Rechtsprechung
| BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
BGB §§ 823 G Abs. 1, 1004
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-) Berichterstattung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bewusst unvollständige Presse-Berichterstattung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ist die bewusst unvollständige Presseberichterstattung über Korruptionsverdacht zulässig? (IBR 2000, 152)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2000, 656
- MDR 2000, 273
- GRUR 2000, 247
- VersR 2000, 193
- ZUM 2000, 318
- afp 2000, 88
- IBR 2000, 152
Wird zitiert von ... (42)
- BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
Wenn nämlich - wie die Revision geltend macht - dem Leser Tatsachen mitgeteilt worden sind, aus denen er erkennbar eigene Schlussfolgerungen ziehen soll, so durften hierbei keine wesentlichen Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben könnten (vgl. BVerfGE 12, 113, 130; Senatsurteile BGHZ 31, 308, 318; vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - VersR 2000, 193) und deren Kenntnis für den Leser unerlässlich ist, der sich im Kernpunkt ein zutreffendes Urteil bilden will (vgl. Senatsurteile vom 20. Juni 1961 - VI ZR 222/60 - VersR 1961, 980, 982; vom 9. November 1965 - VI ZR 276/64 - VersR 1966, 85, 87; vom 30. Januar 1979 - VI ZR 163/77 - VersR 1979, 520, 521; vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - VersR 2000, 193;… ebenso Soehring, Presserecht, 3. A., Rn. 16.44b;… Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. A., Kap. 5 Rn. 81).Liegt es - wie im Streitfall auch von der Revision nicht in Abrede gestellt - nahe, aus mehreren unstreitigen Tatsachen eine bestimmte (ehrverletzende) Schlussfolgerung zu ziehen, so ist jedenfalls eine bewusst unvollständige Berichterstattung rechtlich wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, wenn die Schlussfolgerung bei Mitteilung der verschwiegenen Tatsache weniger nahe liegend erscheint und deshalb durch das Verschweigen dieser Tatsache beim unbefangenen Durchschnittsleser ein falscher Eindruck entstehen kann (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - VersR 2000, 193).
Eine Tatsachenbehauptung, die nur Teilwahrheiten vermittelt und dadurch beim Adressaten der Äußerung zu einer Fehleinschätzung des Angegriffenen führt, ist schon aus diesem Grund rechtswidrig (vgl. Senatsurteile BGHZ 31, 308, 316; vom 18. Juni 1974 - VI ZR 16/73 - NJW 1974, 1762, 1763 und vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - VersR 2000, 193, 195 m.w.N.).
So darf bei einem Bericht, der sich mit einer namentlich genannten Person besonders beschäftigt, die Kürzung des mitgeteilten Sachverhalts nicht so weit gehen, dass der Zuschauer oder Leser ein nach der negativen Seite entstelltes Bild dieser Person erhält, weil ihm nur einseitige Ausschnitte mitgeteilt werden (vgl. Senatsurteile BGHZ 31, 308, 316 und vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - VersR 2000, 193, 195).
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung
Die Rechtsprechung der Zivilgerichte geht bei so genannten verdeckten Aussagen grundsätzlich davon aus, dass sich eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen muss (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1980, - VI ZR 159/78 -, GRUR 1980, 1105 ; Urteil vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 -, NJW 2000, S. 656 ;… Urteil vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 -, NJW 2004, S. 598 sowie BVerfGK 2, 325 ). - BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02
Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly
(1) Zwar kann eine pauschale Tatsachenbehauptung, die nur Teilwahrheiten vermittelt und dadurch beim Adressaten der Äußerung zu einer Fehleinschätzung des Angegriffenen führt, schon aus diesem Grund rechtswidrig sein (vgl. Senatsurteile BGHZ 31, 308, 316; vom 18. Juni 1974 - VI ZR 16/73 - NJW 1974, 1762, 1763 und vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - VersR 2000, 193, 195 m.w.N.).Bei einem Bericht, der sich mit einer namentlich genannten Person besonders beschäftigt, darf die Kürzung des mitgeteilten Sachverhalts auch nicht so weit gehen, daß der Zuschauer oder Leser ein nach der negativen Seite entstelltes Bild dieser Person erhält, weil ihm nur einseitige Ausschnitte mitgeteilt werden (vgl. Senatsurteile, BGHZ 31, 308, 316 und vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - aaO).
