Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1963 - VIII ZR 61/62   

Maklerstreit

§ 346 HGB, kaufmännisches Bestätigungsschreiben, Nichtkaufmann, Unredlichkeit, § 166 Abs. 1 BGB analog

Volltextveröffentlichungen (2)

  • caselaw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der Grundsätze des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 40, 42
  • NJW 1963, 1922
  • MDR 1963, 1002
  • DB 1963, 1146



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Wird zitiert von ... (52)  

  • BGH, 29.03.2000 - VIII ZR 81/99  

    Handelsrecht - Zurechnung der Kenntnis des Vertreters nach § 166 Abs. 1 BGB

    Denn auch insoweit erlangt der Grundsatz Geltung, wonach sich derjenige, der sich im Rechtsverkehr fremder Hilfe bedient und die Wirkung fremden Handelns für sich in Anspruch nimmt, auch die Nachteile in Kauf nehmen muss (Senat in BGHZ 40, 42, 45 m. w. N.).

    Teilt der vollmachtlose Vertreter dem Genehmigenden dagegen ein zwischen ihm und dem Geschäftsgegner bestehendes, vom beurkundeten Wortlaut abweichendes Verständnis vom Inhalt des Vertrages nicht mit, so geht diese Unredlichkeit des Vertreters regelmäßig zulasten des Vertretenen (vgl. Senat in BGHZ 40, 42, 45).

  • BGH, 06.05.1975 - VI ZR 120/74  

    Rechtliche Bedeutung des Schweigens auf ein Bestätigungsschreiben im Rahmen von

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  • BGH, 30.01.1985 - VIII ZR 238/83  

    C

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