Rechtsprechung
   BGH, 26.06.2012 - XI ZR 355/11   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten der inzwischen insolventen Lehman Brothers Treasury Co. B.V.; Hinweispflichten der beratenden Bank hinsichtlich des Erfolgens des Wertpapiererwerbs im Wege des Festpreisgeschäfts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kapitalanlage - Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof entscheidet erneut zu Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Aufklärungspflicht über Provisionen beim Vertrieb von Lehman-Zertifikaten




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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 16.10.2012 - XI ZR 367/11  

    BGH entscheidet erneut zu Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    (2) Für den maßgeblichen Gesichtspunkt der Offenkundigkeit des Gewinnerzielungsinteresses eines Verkäufers kommt es entgegen der zwischen beiden Geschäftsarten vorgenommenen Differenzierung des Berufungsgerichts ebenfalls nicht darauf an, ob auf Seiten der Bank ein Fall des Eigenhandels (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpHG) vorliegt oder ein Eigengeschäft, das gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 WpHG auch als Wertpapierdienstleistung gilt (Senatsurteile vom 26. Juni 2012 - XI ZR 355/11, [...] Rn. 24 und XI ZR 356/11, [...] Rn. 28).

    Für die vom Berufungsgericht für geboten erachtete sinngemäße Anwendung der Rechtsprechungsgrundsätze zu Rückvergütungen ist daher bereits aus diesem Grunde kein Raum (vgl. Senatsurteile vom 26. Juni 2012 - XI ZR 355/11, [...] Rn. 42 und XI ZR 356/11, [...] Rn. 41).

    Ein damit vergleichbarer Sachverhalt ist vorliegend nicht festgestellt (vgl. auch Senatsurteile vom 26. Juni 2012 - XI ZR 316/11, WM 2012, 1520 Rn. 46, XI ZR 355/11, [...] Rn. 51 und XI ZR 356/11, [...] Rn. 50).

    b) Eine vorliegend von der Emittentin an die Beklagte gezahlte (Vertriebs-)Provision in Höhe von 3, 5% berührte indes den Wert der von der Klägerin erworbenen Zertifikate nicht (Senatsurteile vom 26. Juni 2012 - XI ZR 316/11, WM 2012, 1520 Rn. 48, XI ZR 355/11, [...] Rn. 53 und XI ZR 356/11, [...] Rn. 52).

  • OLG Köln, 11.07.2012 - 13 U 137/11  
    Eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung oder - wie von den Klägern mit Schriftsatz vom 28.06.2012 unter Hinweis auf die Presserklärung des BGH zu seinen Entscheidungen vom 26.06.2012 betreffend den Umfang der Aufklärungspflichten bei Kommissionsgeschäften (XI ZR 355/11 und XI ZR 356/11) beantragt - eine Verlegung des Verkündungstermins war nicht veranlasst, weil es sich nach den vom erkennenden Senat oben unter II. 1 getroffenen Feststellungen im Streitfall um ein Eigengeschäft der Beklagten handelte und die vorgenannten Entscheidungen des BGH daher nicht einschlägig sind.
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