Während in dem vom Senat im Urteil vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - entschiedenen Fall der in der Berichterstattung verschwiegene Umstand den Vorgang in den Augen des unbefangenen Durchschnittslesers in einem anderen Licht erscheinen lassen und eine Entlastung bewirken konnte, erscheint im vorliegenden Fall die vom Berufungsgericht als möglich angenommene belastende Schlußfolgerung des Zuschauers auch bei Mitteilung der verschwiegenen Tatsachen nicht weniger naheliegend.
- BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Haftung für Pressespiegel
In diesem Sinne verlangt die fachgerichtliche Rechtsprechung sowohl etwa bei der Berichterstattung über Straftaten im Verdachtsstadium wie überhaupt für die personenbezogene Berichterstattung die Beachtung von Sorgfaltsanforderungen, nach denen bewusst einseitige und verfälschende Darstellungen zu vermeiden sind (vgl. BGH…, Urteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - NJW 2000, S. 1036 [1036 f.]; Urteil vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - NJW 2000, S. 656 [657]; vgl. inzwischen auch BGH…, Urteil vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - NJW 2004, S. 598 [600];… Urteil vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04 - NJW 2006, S. 601 [603]). - OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
Unterlassung der Verwendung des Begriffs "Gen-Milch"; Rechtskraft einer …
Dabei ist zunächst maßgeblich dafür, wie die Äußerungen des Beklagten zu verstehen sind, das Verständnis des unbefangenen Durchschnittsempfängers (Wenzel, 4.4;… BGH NJW 1998, S. 3047 [3048]: "unvoreingenommenes Durchschnittspublikum";… BVerfG NJW 2004, S. 1942 [1943]: "Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums"), wobei jedoch jede Äußerung als Ganzes unter Berücksichtigung des Kontextes und der Begleitumstände zu würdigen ist (Wenzel, 4.1;… st. Rspr., z.B. BGH NJW 1998, S. 3047 [3048]; BGH NJW 2000, S. 656 [657]).Erforderlich ist, dass die verdeckte Aussage "sich dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung nahe legt" (…BVerfG NJW 2004, S. 1942; BGH NJW 2000, S. 656 [657]).
e) Des weiteren ist die Aussage des Beklagten auch nicht in dem Sinne unvollständig, dass durch das Verschweigen bei dem unbefangenen Durchschnittsleser ein falscher Anschein entstehen kann (vgl. BGH NJW 2000, S. 656).
In dem Fall BGH NJW 2000, S. 656 hatte die beklagte Zeitung unter der Überschrift "... Korruption am Bau?" berichtet, dass der Kläger als Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt mit dem Vorstand einer Baufirma - beide waren langjährige Bekannte - über den Bau eines neuen Sendeturms verhandelt hatte und zeitlich danach die Baufirma den Auftrag erhalten hatte.
- BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
Untersagung verdeckter Tatsachenbehauptungen
Dabei legt das Oberlandesgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 78, 9 ;… BGH, AfP 1994, S. 295 ; S. 299 ; NJW 2000, S. 656 ) dar, dass bei der Annahme solcher verdeckter Aussagen eine besondere Zurückhaltung geboten ist.Insbesondere haben sie nicht erwogen, ob unter dem Aspekt einer falschen verdeckten Tatsachenbehauptung nicht diese selbst, sondern die ursprüngliche Äußerung, aus der sie durch Auslegung gewonnen wird, zu unterlassen ist (vgl. dazu BGHZ 78, 9 ; BGH NJW 2000, S. 656 ;… NJW-RR 1994, S. 1242 ; 1246 ).
- BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03
Frage als unwahre Tatsachenbehauptung
Ob es den Aussagegehalt des beanstandeten Fragesatzes zutreffend gewürdigt hat, unterliegt der revisionsrechtlichen Nachprüfung (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - aaO). - BGH, 02.12.2008 - VI ZR 219/06
Anspruch der zur Arbeitsgemeinschaft der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten …
Soweit das Berufungsgericht meint, dass eine Äußerung im jeweiligen Gesamtzusammenhang zu beurteilen sei, ist das im Grundsatz richtig (vgl. Senat, BGHZ 132, 13, 20 ;Urteile vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - VersR 1997, 842 f.; vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - VersR 2000, 193, 194; vom 16. November 2004 - VI ZR 298/03 - VersR 2005, 277, 278 m.w.N.) und hat im Streitfall eine Abwägung zur Folge (unten b), die das Berufungsgericht fehlerhaft unterlassen hat. - OLG Karlsruhe, 17.06.2005 - 14 U 16/05
Rechtsanwalt kann presserechtlich Unterlassung einer Berichterstattung verlangen, …
Eine Diskrepanz zwischen dem Aussagegehalt einer oder mehrerer Presseäußerungen und dem wirklichen Sachverhalt kann dabei auch dann bestehen, wenn die einzelnen Tatsachenbehauptungen zwar für sich gesehen wahr sind, aber durch die Art und Weise ihrer Präsentation und im Zusammenhang mit dem sonstigen Inhalt des Artikels, insbesondere durch das Weglassen eines klarstellenden Hinweises, dem unbefangenen Durchschnittsleser eine Sinninterpretation nahelegen, die über den Gehalt der einzelnen Aussagen hinausgeht und nicht der Wahrheit entspricht (in diesem Sinne etwa BGH, NJW 2000, S. 656 ff., 657;… OLG Hamburg, NJW-RR 1988, S. 739;… Prinz/Peters, a.a.O., Rdn. 9;… Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2000, Rdn. 4.15 m.w.N.).Wenn und soweit die Äußerungen wahr sind, kann lediglich verlangt werden, daß sie nicht in einer Weise aufgestellt werden, die Anlaß zu einer mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmenden Interpretation gibt (vgl. BGH, NJW 2000, S. 656 ff., 657, wo ein Unterlassungsanspruch lediglich in bezug auf den dortigen Hilfsantrag erwogen wird).
Ist der für den unbefangenen Leser vielleicht auch nicht zwingende, aber doch naheliegende Schluß auf einen über das ausdrücklich Gesagte hinausgehenden Sachverhalt falsch, so ist die Berichterstattung jedenfalls dann wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, wenn die Weglassung eines klarstellenden Hinweises bewußt erfolgt ist (BGH, NJW 2000, S. 656 ff., 657).
- LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 152/07 Wenn nämlich - ... - dem Leser Tatsachen mitgeteilt worden sind, aus denen er erkennbar eigene Schlussfolgerungen ziehen soll, so durften hierbei keine wesentlichen Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben könnten (vgl. BVerfGE 12, 113, 130; Senatsurteile BGHZ 31, 308, 318; vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - VersR 2000, 193) und deren Kenntnis für den Leser unerlässlich ist, der sich im Kernpunkt ein zutreffendes Urteil bilden will (vgl. Senatsurteile vom 20. Juni 1961 - VI ZR 222/60 - VersR 1961, 980, 982; vom 9. November 1965 - VI ZR 276/64 - VersR 1966, 85, 87; vom 30. Januar 1979 - VI ZR 163/77 - VersR 1979, 520, 521; vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - VersR 2000, 193;… ebenso Soehring, Presserecht, 3. A., Rn. 16.44b;… Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. A., Kap. 5 Rn. 81).
Liegt es - ... - nahe, aus mehreren unstreitigen Tatsachen eine bestimmte (ehrverletzende) Schlussfolgerung zu ziehen, so ist jedenfalls eine bewusst unvollständige Berichterstattung rechtlich wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, wenn die Schlussfolgerung bei Mitteilung der verschwiegenen Tatsache weniger nahe liegend erscheint und deshalb durch das Verschweigen dieser Tatsache beim unbefangenen Durchschnittsleser ein falscher Eindruck entstehen kann (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - VersR 2000, 193).
