Rechtsprechung
   BGH, 26.09.2002 - 1 ARs 36/02   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 StGB; § 132 Abs. 3 GVG
    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts (streitige Anforderung der optimalen Mittelwahl bei der Erfolgsverhinderung; geeignete Verhinderungsmöglichkeit).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 3720
  • NStZ 2003, 198 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02  

    Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt

    Hierauf hat der 1. Strafsenat mit Beschluß vom 26. September 2002 - 1 ARs 36/02 - mitgeteilt, Rechtsprechung des 1. Strafsenats stehe der beabsichtigten Entscheidung nicht entgegen; soweit das Senatsurteil BGHSt 31, 46 im Blick auf bestimmte Formulierungen (ebenda S. 49) in der Literatur anders verstanden werde, beruhe das auf einer nicht zutreffenden Interpretation.
  • BGH, 29.01.2003 - 5 StR 562/02  

    Rücktritt vom beendeten Versuch der gefährlichen Körperverletzung (optimale

    Etwas anderes mag gelten, wenn ein Menschenleben auf dem Spiel steht (so wohl BGHSt 33, 295, 302 u. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 1); darum ging es hier jedoch nicht (vgl. auch BGH, Beschluß vom 14. August 2002 - 2 StR 251/02 - sowie Beschluß vom 26. September 2002 - 1 ARs 36/02).".
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