Rechtsprechung
   BGH, 26.10.2011 - 2 StR 287/11   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 306a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB; § 306b Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB
    Versuchte und vollendete besonders schwere Brandstiftung (Inbrandsetzen; gemischt-genutzte Gebäude; wesentliche Gebäudeteile; konkrete Gefahr für die Gesundheit eines anderen Menschen).

  • lexetius.com
  • openjur.de
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  • bundesgerichtshof.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Vollendung des Tatbestands des teilweisen Zerstörens eines Wohngebäudes bei einer Brandlegung in einem einheitlichen, teils gewerblich, teils als Wohnung genutzten Gebäude

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Verwirklichung des § 306a Abs. 2 StGB muss durch die typischen Folgen der Brandlegung eine konkrete Gesundheitsgefährdung verursacht werden

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 25 Abs. 2, 306a Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, 306a Abs. 2, 306b Abs. 2 Nrn. 1 und 2 StGB
    Zur Problematik der schweren Brandstiftung gemäß § 306a StGB (Mario Bachmann, Ferdinand Goeck; ZIS 2/2012, S. 283-285)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 309
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