Rechtsprechung
| BGH, 26.01.2006 - I ZR 83/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Abschleppkosten-Inkasso
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Abschleppkosten-Inkasso"; Wettbewerbswidrigkeit der Geltendmachung von Kostenansprüchen durch einen Abschleppunternehmer auf Weisung der Polizeibehörde
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wettbewerbsrecht - Abschleppfirma auch bei Kosteneinziehung "Arm der Behörde"
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (7)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Herausgabe des abgeschleppten Fahrzeugs nur gegen Zahlung der Abschleppkosten
- IWW (Kurzinformation)
Rechtsberatungsgesetz - Abschleppunternehmer darf für Polizei Kosten eintreiben
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abschleppkosten-Inkasso
- 123recht.net (Pressemeldung, 12.4.2006)
Auslösung von abgeschlepptem Auto nur gegen Bares // Abschlepper sind verlängerter Arm der Polizei
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Abschleppkosten-Inkasso zulässig
- lto.de (Kurzinformation)
Mitwirkung eines Abschleppunternehmers an der Einziehung entstandener Abschleppkosten begründet keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 13.03.2002 - 12 O 161/01
- OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 1/03
- BGH, 26.01.2006 - I ZR 83/03
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2006, 1804
- MDR 2006, 1063
- GRUR 2006, 428
- NZV 2006, 476 (Ls.)
- VersR 2006, 807
- WM 2006, 1269
- NVwZ 2006, 964
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 15.01.2009 - I ZR 141/06
Überregionaler Krankentransport
Der Streitfall ist insoweit nicht mit dem der Senatsentscheidung "Abschleppkosten-Inkasso" zugrunde liegenden Fall vergleichbar, in dem der Senat bei einem Unternehmer, der im Auftrag der Polizei ein Fahrzeug abgeschleppt und dafür Kostenansprüche geltend gemacht hatte, ein Handeln im geschäftlichen Verkehr i.S. des § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der Fassung, in der dieses Gesetz bis zum 7. Juli 2004 gegolten hat, sowie eine Wettbewerbshandlung i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG 2004 verneint hat (BGH, Urt. v. 26.1.2006 - I ZR 83/03, GRUR 2006, 428 Tz. 12 ff. = WRP 2006, 741).Der Abschleppvorgang stellt sich materiellrechtlich als polizeiliche Vollstreckungsmaßnahme dar (BGH GRUR 2006, 428 Tz. 14 - Abschleppkosten-Inkasso, m.w.N.) und ist damit dem Bereich der Eingriffsverwaltung zuzuordnen (vgl. BGHZ 166, 268 Tz. 14).
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - 1 S 822/05
Abschleppen eines zunächst erlaubt abgestellte KFZ nach Aufstellen eines mobilen …
Mit der Zahlung der Abschleppkosten an das Abschleppunternehmen hat der Kläger rechtlich eine Leistung an die Beklagte erbracht (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 26.01.2006 - I ZR 83/03 -, NVwZ 2006 964 ). - BVerwG, 26.05.2010 - 6 A 5.09
Rechtsweg; Bundesnachrichtendienst; Vertrauensperson; Informant; Vertrag; Quelle.
Die als Informant tätige Vertrauensperson hat demnach keine andere Stellung als der zum Zweck einer Fremdvornahme eingesetzte Private im Polizeirecht, der sich gegenüber der Polizei in einem privatrechtlichen Verhältnis befindet, mag er auch als Verwaltungshelfer nach außen hoheitlich handeln (vgl. Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 6. Aufl. 2009, Rn. 555 sowie BGH, Urteile vom 26. Januar 2006 - I ZR 83/03 - WRP 2006, 741 und vom 15. Januar 2009 - I ZR 141/06 - WRP 2009, 1089 ).
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2010 - 1 S 484/09
(Verkehrszeichen - Sichtbarkeitsgrundsatz - Rückforderung von Abschleppkosten)
Denn das Unternehmen ist, auch für die Klägerin klar ersichtlich, nur als Inkassostelle für die Begleichung einer Forderung der Beklagten, die das Abschleppen veranlasst hatte, aufgetreten (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 26.01.2006 - I ZR 83/03 -, NVwZ 2006, 964 ; siehe auch Urteil vom 20.10.2005 - III ZR 37/05 -, NJW 2006, 286; OVG NRW, Urteil vom 21.02.1980 - 4 A 2654/79 -, NJW 1980, 1974; sowie BFH, Urteil vom 30.08.2005 - VII R 64/04 -, BFHE 210, 219 ). - OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - Verg 58/09
Vergabe - Vergabe von Abschlepp- und Inkassodienstleistungen
Nach der Rechtsprechung zum gleichlautenden Merkmal in Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG handelt es sich bei der Entgegennahme des Geldes vom Halter/Fahrer oder sonstigen Fahrzeugberechtigten auch um eine Einziehung der Forderung (OLG München NJW 2000, 1347; OLG Naumburg NJW-RR 2006, 746; offen gelassen von BGH NJW 2006, 1804). - OLG München, 28.10.2010 - 29 U 2590/10
Wettbewerbsverstoß im Internet: Ansprüche des Freistaates Bayern gegen die …
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Unternehmer, wenn sie gewerblich tätig werden, nicht hingegen bei bloßer Ausübung rein hoheitlicher Tätigkeit (…vgl. Büscher in Fezer, UWG, 2. Aufl., § 8, Rdn. 238; BGH GRUR 2006, 428, Tz. 12 ff. - Abschleppkosten-Inkasso ). - LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09 Dem öffentlichen Recht wurden hingegen Sachverhalte zugewiesen, in denen die öffentliche Hand Auswirkungen auf den Wettbewerb erzeugte, indem sie öffentlich- rechtliche Befugnisse einsetzte und damit nicht auf dem Boden der Gleichordnung zu privaten Unternehmen in Wettbewerb trat, sondern in einem Überordnungsverhältnis 43 (vgl. BGH NJW 2006, 1804).
- OLG Koblenz, 05.05.2010 - 1 U 679/09
Amtshaftung - Dachabriss als Ersatzvornahme
Seine Stellung ist derjenigen eines Verwaltungshelfers angenähert (Beamter im haftungsrechtlichen Sinne); er wird ohne eigene Entscheidungsmacht gleichsam als Erfüllungsgehilfe der Verwaltungsbehörde tätig (vgl. BGHZ 121, 161, 164 ff. = NJW 1993, 1258 [Abschleppunternehmer];… Wurm a.a.O. Rn. 101; s. auch BGH NJW 2006, 1804).