Eine Tatsachenbehauptung, die nur Teilwahrheiten vermittelt und dadurch beim Adressaten der Äußerung zu einer Fehleinschätzung des Angegriffenen führt, ist schon aus diesem Grund rechtswidrig (vgl. Senatsurteile BGHZ 31, 308, 316; vom 18. Juni 1974 - VI ZR 16/73 - NJW 1974, 1762, 1763 und vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - VersR 2000, 193, 195 m.w.N.).
So darf bei einem Bericht, der sich mit einer namentlich genannten Person besonders beschäftigt, die Kürzung des mitgeteilten Sachverhalts nicht so weit gehen, dass der Zuschauer oder Leser ein nach der negativen Seite entstelltes Bild dieser Person erhält, weil ihm nur einseitige Ausschnitte mitgeteilt werden (vgl. Senatsurteile BGHZ 31, 308, 316 und vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - VersR 2000, 193, 195).".
- BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02
Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen …
- BGH, 17.09.2002 - VI ZR 297/01
Zulassung der Revision
- OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04
Zur Verbreitung illegal gefertigten Bildmaterials eines Journalisten als Eingriff …
- VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 37/04
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Annahme einer verdeckten Aussage bei …
- LG Köln, 04.11.2009 - 28 O 251/09
Zusammenstellung von Informationen aus verschiedenen Quellen für einen …
- LG Bonn, 05.11.2008 - 15 O 403/08
- OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11
Google haftet nicht für Autocomplete-Vorschläge
- OLG Köln, 14.02.2006 - 15 U 176/05
Unterlassung verdeckter Äußerungen
- BGH, 07.10.2003 - VI ZR 32/03
Widerruf einer Äußerung
- OLG München, 06.04.2000 - 21 W 1286/00
Zeitliche Grenze des Schutzes des postmortalen Persönlichkeitsrechts, …
- OLG München, 28.06.2002 - 21 U 2598/02
Haftung bei Übernahme des Mantels einer Zeitung durch eine andere
- OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - 15 U 116/05
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine Äußerung
- OLG Düsseldorf, 08.11.2006 - 15 U 100/06
Zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen eine Aussage, die verschiedene …
- BGH, 04.12.2001 - VI ZR 228/01
Entscheidung über die Annahme der Revision
- OLG München, 06.07.2001 - 21 U 4864/00
- OLG München, 18.01.2002 - 21 U 3164/01
- LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 64/05
- LG Berlin, 06.09.2007 - 27 S 4/07
Unterlassungsanspruch eines Wohnungseigentumsverwalters gegen eine kritische …
- OLG Düsseldorf, 29.06.2011 - 15 U 195/08
Ansprüche des Erwerbers eines Kunstwerks gegen den Künstler wegen der Bezeichnung …
- LG Landshut, 05.07.2001 - 23 O 992/01
- LG Offenburg, 31.01.2005 - 2 O 546/04
Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Unterlassung ehrenrühriger …
- LG Köln, 01.10.2008 - 28 O 413/08
Grenzen der Verdachtsberichterstattung
- LG Hamburg, 17.02.2009 - 324 O 828/08
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Interviewäußerung über den Autor des Buches "Der …
- OLG München, 25.09.2012 - 18 U 1069/12
§ 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
- OLG Düsseldorf, 29.07.2011 - 15 U 107/11
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Behauptung, der …
- LG Frankfurt/Main, 31.07.2008 - 3 O 221/08
Persönlichkeitsschutz: Verbreiterhaftung eines Pressedienstes für die wörtlich …
- LG Köln, 15.07.2009 - 28 O 452/09
- LG Hamburg, 02.06.2006 - 324 O 212/06
„Der Spiegel“ ./. Bayerischer Rundfunk - „Der Reichstagsbrand - Ein Kriminalfall …
- LG Hamburg, 24.10.2006 - 324 O 633/06
- LG Köln, 16.07.2008 - 28 O 72/08
- LG Duisburg, 01.04.2011 - 10 O 321/10
- LG Berlin, 27.06.2002 - 27 O 409/02
