Rechtsprechung
| BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
StVG § 7 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- verkehrslexikon.de
Betriebsgefahr - Frontalzusammenstoß
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Unfall "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeugs
- NWB SteuerXpert START
StVG § 7 Abs. 1
- versicherung-recht.de
§ 3 PflVersG
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Gefährdungshaftung nach § 7 StVG; Begriff des "Betriebs" des Kraftfahrzeugs (Panikreaktionen des Geschädigten)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw. Abwehrreaktion des Unfallgegners; Begriff des Betriebs eines Kraftfahrzeugs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verkehrsrecht - Schaden bei dem Betrieb eines Kfz
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unfallschadensregulierung - Was heißt "bei dem Betrieb"?
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Gefährdungshaftung nach § 7 StVG; Begriff des "Betriebs" des Kraftfahrzeugs (Panikreaktionen des Geschädigten)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2005, 2081
- MDR 2005, 1104
- NZV 2005, 455
- VersR 2005, 992
Wird zitiert von ... (36)
- BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06
Schadensrecht - Fahrzeugbrand: Betriebsgefahr?
Es genügt, dass sich eine von dem KFZ ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das KFZ mitgeprägt worden ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 105, 65, 66; 107, 359, 366; 115, 84, 86; vom 18. Januar 2005 - VI ZR 115/04 - VersR 2005, 566, 567 und vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04 - VersR 2005, 992, 993).Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges entstanden, wenn sich von einem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahren ausgewirkt haben (vgl. Senatsurteil vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04 - aaO).
Ob dies der Fall ist, muss mittels einer am Schutzzweck der Haftungsnorm orientierten wertenden Betrachtung beurteilt werden (vgl. Senatsurteile BGHZ 71, 212, 214; 115, 84, 86; vom 18. Januar 2005 - VI ZR 115/04 - und vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04 - jeweils aaO).
An einem auch im Rahmen der Gefährdungshaftung erforderlichen Zurechnungszusammenhang fehlt es, wenn die Schädigung nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren ist, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will (vgl. Senatsurteile BGHZ 79, 259, 263; 107, 359, 367; 115, 84, 87 und vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04 - aaO).
Für eine Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des KFZ steht (vgl. Senat BGHZ 37, 311, 317 f.; 58, 162, 165; und vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04 - aaO m.w.N.).
Erforderlich ist, dass die Fahrweise oder der Betrieb des Fahrzeuges zu dem Entstehen des Unfalls beigetragen hat (vgl. Senatsurteil vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04 - aaO m.w.N).
- BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04
Zur Ermittlung der Schadensquote bei mehreren Schädigern
Ein Geschehen ist dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zuzuordnen, wenn sich die von diesem ausgehende Gefahr auf den Schadensablauf ausgewirkt hat, also das Schadensereignis in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 105, 65, 66 f.; 107, 359, 366; 115, 84, 86; vom 18. Januar 2005 - VI ZR 115/04 - VersR 2005, 566, 567; vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04 - NJW 2005, 2081). - BGH, 12.05.2009 - VI ZR 275/08
Verfahrensrecht - Übergangenes Beweisangebot kann Grundrechtsverletzung sein!
Entgegen den Ausführungen des Landgerichts in den Entscheidungsgründen seines Urteils, auf die das Berufungsgericht in vollem Umfang zustimmend Bezug genommen hat, setzt eine Haftung aus § 7 Abs. 1 StVG nicht voraus, dass sich der Führer des im Betrieb befindlichen Kraftfahrzeugs verkehrswidrig verhalten hat (vgl. Senatsurteil vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04 -VersR 2005, 992, 993 , m.w.N.).Vielmehr genügt es, dass sich eine von dem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist (vgl. Senatsurteil vom 27. November 2007 - VI ZR 210/06 - VersR 2008, 656; vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04 - aaO, jeweils m.w.N.).
- BGH, 07.12.2010 - VI ZR 288/09
Schadensrecht - Kein Anspruch des Leasinggebers aus § 7 StVG
Es genügt, dass sich eine von dem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist (vgl. Senatsurteile vom 18. Januar 2005 - VI ZR 115/04, VersR 2005, 566, 567; vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04, VersR 2005, 992, 993, jeweils m.w.N.).Ob dies der Fall ist, muss mittels einer am Schutzzweck der Haftungsnorm orientierten wertenden Betrachtung beurteilt werden (vgl. Senatsurteile vom 23. Mai 1978 - VI ZR 150/76, BGHZ 71, 212, 214; vom 2. Juli 1991 - VI ZR 6/91, BGHZ 115, 84, 86;… vom 18. Januar 2005 - VI ZR 115/04, aaO; vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04, aaO;… vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 286/09, [...] Rn. 24, z.V.b.).
