Rechtsprechung
| BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
ZPO § 32; EGBGB Art. 40 Abs. 1 Satz 2; BGB § 823 Abs. 1, § 1004
- openjur.de
- Telemedicus
Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JurPC
Zur Störerhaftung des Hostproviders für Blogeinträge
- it-recht-kanzlei
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gerichtsstand und IPR - Klage gegen Hostprovider mit Sitz in den USA wegen Bloginhalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung zumutbarer Prüfpflichten als Voraussetzung für die Störerhaftung eines Hostproviders i.R.e. Unterlassungsanspruchs gegen die Verbreitung von Äußerungen eines Dritten in einem Blog
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensrecht - Persönlichkeitsverletzung im Internet-Blog
Kurzfassungen/Presse (30)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Eintrag
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Eintrag
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Neue Haftungsregeln für Hostprovider, welche die anonyme Führung von Blogs ermöglichen / Google
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Blogspot.com - Unterlassungsanspruch gegen einen Hostprovider
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verantwortung des Hostproviders bei Persönlichkeitsrechtsverletzung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Die Bewertungs(un)kultur im Internet oder kann man sich gegen unwahre Behauptungen wehren? // Bewertungskultur
- 123recht.net (Kurzinformation)
Wann Sie gegen Provider wegen eines persönlichkeitsrechtsverletzenden Blog-Eintrages vorgehen können
- 123recht.net (Kurzinformation)
BGH erleichtert Web-Cleaning // Auch Hostprovider aus dem Ausland können bei Beleidigungen vor deutschen Gerichten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Hostprovider (hier Google als Betreiber von blogger.com und blogspot.com) kann für rechtswidrigen Blog-Eintrag haften
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Haftung des Hostproviders bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Internet-Blog
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Eintrag
- random-coil.de (Kurzinformation)
Verbreitung ehrenrühriger Tatsachen - Haftung eines ausländischen Internetproviders
- vsw.info
, S. 1 (Leitsatz)
"Hat Pleitier ... F. ein Intelligenzproblem?"
- medienrecht-blog.com (Kurzinformation)
Das neue Ping-Pong-Modell des BGH
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Provider nicht haftbar bei Beleidigungen im Web
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Eintrag
- breuning-winkler.de (Kurzinformation)
Der Hostprovider und der ehrverletzende Blogeintrag
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verantwortlichkeit eines Host-Providers für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Eintrag
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Bewertungsportal: Zur Haftung des Hostproviders für fremde Inhalte
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zur Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen Blog-Eintrag
- pfitzer-law.de (Kurzinformation)
Persönlichkeitsverletzung durch Google?
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
BGH konkretisiert Voraussetzungen der Providerhaftung für rechtsverletzende Äußerungen Dritter
- dlapiper.com (Kurzinformation)
Ausländische Hostprovider können vor deutschen Gerichten verklagt werden
- spiegel.de (Pressebericht, 25.10.2011)
Störerhaftung: Blog-Plattformen müssen nicht vorab prüfen
- heise.de (Pressebericht, 25.10.2011)
BGH konkretisiert Prüfungspflichten für Bloghoster
- Telepolis (Pressebericht, 25.10.2011)
BGH statuiert Grundsätze zur Haftung ausländischer Hostprovider // Blogger.com muss Äußerungen bei Beschwerden überprüfen
- teltarif.de (Pressemeldung, 25.10.2011)
BGH verschärft Prüfpflichten für Beleidigungen im Internet
- lto.de (Kurzinformation)
Hostprovider ist grundsätzlich nicht zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit ins Netz gestellter Beiträge verpflichtet
- lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Haftung von Blog-Hostern wird verhandelt
- general-anzeiger-bonn.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.09.2011)
Haftung von Host-Providern
Vor Ergehen der Entscheidung:
Besprechungen u.ä. (7)
- Telemedicus (Kurzanmerkung)
BGH entscheidet über Haftung von Blogspot
- deutscheranwaltspiegel.de
, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)
Das Ende der Unschuld? - BGH konkretisiert Prüfpflichten für Hostprovider bei ehrverletzenden Blogeinträgen
- ftd.de (Entscheidungsbesprechung)
Anonyme Beleidigungen in Blogs
- lbr-law.de (Kurzanmerkung)
Zu den Voraussetzungen der Störerhaftung eines Hostproviders
- medienundmarken.de (Kurzanmerkung)
BGH konkretisiert Prüfpflichten für Provider
- anwalt.de (Entscheidungsanmerkung)
Cybermobbing
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung)
Persönlichkeitsrechte im Netz: Anleitung zum Überallklagen - auch gegen Hostprovider
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 25.10.2011, Az.: VI ZR 93/10 (Anforderungen an Störerhaftung des Hostproviders bei behaupteter Rechtsverletzung durch Blog-Eintrag)" von RA Thorsten Feldmann, LL.M., original erschienen in: K&R 2012, 110 - 116.
