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| BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 135/86 |
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Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils
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Anfechtbarkeit von Zwischenurteilen über die Zulässigkeit der Klage
Verfahrensgang
- BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 135/86
- BGH, 20.01.1988 - IVa ZR 135/86
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 102, 232
- NJW 1988, 1733
- MDR 1988, 298
- WM 1988, 437
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 08.04.2004 - III ZR 20/03
Immobilienmakler - Maklerprovision bei Erwerb durch Dritten
Denn § 280 ZPO soll ausschließlich Streitigkeiten über die Zulässigkeit der Klage und nicht über die Zulässigkeit einer Berufung erfassen (BGHZ 102, 232, 236; siehe ferner BGH, Urteil vom 19. September 1994 - II ZR 237/93 - NJW 1994, 3288, 3289;… MünchKomm/Wenzel, ZPO, 2. Aufl. Aktualisierungsband 2002, § 557 Rn. 13). - BGH, 12.12.2006 - VI ZR 4/06
Unfallhaftpflichtprozess - Klage + Widerklage: Haftungsquoten können variieren
Zwar kann über die Zulässigkeit der Berufung durch Zwischenurteil nach § 303 ZPO entschieden werden; dieses ist jedoch nicht selbstständig, sondern nur zusammen mit dem Endurteil anfechtbar (BGHZ 102, 232, 234). - LG Berlin, 28.02.2008 - 5 O 79/08
Zwangsvollstreckung: Erklärung einer Klage für zurückgenommen wegen Nichtleistung …
Im Rahmen der Entscheidung gemäß § 113 Satz 2 ZPO ist das Gericht gemäß § 318 ZPO an das Zwischenurteil gebunden, mit dem die Leistung einer Prozeßkostensicherheit angeordnet wird, wenn nicht ausnahmsweise die Voraussetzungen einer Restitutionsklage gemäß § 580 ZPO vorliegen (vgl. BGH Urt. vom 25.11.1987 - IVa ZR 135/86-).11 Dem Kläger ist mit nicht anfechtbarem (vgl.: BGH Urteil vom 25.11.1987 - IV a ZR 135/86 -, Juris Rdn. 9;… BGH Beschluss vom 21.12.2005 - III ZB 73/05 -, Juris Rdn. 6) Zwischenurteil des Landgerichts Berlin vom 16.11.2007 die Leistung einer Prozesskostensicherheit aufgegeben worden.
Zugleich soll der Anordnung der Sicherheitsleistung so ein gewisser Nachdruck verschafft werden und eine Beschleunigung des Verfahrens erreicht werden (BGH Urteil vom 25.11.1987 - IV a ZR 135/86 -, Juris Rdn. 13).
Aus diesen Gründen ist das Gericht trotz § 318 ZPO nur dann nicht an sein Zwischenurteil gebunden, wenn die - hier nicht gegebenen - Voraussetzungen für eine Restitutionsklage gemäß § 580 ZPO vorliegen (BGH Urteil vom 25.11.1987 - IV a ZR 135/86 -).
- BGH, 21.10.2004 - IX ZB 205/03
Insolvenzrecht - Unterbrechung des Verfahrens wg. Insolvenz: Berufung zulässig?
Im übrigen sind Zwischenurteile grundsätzlich nur zusammen mit dem Endurteil mit der Berufung anfechtbar (BGHZ 102, 232;… BGH, Beschl. v. 29. Mai 1991 - IV ZA 5/91, BGHR § 303 ZPO Anfechtbarkeit 1). - BGH, 09.03.2006 - IX ZB 161/05
Verfahrensrecht - Zwischenurteil wie Endurteil mit Rechtsmitteln anfechtbar?