An diesem auch im Rahmen der Gefährdungshaftung erforderlichen Zurechnungszusammenhang fehlt es, wenn die Schädigung nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren ist, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will (vgl. Senatsurteile vom 27. Januar 1981 - VI ZR 204/79, BGHZ 79, 259, 263; vom 6. Juni 1989 - VI ZR 241/88, BGHZ 107, 359, 367;… vom 2. Juli 1991 - VI ZR 6/91, aaO, 86 f.; vom 1. Dezember 1981 - VI ZR 111/80, VersR 1982, 243, 244; vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04, aaO).
- BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09
Schadensrecht - Mitverschulden und gemeinsame Haftung mehrerer Schädiger
Ob dies der Fall ist, muss mittels einer am Schutzzweck der Haftungsnorm orientierten wertenden Betrachtung beurteilt werden (Senatsurteile vom 5. Juli 1988 - VI ZR 346/87, BGHZ 105, 65, 66 f.; vom 2. Juli 1991 - VI ZR 6/91, BGHZ 115, 84, 86; vom 18. Januar 2005 - VI ZR 115/04, VersR 2005, 566 und vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04, VersR 2005, 992, 993; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1990 - III ZR 14/90, BGHZ 113, 164, 165).Allerdings reicht nicht die bloße Anwesenheit des Kraftfahrzeugs an der Unfallstelle aus, vielmehr muss das Kraftfahrzeug durch die Fahrweise oder eine sonstige mit dem Betrieb zusammenhängende Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen haben (Senatsurteile vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, VersR 72, 1074 f.; vom 4. Mai 1976 - VI ZR 193/74, VersR 1976, 927; vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87, VersR 1988, 641 und vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04, VersR 2005, 992, 993).
- OLG Köln, 30.01.2009 - 19 U 154/07
Begriff des Betriebs eines Kraftfahrzeugs i.S. von § 7 Abs. 1 StVG
Erforderlich ist vielmehr, dass die Fahrweise oder der Betrieb dieses Fahrzeugs zu dem Entstehen des Unfalles beigetragen hat (BGH NJW 2005, 2081, mit zahlreichen Nachweisen).Andererseits hängt die Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG nicht von eine Fahrzeugberührung bzw. Kollision ab (BGH NJW 2005, 2081; BGH U. v. 19.4.1988, VI ZR 96/87 - juris; OLG Köln, U. v. 24.10.1985, 18 U 37/85 - juris; OLG Hamm NZV 2000, 369;… Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 7 StVG Rn. 10).
Bei Betrieb des Kraftfahrzeugs geschehen ist ein Unfall auch dann, wenn er unmittelbar durch das Verhalten des Verletzten ausgelöst wird, dieses aber in zurechenbarer Weise durch das Kraftfahrzeug des Inanspruchgenommenen (mit-) veranlasst ist (BGH, U. v. 19.4.1988, VI ZR 96/87 - juris; BGH NJW 2005, 2081).
So reicht es beispielsweise aus, dass die Fahrweise dazu beiträgt, dass ein entgegen kommendes Fahrzeug von der Fahrbahn abkommt (…Hentschel/König/Dauer, a.a.O. § 7 StVG Rn. 10), oder ein Mofafahrer beim Überholtwerden durch einen Lastzug unsicher geworden und deshalb gestürzt ist (BGH, NJW 2005, 2081, unter Bezugnahme auf eine frühere Entscheidung).
- BGH, 21.09.2010 - VI ZR 263/09
Unfall durch Betrieb eines anderen Kfz bei Ausweichreaktion
Nicht erforderlich ist, dass die von dem Geschädigten vorgenommene Ausweichreaktion aus seiner Sicht, also subjektiv erforderlich war oder sich gar für ihn als die einzige Möglichkeit darstellte, um eine Kollision zu vermeiden (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04).*).Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats kann nämlich auch ein Unfall infolge einer voreiligen -also objektiv nicht erforderlichen- Abwehr oder Ausweichreaktion gegebenenfalls dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zugerechnet werden, das diese Reaktion ausgelöst hat (vgl. Senatsurteile vom 29. Juni 1971 - VI ZR 271/69, VersR 1971, 1060, 1061;… vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87, aaO und vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04, VersR 2005, 992, 993).
- OLG Karlsruhe, 29.06.2005 - 1 U 247/04
Verkehrssicherungspflicht - Abgestelltes Kfz "im Betrieb"?
