1141; vom 4. Juli 2001 - VIII ZR 279/00, WM 2001, 2012, 2014; Palandt/ Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 286 Rn. 16; Erman/Hager, BGB, 12. Aufl., § 286 Rn. 34; PWW/Schmidt-Kessel, BGB, 5. Aufl., § 286 Rn. 11; Jauernig/Stadler, BGB, 13. Aufl., § 286 Rn. 20; MünchKommBGB/Ernst, 5. Aufl., § 286 Rn. 52; Unberath in Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl., § 286 Rn. 24; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 284 Rn. 29; Staudinger/Löwisch/Feldmann, BGB (2009), § 286 Rn. 43).

    c) Anders als die Revision meint, ist das Berufungsgericht überdies auch zutreffend davon ausgegangen, dass sich aus dem Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2007 (III ZR 91/07, BGHZ 174, 77 ff.) nichts anderes ergibt, soweit die streitige Rückzahlungsforderung aus einem Verbraucherdarlehensvertrag resultiert.

    aa) Nach dieser Entscheidung, die im Übrigen die oben (unter II. 3. a) aa)) angeführte ganz herrschende Meinung ausdrücklich gutheißt, vermag allein die erstmalige Zusendung einer Rechnung über eine Entgeltforderung im Sinne von § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB mit der einseitigen Bestimmung eines Zahlungszieles durch den Gläubiger den Schuldnerverzug eines Verbrauchers nicht zu begründen, wenn die Rechnung keinen Hinweis auf den Verzugseintritt oder ähnliche Zusätze enthält (BGHZ 174, 77, Tz. 11).

  • OLG Frankfurt, 19.11.2012 - 23 U 68/12  

    Zu den Anforderungen an eine Mahnung

    Von besonderer Bedeutung ist, dass die in der Mahnung enthaltene Aufforderung zur Leistung eindeutig und bestimmt sein muss (BGH NJW 2009, 1813; Palandt-Grüneberg § 286 Rn 17), d.h. dass der Gläubiger unzweideutig zum Ausdruck bringen muss, dass er die geschuldete Leistung verlangt (BGH NJW 2009, 1813; 2008, 50; Palandt-Grüneberg a.a.O.).

    Auf die Rechtsfolgen eines Verzugs muss zwar nach dem Urteil des BGH vom 25.10.2007 (NJW 2008, 50) - anders als im Fall des § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB - grundsätzlich nicht hingewiesen werden (unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 10.3.1998 - X ZR 70/96, NJW 1998, 2132, 2133).

    Dabei handelt es sich indessen gemäß der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil des BGH vom 25.10.2007, NJW 2008, 50) explizit um Ausnahmefälle.

    Es ist daher nach dem Urteil des BGH vom 25.10.2007 (NJW 2008, 50) rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die dortigen Vorinstanzen die kalendermäßige Bestimmung eines Zahlungsziels in der Rechnung ohne Hinweis auf einen Verzugseintritt oder ähnliche Zusätze nur als Angebot zu einer Stundung oder einem pactum de non petendo interpretiert haben.

  • BGH, 30.09.2010 - IX ZR 178/09  

    Insolvenzrecht - Genehmigungsfiktion bei Lastschriften

    Eine Zustimmung des Verwalters kann nicht nur für eine ausdrückliche (BGHZ 174, 77, 92 Rn. 19; 177, 69, 81 Rn. 31), sondern auch für eine nur fingierte Genehmigungserklärung des Schuldners (OLG Köln NZI 2009, 111, 112 f; Uhlenbruck/Vallender, InsO 13. Aufl. § 22 Rn. 208 b) erteilt werden.
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