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   BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69   

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Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 1971, 251



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Wird zitiert von ... (19)  

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 63/06  

    Motorradreiniger

    waren die Beklagten zu 1 und 2 ohne besonderen Anlass nicht verpflichtet (vgl. BGH, Urt. v. 26.2.1971 - I ZR 67/69, GRUR 1971, 251, 253 = WRP 1971, 312 - Oldtimer; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 14 Rdn. 516).
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83  

    Sporthosen

    Wie das Berufungsgericht im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zutreffend ausgeführt hat, kann eine Verwechslungsgefahr zwischen einer Bilddarstellung und einem Wortzeichen in Betracht kommen, wenn ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs den Wortbegriff im Bild wiederfindet und beim Anblick des Bildes an das Wort erinnert wird (BGH GRUR 1967, 355, 358 - Rabe), bzw. wenn das Wort die naheliegende ungezwungene und erschöpfende Benennung des Bildes ist (GRUR 1971, 251, 252 - Oldtimer; ebenso GRUR 1979, 853, 854 - Lila).
  • LG Köln, 18.12.2012 - 33 O 803/11  

    In Goldfolie verpackter Schokoladenbär von Lindt & Sprüngli verletzt

    Dass auch zwischen verschiedenen Markenkategorien eine Ähnlichkeit bestehen kann, ist allgemein anerkannt (vgl. nur BGH GRUR 1971, 251, 252 - Oldtimer ; BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling / Zweibrüder; BGH GRUR 1999, 990, 991 - Schlüssel; Fezer , Markenrecht, 4. Auflage 2009, § 14 Rn. 519 m.w.N.; Ingerl/Rohnke , MarkenG, 3. Auflage 2010, § 14 Rn. 973; Ströbele/ Hacker , MarkenG, 10. Auflage 2012, § 9 Rn. 271).

    Hinsichtlich der Kollision zwischen einer Wortmarke und einer Bildmarke hat der BGH jedoch wiederholt entschieden, dass eine eine Markenverletzung begründende Ähnlichkeit dann gegeben sei, wenn nicht nur eine Übereinstimmung im Motiv vorliege, sondern das Wort die naheliegende ungezwungene und erschöpfende Benennung des konkreten Bildes ist (BGH GRUR 1971, 251, 252 - Oldtimer ; BGH GRUR 1999, 990, 992 - Schlüssel ; BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling / Zweibrüder ).

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