Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 135/86   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit von Zwischenurteilen über die Zulässigkeit der Klage

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 102, 232
  • NJW 1988, 1733
  • MDR 1988, 298
  • WM 1988, 437



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)  

  • BGH, 08.04.2004 - III ZR 20/03  

    Immobilienmakler - Maklerprovision bei Erwerb durch Dritten

    Denn § 280 ZPO soll ausschließlich Streitigkeiten über die Zulässigkeit der Klage und nicht über die Zulässigkeit einer Berufung erfassen (BGHZ 102, 232, 236; siehe ferner BGH, Urteil vom 19. September 1994 - II ZR 237/93 - NJW 1994, 3288, 3289; MünchKomm/Wenzel, ZPO, 2. Aufl. Aktualisierungsband 2002, § 557 Rn. 13).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 4/06  

    Unfallhaftpflichtprozess - Klage + Widerklage: Haftungsquoten können variieren

    Zwar kann über die Zulässigkeit der Berufung durch Zwischenurteil nach § 303 ZPO entschieden werden; dieses ist jedoch nicht selbstständig, sondern nur zusammen mit dem Endurteil anfechtbar (BGHZ 102, 232, 234).
  • LG Berlin, 28.02.2008 - 5 O 79/08  

    Zwangsvollstreckung: Erklärung einer Klage für zurückgenommen wegen Nichtleistung

    Im Rahmen der Entscheidung gemäß § 113 Satz 2 ZPO ist das Gericht gemäß § 318 ZPO an das Zwischenurteil gebunden, mit dem die Leistung einer Prozeßkostensicherheit angeordnet wird, wenn nicht ausnahmsweise die Voraussetzungen einer Restitutionsklage gemäß § 580 ZPO vorliegen (vgl. BGH Urt. vom 25.11.1987 - IVa ZR 135/86-).

    11 Dem Kläger ist mit nicht anfechtbarem (vgl.: BGH Urteil vom 25.11.1987 - IV a ZR 135/86 -, Juris Rdn. 9; BGH Beschluss vom 21.12.2005 - III ZB 73/05 -, Juris Rdn. 6) Zwischenurteil des Landgerichts Berlin vom 16.11.2007 die Leistung einer Prozesskostensicherheit aufgegeben worden.

    Zugleich soll der Anordnung der Sicherheitsleistung so ein gewisser Nachdruck verschafft werden und eine Beschleunigung des Verfahrens erreicht werden (BGH Urteil vom 25.11.1987 - IV a ZR 135/86 -, Juris Rdn. 13).

    Aus diesen Gründen ist das Gericht trotz § 318 ZPO nur dann nicht an sein Zwischenurteil gebunden, wenn die - hier nicht gegebenen - Voraussetzungen für eine Restitutionsklage gemäß § 580 ZPO vorliegen (BGH Urteil vom 25.11.1987 - IV a ZR 135/86 -).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht