Rechtsprechung
| BGH, 26.07.2012 - III ZB 70/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
mehr- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
ZPO § 130 Nr. 6, § 520 Abs. 5
Berufungseinlegung mit Zusatz "Nach Diktat außer Haus" - DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wirksame Unterzeichnung der Berufungsbegründung eines Prozessbevollmächtigten mit dem Zusatz "nach Diktat außer Haus" durch anderen Rechtsanwalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Übernahme der Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes eines Rechtsanwaltes bei Unterzeichnung durch einen anderen Rechtsanwalt
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsanwälte - Vermerk "nach Diktat außer Haus" unter Schriftsatz: Folgen?
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
"nach Diktat verreist"
- random-coil.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Die gefährliche Unterzeichnung eines Schriftsatzes mit dem Zusatz "nach Diktat außer Haus"
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 14.02.2011 - 426 C 7010/09
- LG Dortmund, 06.10.2011 - 1 S 162/11
- BGH, 26.07.2012 - III ZB 70/11
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2012, 1142
- DB 2012, 2042
Wird zitiert von ...
- BGH, 25.09.2012 - VIII ZB 22/12 b) Die Identität eines Rechtsanwalts, der eine Berufungsschrift mit dem Vermerk "i.A." unterzeichnet hat, muss im Zeitpunkt des Ablaufs der Rechtsmittelfrist nicht bereits in solcher Weise eindeutig geklärt sein, dass schon endgültige Feststellungen zur Identität und zur Postulationsfähigkeit des Unterzeichners getroffen werden können; maßgeblich ist insoweit der Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 26. April 2012 - VII ZB 83/10, [...]; vom 26. Juli 2012 - III ZB 70/11, DB 2012, 2042).*).
Denn die Identität eines Rechtsanwalts, der die Rechtsmittelschrift unterzeichnet hat, muss im Zeitpunkt des Ablaufs der Rechtsmittelfrist nicht bereits in solcher Weise eindeutig geklärt sein, dass schon endgültige Feststellungen zur Identität und zur Postulationsfähigkeit des Unterzeichners getroffen werden können (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. April 2012 - VII ZB 83/10, aaO Rn. 10 ff. zur Unterzeichnung einer Berufungsbegründung in Vertretung eines anderen Rechtsanwalts; vom 26. Juli 2012 - III ZB 70/11, DB 2012, 2042 Rn. 9 f. zur Unterzeichnung mit dem Vermerk "nach Diktat verreist";… vgl. auch Beschluss vom 26. Oktober 2011 - IV ZB 9/11, aaO Rn. 10).
Maßgeblich ist insoweit der Erkenntnisstand zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung oder - bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren -der Zeitpunkt, der dem Schluss der mündlichen Ver- handlung entspricht (…BGH, Beschlüsse vom 26. April 2012 - VII ZB 83/10, aaO Rn. 11; vom 26. Juli 2012 - III ZB 70/11, aaO Rn. 10).
