Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1985 - 3 StR 129/85   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 33, 271
  • NJW 1986, 331
  • MDR 1985, 948
  • NStZ 1985, 514
  • StV 1985, 442
  • StV 1986, 18
  • afp 1985, 202
  • JR 1987, 165



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98  

    Kinderpornographie

    Ihr steht das Strafverfolgungshindernis der Verjährung entgegen, da insoweit die - nicht rechtzeitig unterbrochene - sechsmonatige Verjährungsfrist des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPG-NW eingreift, die bei sukzessiver Verbreitung eines bestimmten Druckwerks für jeden Mittäter gesondert mit dessen erstem Verbreitungsakt zu laufen beginnt (BGHSt 25, 347, 354; BGHSt 33, 271, 273).
  • BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99  

    Verjährung und Beendigung bei Bestechlichkeit (Vorteilsnahme); Geständnis;

    Zu Gunsten des Angeklagten (vgl. BGHSt 18, 274; 33, 271, 277; BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1) ist daher davon auszugehen, daß die Zahlung das Bestechungsgeldes, das nach den Urteilsfeststellungen jeweils nach Auftragserlangung durch die ausgewählte Firma ausbezahlt wurde, noch am Tag der Auftragserteilung am 15. Dezember 1989 oder am folgenden Tag, also in verjährter Zeit erfolgt ist.
  • BGH, 05.10.2007 - 2 StR 441/07  

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Strafverfolgungsverjährung;

    Da nach den Urteilsgründen aber auszuschließen ist, dass weitere Feststellungen zur Eingrenzung der Tatzeit getroffen werden können, ist zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, dass diese Tat in verjährter Zeit begangen wurde (BGHSt 33, 271, 277).".
mehr
  • BGH, 23.07.2004 - 2 StR 158/04  

    Absoluter Revisionsgrund (Entfernung des Angeklagten; Urkundsbeweis; Verlesung).

    Sollte das Landgericht erneut die Tatzeit nicht näher bestimmen können, müßte es insoweit zugunsten des Angeklagten davon ausgehen, daß auch diese Fälle in verjährter Zeit begangen wurden (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1993 - 3 StR 514/93; BGHSt 33, 271, 277).
  • BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12  

    Rechtsfehlerhafte Nichterörterung der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten trotz

    a) Soweit das Verbreiten mehrerer Exemplare einer bestimmten Schrift aufgrund eines einheitlichen Vorsatzes in mehreren Schritten erfolgte, kann eine tateinheitliche Begehungsweise gegeben sein (vgl. zum sukzessiven Verbreiten BGH, Urteil vom 26. Juni 1985 - 3 StR 129/85, BGHSt 33, 271, 274 f. mwN; LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 130 Rn. 140; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 23 ff.; S/S-Sternberg-Lieben, StGB, 28. Aufl., § 86a Rn. 9d; Warda in Festschrift Geilen, 2003, S. 199 ff.).
  • BGH, 05.03.1996 - 4 StR 54/96  

    StPO § 261

    Da die Tatzeiten nicht genauer als "im Zeitraum von Januar 1988 bis November 1989" eingegrenzt werden können, ist in Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGHSt 33, 271, 277; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1996 - 2 StR 652/95) zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, daß alle Taten vor dem 13. Dezember 1988 begangen worden sind.
  • BGH, 11.02.1998 - 2 StR 669/97  

    StGB § 78; StPO § 261

    Dabei ist zugunsten des Angeklagten in den Fällen 2, 3 und 4 von einer Tatzeit vor dem 21. August 1991 auszugehen (vgl. BGHSt 33, 271, 277).
  • OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86  

    NSDAP-Abzeichen in Ladengeschäften

    Diese Art der Weitergabe wird von § 86a StGB nicht erfasst (vgl. Keltsch in NStZ 85, 514).
  • BGH, 13.10.1993 - 3 StR 514/93  
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