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.05.2009 - 325 O 145/08
- OLG Hamburg, 02.03.2010 - 7 U 70/09
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2012, 148
- MDR 2012, 92
- GRUR 2012, 311
- NJ 2012, 200
- VersR 2012, 114
- MMR 2012, 124
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11
Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed
Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die in jedem Verfahrensabschnitt, auch im Revisionsverfahren, von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, VersR 2012, 114 Rn. 10 mwN, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen), ist gegeben.a) Das Berufungsgericht ist zunächst zutreffend mit dem Amtsgericht davon ausgegangen, dass die Haftungsbeschränkung des § 10 Satz 1 TMG nicht für Unterlassungsansprüche gilt (…st. Rspr., vgl. Senatsurteile vom 27. März 2007 - VI ZR 101/06, VersR 2007, 1004 Rn. 7 - Meinungsforum;… vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, VersR 2009, 1417 Rn. 17 - Domainverpächter; vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, aaO Rn. 19;… BGH, Urteile vom 19. April 2007 - I ZR 35/04, BGHZ 172, 119 Rn. 19 - Internet-Versteigerung II;… vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08, GRUR 2011, 152 Rn. 26 - Kinderhochstühle im Internet).
aa) Unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Störerhaftung ist verpflichtet, wer, ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Beeinträchtigung des Rechtsguts beiträgt (vgl. Senatsurteile vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, aaO;… vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, aaO Rn. 13 f. - Domainverpächter, jeweils mwN).
Eine Haftung des Verbreiters fremder Nachrichten als Störer setzt deshalb die Verletzung zumutbarer Verhaltenspflichten, insbesondere von Prüfungspflichten, voraus; deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat, eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. Senatsurteile vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, aaO Rn. 22 …und vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, aaO Rn. 18 - Domainverpächter, jeweils mwN).
Weist ein Betroffener den Betreiber eines Informationsportals auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Inhalt einer in das Portal eingestellten Nachricht hin, kann der Betreiber des Portals als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, aaO Rn. 24 - Hostprovider …und vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, aaO Rn. 27 - Domainverpächter).
- BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08
Verletzung des Persönlichkeitsrechts im (EU-) Internet
Zu Recht hat das Berufungsgericht allerdings die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bejaht, die auch unter der Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO in der Revisionsinstanz zu prüfen ist (vgl. Senatsurteile vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, VersR 2012, 114 Rn. 10 - Blog-Eintrag;… vom 31. Mai 2011 - VI ZR 154/10, BGHZ 190, 28 Rn. 16, jeweils mwN). - LG Berlin, 05.04.2012 - 27 O 455/11
Haftung für Erfahrungsberichte bei googlemaps
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist als Störer zur Unterlassung verpflichtet, wer, ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Beeinträchtigung des Rechtsguts beiträgt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011, VI ZR 93/10, Rn. 21…, Urteil vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, Rn. 13 f. - Domainverpächter; BGH, Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I;… Urteil vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08, aaO Rn. 45 - Kinderhochstühle im Internet; Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, - Stiftparfüm).Speziell für die Inanspruchnahme des Hostproviders unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung gelten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (Urteil vom 25. Oktober 2011, VI ZR 93/10, juris, Rn. 23 ff.) für das Persönlichkeitsrecht verletzende, lediglich technisch zur Verfügung gestellte Internetseiten die folgenden Maßstäbe:.
Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer eines Blogs hin, kann der Hostprovider als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern (vgl. Urteil vom 25. Oktober 2011, VI ZR 93/10, juris, Rn. 24; Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; Urteil vom 19. April 2007 - I ZR 35/04, BGHZ 172, 119 - Internet-Versteigerung II;… Urteil vom 12. Juli 2007 - I ZR 18/04, BGHZ 173, 188 Rn. 43 - Jugendgefährdende Medien bei eBay;… Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, aaO Rn. 26 - Stiftparfüm).
Dabei hängt das Ausmaß des insoweit vom Provider zu verlangenden Prüfungsaufwandes von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere vom Gewicht der angezeigten Rechtsverletzungen auf der einen und den Erkenntnismöglichkeiten des Providers auf der anderen Seite." (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011, VI ZR 93/10, juris, Rn. 26).
- LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2012 - 11 O 2608/12
Arzt-Bewertungsportal: Unterlassungsanspruch eines negativ bewerteten Arztes …
Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch genommenen nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat, eine Prüfung zuzumuten ist ( BGH, Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10 [zitiert nach juris, dort Rz. 22]).Dies steht in Einklang mit den Maßstäben, die der Gerichtshof der Europäischen Union und der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Verantwortlichkeit von Betreibern eines Internet-Marktplatzes für Markenrechtsverletzungen aufgestellt haben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10 [zitiert nach juris, dort Rz. 24]).
