Rechtsprechung
| BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 GG; Art. 8 EMRK; § 227 StGB; § 228 StGB; § 15 StGB; § 25 StGB
Sittenwidrigkeit der Körperverletzung trotz Einwilligung (Reduktion auf den Kern; Beurteilungsgrundlage: Schwere des Rechtsgutsangriffs, Zweck der Tat, Umstände der Tat, positivkompensierender Zweck; sadomasochistische Praktiken); Tatherrschaft bei Fremdgefährdung (Abgrenzung von eigenverantwortlicher Selbstverletzung bzw. Selbsttötung); Fahrlässigkeit; allgemeine Handlungsfreiheit; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Selbstbestimmung). - lexetius.com
StGB § 228
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
StGB § 228
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 228
Einwilligung bei sadomasochistischen Praktiken - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (6)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang
- 123recht.net (Pressemeldung, 26.5.2004)
Sadomasochistischer Sex kann trotz Einwilligung strafbar sein // Lebensgefährliche Verletzungen müssen geahndet werden
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang
- nomos.de
, S. 5 (Kurzinformation)
Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang
- 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.5.2004)
Bedeutung von Einwilligung bei sadomasochistischem Sex
Vor Ergehen der Entscheidung:
Besprechungen u.ä. (2)
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
Indisponibilität statt Sittenwidrigkeit (Prof. Dr. Walter Gropp; ZJS 2012, 602)
- ja-aktuell.de
(Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
§§ 227, 228 StGB
Einwilligung in Körperverletzung: Sittenwidrigkeit bei sadomasochistischen Praktiken, die zum Tod führen
Sonstiges (3)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 26.5.2004, 2 StR 505/03 (Verstoß gegen die 'guten Sitten' i.S.d. §228 StGB bei sadomasochistischen Praktiken)" von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans Joachim Hirsch, original erschienen in: JR 2004, 472 - 479.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Der BGH auf rechtsphilosophischen Abwegen - Einwilligung in Körperverletzung und "guten Sitten"" von Prof. Dr. Gunnar Duttge, original erschienen in: NJW 2005, 260 - 263.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Urteilsanmerkung zu BGH v. 26.5.2004 - 2 StR 505/03 - Sadomasochistische Praktiken mit tödlichem Ausgang" von Prof. Dr. Walter Stree, original erschienen in: NStZ 2005, 40 - 41.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 49, 166
- NJW 2004, 2458
- NStZ 2004, 621
- NStZ 2005, 40 (Ls.)
- StV 2004, 655 (Ls.)
- JR 2004, 472
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08
Fahrlässige Tötung durch illegale Autorennen und Beschleunigungstests; Abgrenzung …
Die Einzelheiten des durch das pflichtwidrige Verhalten in Gang gesetzten Kausalverlaufs brauchen dagegen nicht vorhersehbar zu sein (st. Rspr.; vgl. BGHSt 49, 166, 174 m.w.N.).Die Einzelheiten des durch das pflichtwidrige Verhalten in Gang gesetzten Kausalverlaufs brauchen dagegen nicht vorhersehbar zu sein (st. Rspr.; vgl. BGHSt 49, 166, 174 m.w.N.).
Sie begrenzten die rechtfertigende Kraft der Einwilligung in eine Tötung oder Körperverletzung, da das Gesetz ein soziales bzw. Allgemeininteresse am Erhalt dieser Rechtsgüter auch gegen den aktuellen Willen des Betroffenen verfolge ( BGHSt 49, 34, 42, 44; 166, 173 f. = JR 2004, 472 m. Anm. Hirsch = JZ 2005, 100 m. Anm. Arzt).
Auch in diesen Fällen scheide eine Rechtfertigung der Tat durch die Einwilligung des Opfers bei konkreter Todesgefahr aus ( BGHSt 49, 166, 175).
- BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04
Kannibalismus ("Kannibale von Rothenburg"); Mord (Befriedigung des …
Ob der Angeklagte hier gegenüber dem Opfer seine Verachtung bezeigen wollte, oder ob - wie die Kammer meint - das Einverständnis des Tatopfers den beschimpfenden Charakter im Hinblick auf seinen postmortalen Achtungsanspruch entfallen läßt, kann daher genauso dahinstehen, wie die Frage, ob das Einverständnis des Getöteten überhaupt wirksam war (vgl. dazu BGHSt 49, 166 ff.) und ob der Angeklagte eine eventuelle Unwirksamkeit erkennen konnte. - BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08
Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung; …
Eine Einwilligung des J. P. zur Ausführung solcher Gewalt stünde nach der in BGHSt 49, 166, 175 f. gefundenen Rechtsauffassung einer Verurteilung gemäß § 222 StGB nicht entgegen.
- BGH, 16.12.2009 - 2 StR 446/09
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei hinsichtlich eines möglichen …
Angesichts des Umfangs der dem Opfer hier beigebrachten Gesundheitsschädigung und des Grades der damit verbundenen weiteren Leibes- oder Lebensgefahr wäre die Körperverletzung auch bei einer Einwilligung unvereinbar mit den guten Sitten (vgl. BGHSt 49, 34, 42; 49, 166, 171 f.). - BGH, 20.07.2010 - 5 StR 255/10
Körperverletzung (Einwilligung; Sittenwidrigkeit; konkrete Todesgefahr); …
Die Annahme einer fahrlässigen Tötung ist angesichts der festgestellten Umstände gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 StGB jedenfalls möglich (vgl. BGHSt 49, 166, 175 f.) und hier in der Sache gerechtfertigt (…vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 4 Nebenklägerrevision 1 zu einem sehr ähnlichen Sachverhalt). - OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12
Fahrlässige Tötung: Erfolgszurechnung an mittelbaren Verursacher
Die Einzelheiten des durch das pflichtwidrige Verhalten in Gang gesetzten Kausalverlaufs brauchen dagegen nicht vorhersehbar zu sein (st. Rspr.; vgl. BGHSt 49, 166, 174 m.w.N.). - BGH, 12.06.2012 - 3 StR 163/12
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (floride …
Dies gilt sowohl in Ansehung des Zwecks der Auseinandersetzung - der Angeklagte wollte den Nebenkläger wegen eines jedenfalls aufgrund des Zweifelssatzes anzunehmenden, unangemessenen Vorverhaltens maßregeln und hat damit keine "unlauteren" Ziele (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166, 170) verfolgt - als auch im Hinblick auf das Maß der Rechtsgutsverletzung und der damit verbundenen weitergehenden Gefahren für Leib und Leben des Nebenklägers (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34, 42; Urteil vom 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166, 171 f.). - OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04
Fahrlässige Körperverletzung des Arbeitgebers bei Verstoß gegen …
Dieses Ergebnis wird gestützt durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der mit Recht die Teilnahme an einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung unter Verwendung des Kriteriums der "Tatherrschaft" von der täterschaftlich begangenen Fremdgefährdung abgrenzt (BGH NJW 2004, 2458; NJW 2003, 2326 [2327]). - LG Göttingen, 10.07.2008 - 1 KLs 11/08
Körperverletzung: Voraussetzungen der Strafbarkeit so genannten …
Dabei hat die Kammer zunächst berücksichtigt, dass sich die Sittenwidrigkeit nach herrschender Lehre aus einer Zusammenschau von Art und Umfang des tatbestandsmäßigen Rechtsgutsangriffs und des verfolgten Tatzwecks ergibt (… vgl. Schönke/Schröder/Stree, StGB, § 228 Rn. 7 m.w.N. ).Einverständlich vorgenommene sadomasochistische Praktiken, die zu Körperverletzungen führen, verstoßen daher nicht als solche bereits gegen die guten Sitten im Sinne von § 228 StGB ( BGH, NStZ 2004, 621, 622 ). - LG Traunstein, 11.12.2008 - 1 Qs 140/08
Gefährliche Körperverletzung: Tätowierung von Mitgefangenen in der der JVA
Auch in seinem Urteil vom 26.05.2004 (BGH, 2. Strafsenat, 2 StR 505/03) hat der Bundesgerichtshof für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit der Tat nach § 228 StGB vorrangig das Gewicht des jeweiligen tatbestandlichen Rechtsgutsangriffs und damit ein objektives Kriterium für ausschlaggebend erachtet. - KG, 08.06.2009 - 1 Ss 74/09
§ 261 StPO, § 267 Abs 5 S 1 StPO
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