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   BGH, 26.09.1996 - III ZR 266/95   

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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 14.04.2005 - IX ZR 109/04  

    Hilfeleistungen in Steuersachen - Frühzeitige Haftung bei unerlaubter

    Dies macht den Vertrag gemäß § 134 BGB nichtig (BGHZ 132, 229, 231; BGH, Beschl. v. 26. September 1996 - III ZR 266/95, AG 1997, 42).

    Hieran ändert sich nichts, wenn der vertraglich Verpflichtete diese Arbeiten von einer befugten Person als Erfüllungsgehilfe verrichten läßt (BGHZ 98, 330, 335; 132, 229, 232; BGH, Beschl. v. 26. September 1996 aaO).

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