Rechtsprechung
| BGH, 26.09.2002 - 1 ARs 36/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 13 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 StGB; § 132 Abs. 3 GVG
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts (streitige Anforderung der optimalen Mittelwahl bei der Erfolgsverhinderung; geeignete Verhinderungsmöglichkeit). - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 24 Abs. 1
Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2002, 3720
- NStZ 2003, 198 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02
Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt …
Hierauf hat der 1. Strafsenat mit Beschluß vom 26. September 2002 - 1 ARs 36/02 - mitgeteilt, Rechtsprechung des 1. Strafsenats stehe der beabsichtigten Entscheidung nicht entgegen; soweit das Senatsurteil BGHSt 31, 46 im Blick auf bestimmte Formulierungen (ebenda S. 49) in der Literatur anders verstanden werde, beruhe das auf einer nicht zutreffenden Interpretation. - BGH, 29.01.2003 - 5 StR 562/02
Rücktritt vom beendeten Versuch der gefährlichen Körperverletzung (optimale …
Etwas anderes mag gelten, wenn ein Menschenleben auf dem Spiel steht (…so wohl BGHSt 33, 295, 302 u. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 1); darum ging es hier jedoch nicht (vgl. auch BGH, Beschluß vom 14. August 2002 - 2 StR 251/02 - sowie Beschluß vom 26. September 2002 - 1 ARs 36/02).".