An diesem erforderlichen Zurechnungszusammenhang fehlt es, wenn die Schädigung nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren ist, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will (BGH Urt. v. 26.04.2005 - VI ZR 168/04 m.w.N.).Ansprüche nach dem Straßenverkehrsgesetz sind nur dann gegeben, wenn sich bei dem Schaden die spezifischen Gefahren des Kraftfahrzeugverkehrs ausgewirkt haben (…vgl. dazu Wussow/Baur, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. Kap 17 TZ 6 m.w.N.; vgl. auch BGH Urt. v. 26.04.2005 - VI ZR 168/04 - m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 1 U 182/06
Rennradfahrer müssen Schutzhelm tragen
Ein Schaden ist bereits dann "bei dem Betrieb" entstanden, wenn sich von einem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahren ausgewirkt haben und das Unfallgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug (mit-) geprägt wird (BGH NJW 1991, 2568; NJW 2005, 2081). - OLG Düsseldorf, 14.09.2010 - 1 U 6/10 Es genügt, dass sich eine von dem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist (BGH VersR 2008, 656 mit Hinweis auf BGHZ 105, 65; 107, 359; 115, 84; BGH VersR 2005, 566; BGH VersR 2005, 992).
Ob dies der Fall ist, muss mittels einer am Schutzzweck der Haftungsnorm orientierten wertenden Betrachtung beurteilt werden (BGH VersR 2008, 656; BGH VersR 2005, 992).
In dem seinerzeit entschiedenen Fall war der nahe örtliche und zeitliche Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung, welche für die Zurechnung der Betriebsgefahr gemäß § 7 Abs. 1 StVG erforderlich ist (BGH VersR 2008, 656 mit Hinweis auf BGH VersR 2005, 992 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen), gegeben: Der nach der vorangegangenen Fahrt noch heiße Auspuff des Fahrzeuges hatte als Betriebseinrichtung unmittelbar nach dem Abstellen wegen eines Hitzestaus eine Brandbeaufschlagung des an der rückwärtigen Garagenwand angebrachten Prallschutzes bewirkt.
- BGH, 15.05.2012 - VI ZR 166/11
Schadensrecht - Haftung als Gehilfe einer unerlaubten Anlagevermittlung
- OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - 1 U 105/09
- OLG München, 08.10.2010 - 10 U 2128/10
Haftung bei Kfz-Unfall: Anscheinsbeweis bei fehlender Berührung zwischen …
- OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 263/08
Unfallschadensregulierung - Unfall ohne Fahrzeugberührung: Beweisprobleme
- BGH, 21.09.2010 - VI ZR 265/09
Schadensrecht - Unfall ohne Berührung zwischen den beteiligten Fahrzeugen
- OLG München, 18.01.2008 - 10 U 4156/07
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Kollision eines Fahrzeugs mit einem …
- OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 270/08
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem Straßenbaum im …
- OLG Düsseldorf, 19.01.2010 - 1 U 89/09
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn nach unmittelbar …
- LG Detmold, 14.04.2010 - 10 S 150/09
Die Haftung des Halters endet, wenn das Kfz auf einem Privatgrundstück …
- KG, 24.11.2005 - 12 U 237/04
Verkehrsunfall: Schadensersatz wegen Sachschäden; Darlegung der …
- OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 38/07
Haushaltsführungsschaden: Umfang der Darlegungs- und Beweislast des Verletzten; …
- OLG Frankfurt, 05.12.2008 - 15 U 110/08
Zum Vorliegen einer gemeinsamen Betriebsstätte im Sinne von § 106 III 3 SGB …
- AG München, 04.11.2010 - 222 C 16217/10
Leistungsfreiheit der Privathaftpflichtversicherung: Beschädigung eines Laptops …
- OLG München, 16.03.2012 - 10 U 4398/11
Haftung bei Kfz-Unfall: Ausweichlenkung vor einem verkehrswidrig aus einer …
- OLG Hamm, 25.07.2011 - 6 U 19/11
Abschleppen, Abbiegen; Warnblinkanlage, nachfolgender Verkehr
- LG Saarbrücken, 30.10.2009 - 13 S 161/09
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Kreisverkehr
- KG, 30.08.2010 - 12 U 175/09
Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs auf ein wegen einer durch rote …
- AG Wuppertal, 30.10.2007 - 33 C 345/07
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach Fahrspurwechsel des …
- AG Berlin-Mitte, 19.12.2007 - 115 C 3193/07
Haftung bei Kfz-Unfall: Einfahrt in den fließenden Verkehr von …
- OLG Hamm, 01.12.2008 - 6 U 102/08
- VG Münster, 11.12.2006 - 1 K 3539/04
- VG Köln, 25.04.2008 - 27 K 5448/06
- LG Duisburg, 06.04.2009 - 3 O 10/07
- LG Düsseldorf, 18.11.2011 - 20 S 107/11
Stürzt ein auf einem Parkplatz abgestelltes Motorrad aus ungeklärten Gründen um …
- LG Waldshut-Tiengen, 07.05.2009 - 2 O 257/08
Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers angesichts eines rückwärts …
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