Es ist hinsichtlich seines feststellenden Inhalts selbstständig anfechtbar (vgl. BGHZ 102, 232, 234). - BGH, 21.12.2005 - III ZB 73/05
Einleitung des Verfahrens auf Rückgabe einer aufgrund eines Zwischenurteils …
a) Zutreffend geht das Beschwerdegericht allerdings davon aus, dass das Zwischenurteil des Landgerichts, mit dem dem Kläger eine Sicherheitsleistung aufgegeben wurde, nicht selbständig anfechtbar ist, weil es nicht - wie es für seine Anfechtbarkeit nach § 280 ZPO erforderlich wäre - über die Zulässigkeit der Klage befindet, sondern die Entscheidung hierüber noch offen lässt und gemäß § 113 Satz 2 ZPO einem nachfolgenden Verfahrensabschnitt vorbehält (vgl. BGHZ 102, 232, 234 ff). - BGH, 19.09.1994 - II ZR 237/93
Konzernrechtliche Haftung für eine abhängige GmbH
Das die Zulässigkeit der Berufung betreffende Zwischenurteil des Berufungsgerichts vom 19. Dezember 1985 ist zusammen mit dem durch die Revision angefochtenen Endurteil des Berufungsgerichts zu überprüfen (BGHZ 102, 232, 233). - OLG Stuttgart, 22.04.2003 - 14 W 3/03
Anordnung einer Prozesskostensicherheit: Statthaftigkeit der Beschwerde bei …
Eine Bindung nach § 318 ZPO an die Zwischenentscheidung, nach der ein Kläger eine Sicherheit für die Prozesskosten zu leisten hat, besteht dabei nicht (BGHZ 102, 232), so dass die Zwischenentscheidung auch durch das Ausgangsgericht abgeändert werden kann.Auch gegen ein Zwischenurteil, mit dem die Leistung einer Prozesssicherheit angeordnet wird, wäre eine Berufung nicht statthaft, sondern erst gegen das Endurteil, mit dem die Klage als unzulässig abgewiesen wird (BGHZ 102, 232).
- OLG Frankfurt, 11.11.2004 - 6 WF 200/04
Prozesskostensicherheit: Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die …
Zutreffend geht die Beschwerde davon aus, dass über die Anordnung einer Ausländersicherheit nach § 110 ZPO durch Zwischenurteil zu entscheiden ist (BGH MDR 1988, S. 298;… Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 112 Rdnr. 1).Die Anordnung der Prozesskostensicherheit entscheidet nicht über die Zulässigkeit sondern lässt diese noch offen (BGH MDR 1988, 298, 299).
- OLG Karlsruhe, 11.10.2007 - 19 U 34/07
Pflicht zur Leistung einer Prozesskostensicherheit: Einrede der …
Nachdem die eine Prozesskostensicherheit anordnende Entscheidung nicht rechtsmittelfähig ist (BGHZ 102, 232, 234ff.;… BGH, NJW-RR 2006, 710 Rz. 6), ist auch kein Raum für die Zulassung der Revision. - OLG Hamm, 12.10.2004 - 29 U 71/04
- BGH, 03.11.2005 - IX ZR 215/04
Darlegungs- und Beweislast bei einem Prozesskostensicherheitsverlangen
- OLG Karlsruhe, 20.06.2007 - 6 W 29/07
Gerichtsgebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Zwischenurteil über eine …
- OLG München, 24.06.2010 - 29 U 3381/09
Prozesskostensicherheit: Gewöhnlicher Aufenthalt einer Kapitalgesellschaft
- OLG Köln, 13.08.2004 - 6 U 140/04
Rechtskraft im Verfahren einer einstweiligen Verfügung; Sicherheitsleistung wegen …
- OLG Karlsruhe, 03.05.2005 - 12 W 125/04
Ausländersicherheit: Unzulässigkeit der isolierten Abänderung
- OLG Frankfurt, 14.11.2000 - 11 U 33/00
Eilverfahren zum gewerblichen Rechtsschutz: Einrede fehlender …
- BGH, 13.07.1995 - III ZB 13/95
Keine Berufung gegen Zwischenurteil wegen Prozeßkostensicherheit
- OLG Jena, 29.01.2008 - 4 W 47/08
Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Anordnung einer Prozesssicherheit
- BGH, 29.05.1991 - IV ZA 5/91
- OLG Hamburg, 19.04.1996 - 14 U 111/95
Umfang der Prozesskostensicherheit
- BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 231/97
- BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 232/97
- BGH, 13.10.1988 - IX ZR 183/87