Nachdem die Verfügungsbeklagte als verantwortlicher Hostprovider mit einer Beanstandung des Verfügungsklägers als Betroffenem gemäß Schreiben dessen Prozessbevollmächtigten vom 20.03.2012 konfrontiert worden war, die - wie hier bei einer Tatsachenbehauptung - richtig oder falsch sein kann, hätte sie eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für die Bewertung Verantwortlichen vornehmen müssen ( BGH, Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10 [zitiert nach juris, dort Rz. 25]).
- OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 2 U 91/11
Haftung für Domain-Parking
Wie der Betreiber eines Online-Marktplatzes (dazu BGH, Urteil vom 17.08.2011, I ZR 57/09 Tz. 26 - Stiftparfüm ) sind Host-Provider wie die Beklagte aber als Störer verantwortlich, sobald sie Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangen (BGH, Urteil vom 25.10.2011, VI ZR 93/10 Tz. 24).Diese Grundsätze stehen im Einklang mit den Maßstäben, die der EuGH in der Entscheidung " L'Oréal/eBay" (Urteil vom 12.07.2011, C-324/09) aufgestellt hat (so mit ausführlicher Begründung BGH, Urteil vom 17.08.2011, I ZR 57/09 Tz. 22-25; ferner BGH, Urteil vom 25.10.2011, VI ZR 93/10 Tz. 24).
- LG Schweinfurt, 23.10.2012 - 22 O 934/10
Zur Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechtes im Rahmen eines …
Dies ist dann anzunehmen, wenn eine Kenntnisnahme der beanstandenden Meldung nach den Umständen des konkreten Falles im Inland erheblich näher liegt als es aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die vom Kläger behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch eine Kenntnisnahme von der Meldung im Inland eintreten würde (BGH vom 25.10.2011, Aktenzeichen VI ZR 93/10).Diese Inkenntnissetzung muss dabei so konkret gefasst sein, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer bejaht werden kann (BGH vom 25. Oktober 2011, Aktenzeichen VI ZR 93/10).
- OLG Dresden, 08.02.2012 - 4 U 1850/11
Internet; Drittauskunft
Stellt sich ein Kommentar in einem Blog als rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verletzten dar, unterliegt nämlich auch der Blogbetreiber ebenso wie ein Hostprovider unter bestimmten Voraussetzungen, namentlich bei Verletzung von Prüfpflichten der allgemeinen Störerhaftung (BGH, Urteil vom 25.10.2011, VI ZR 93/10 zitiert nach Pressemitteilung; NJW 2011, 753; CR 2010, 458; Senat, Hinweisbeschluss vom 7.10.2011, 4 U 919/11 n.v.). - OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11
Google haftet nicht für Autocomplete-Vorschläge
Dies ist anzunehmen, wenn eine Kenntnisnahme der beanstandeten Meldung nach den Umständen des konkreten Falls im Inland erheblich näher liegt als es aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die vom Kläger behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch eine Kenntnisnahme von der Meldung (auch) im Inland eintreten würde (BGH, GRUR 2012, 311 ff = AfP 201, 50 ff - "Blog-Eintrag" - Rdz. 11 gemäß Juris-Ausdruck;… BGHZ 184, 313 ff - "New York Times" - Rdz. 20 gemäß Juris-Ausdruck; vgl. auch EuGH, NJW 1995, 1881 ff - "Fiona Shevil I"-). - OLG Frankfurt, 11.09.2012 - 11 U 157/11
Unbillige Behinderung durch Klausel in IFA-Vertrag
Um die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte zu erstrecken, (...) setzt (sie) die Verletzung zumutbarer Verhaltenspflichten, insbesondere von Prüfpflichten voraus; deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat, eine Prüfung zuzumuten ist" (zuletzt BGH NJW 2012, 148, 150 - Blog-Eintrag). - OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2012 - 3 S 140.11
Girokonto; politische Partei; Beschwerde; Anordnungsgrund; kein Wahlkampf; …
Ob diese Auffassung zutreffend ist, dürfte unter anderem davon abhängen, inwieweit eine Unzumutbarkeit der Kontoführung auf in der Vergangenheit liegende Äußerungen gestützt werden kann, auch wenn sie - was jedenfalls für die Äußerung des früheren Landesvorsitzenden der Antragstellerin gelten dürfte - nicht die Schwelle der strafbaren Beleidigung erreichen, bzw. wenn sie - wie die beanstandeten Kommentare Dritter - der Antragstellerin nur als Verantwortliche für die Website zuzurechnen sein dürften (vgl. § 10 Telemediengesetz; s.a. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10 -, juris). - LG Berlin, 16.02.2012 - 52 O 159/11
Sie betreiben juristische Internetseiten?