Rechtsprechung
   BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05-1   

Volltextveröffentlichungen (25)

  • lexetius.com

    EG Art. 10, 249 Abs. 3; Richtlinie 1999/44/EG Art. 3; BGB §§ 346 bis 348, § 439 Abs. 4, § 474 Abs. 1 Satz 1

  • autokaufrecht.info

    Kein Nutzungsersatz bei Nacherfüllung im Verbrauchsgüterkauf

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kein Nutzungsersatz bei Nacherfüllung im Verbrauchsgüterkauf - § 439 Abs. 4 BGB ist in Fällen des Verbrauchsgüterkaufs einschränkend anzuwenden. Die in Bezug genommenen Rücktrittsvorschriften gelten nur für die Rückgewähr der mangelhaften Sache, führen aber nicht zu einem Anspruch des Verkäufers auf Nutzungsersatz oder Herausgabe gezogener Nutzungen.

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  • LawCommunity.de

    Kein Nutzungsersatz bei Ersatzlieferung

  • Betriebs-Berater

    Kein Nutzungsersatz bei Rücktritt wegen Mangelhaftigkeit

  • Betriebs-Berater

    Verbrauchsgüterkauf: kein Anspruch des Verkäufers auf Wert-ersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache - richtlinienkon-forme Auslegung

  • openjur.de
  • Anwaltskanzlei von Olnhausen

    Kein Nutzungsersatz bei Rücktritt wegen eines Mangels

  • Betriebs-Berater

    Kein Wertersatz bei Rücktritt vom Verbrauchsgüterkaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit

  • bundesgerichtshof.de
  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    EG Art. 10, 249 Abs. 3; Richtlinie 1999/44/EG Art. 3; BGB §§ 346 bis 348, § 439 Abs. 4, § 474 Abs. 1 Satz 1
    Keine Entschädigung für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung [Vertragsrecht]

  • NWB SteuerXpert START
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nutzungsentschädigung nach Rücktritt von Kaufvertrag

  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de

    Verbrauchsgüterkauf: Der Verkäufer hat gegen den Käufer keinen Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung der zunächst gelieferten, aber mangelhaften Sache im Falle der Ersatzlieferung.

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verbrauchsgüterkauf: kein Anspruch des Verkäufers auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache - richtlinienkonforme Auslegung

  • rws-verlag.de

    BGB §§ 346 - 348, § 439 Abs. 4, § 474; EG Art.10, 249; RL 1999/44/EG Art.3
    Kein Wertersatz für Nutzung einer mangelhaften Sache nach Rücktritt beim Verbrauchsgüterkauf ("Quelle")

  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de

    Verbrauchsgüterkauf: Der Verkäufer hat gegen den Käufer keinen Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung der zunächst gelieferten, aber mangelhaften Sache im Falle der Ersatzlieferung

  • kanzlei.biz

    Richtlinienkonforme Auslegung der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Kein Nutzungsersatzanspruch gegenüber einem Verbraucher/Käufer bei Nacherfüllung durch Neulieferung (§ 439 IV BGB); richtlinienkonforme Auslegung ("Quelle AG"): Entscheidung im Anschluß an

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer planwidrigen Unvollständigkeit bei fehlerhafter Annahme des Gesetzgebers über die Schaffung einer richtlinienkonformen Regelung; Planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes als Voraussetzung einer richtlinienkonformen Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduktion; Umfang des Grundsatzes der richtlinienkonformen Auslegung; Einschränkende Auslegung des § 439 Abs. 4 BGB im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kaufrecht - Wertersatz für Nutzung, wenn Kaufsache mangelhaft?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kein Wertersatz bei Rücktritt vom Verbrauchsgüterkaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Wertersatz für Nutzung einer mangelhaften Sache nach Rücktritt beim Verbrauchsgüterkauf ("Quelle")

Kurzfassungen/Presse (30)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung

  • MIR - Medien Internet und Recht (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch des Verkäufers auf Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Waren im Fall der Ersatzlieferung - § 439 Abs. 4 BGB ist im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs einschränkend anzuwenden

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Kein Nutzungsersatz bei Rücktritt von Verbrauchsgüterkaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit

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  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Quelle - Rückgewähr der mangelhaften Sache

  • IWW (Pressemitteilung)

    Kein Wertersatz für Nutzung mangelhafter Ware bei Ersatzlieferung

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Anspruch des Verkäufers auf Nutzungsersatz bei Verbrauchsgüterkauf [Nutzungsersatz, Verbrauchsgüterkauf]

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung beim Verbrauchsgüterkauf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware

  • mitfugundrecht.de (Pressemitteilung)

    Umtausch mangelhafter Ware ist kostenlos

  • drbuecker.de (Pressemitteilung)

    Kein Wertersatz für die Nutzung magelhafter Ware bei Ersatzlieferung

  • 123recht.net (Pressebericht, 26.11.2008)

    BGH stärkt Verbraucherrechte bei Umtausch mangelhafter Geräte // Gebühr für Nutzung von Geräten bis Austausch ist unzulässig

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf - Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kein Wertersatz für Nutzung mangelhafter Ware bei Ersatzlieferung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbraucher müssen bei Ersatzlieferung für mangelhafte Ware keinen Wertersatz für Nutzung zahlen

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung/Kurzinformation)

    Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware bei Ersatzlieferung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EG Art. 10, 249 Abs. 3; Richtlinie 1999/44/EG Art. 3; BGB §§ 346 bis 348, § 439 Abs. 4, § 474 Abs. 1 Satz 1
    Kein Wertersatz für Nutzung einer mangelhaften Sache nach Rücktritt beim Verbrauchsgüterkauf ("Quelle")

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Anspruch des Verkäufers auf Nutzungsersatz bei Verbrauchsgüterkauf

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Wertersatz im Gewährleistungsfall bei Verbrauchsgüterkauf

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf - Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Wertersatz bei Nachlieferung mangelhafter Sache

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kaufrecht: Verbrauchsgüterkauf: Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mangelhafte Ware: Käufer muss Verkäufer im Fall der Ersatzlieferung nicht für die Nutzung entschädig

  • arag.de (Kurzinformation)

    Der Kunde ist nicht immer König

  • duessellegal.de (Pressemitteilung)

    Bei Nutzung mangelhafter Ware durch Verbraucher fällt im Falle der Ersatzlieferung kein Wertersatz nach § 346 BGB an

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verbraucher müssen bei Ersatzlieferung für mangelhafte Ware keinen Wertersatz für Nutzung zahlen

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation)

    Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware bei Ersatzlieferung

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Verkäufers auf Nutzungsersatz bei Verbrauchsgüterkauf

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Kein Nutzungsentgelt bei mangelhafter Kaufsache

Besprechungen u.ä. (13)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verbrauchsgüterkauf: Keine Nutzungsentschädigung bei Nacherfüllung! (IBR 2009, 1015)

  • europarecht-online.info (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Staatshaftung für Gerichtsentscheidungen bei auslegungsbedürftigem Recht (Prof. Dr. Walter Frenz, Vera Götzkes; EuR 2009, 622)

  • reference-global.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zur europarechtskonformen Auslegung des § 439 Abs. 4 BGB (Prof. Dr. Anne Röthel; JR 2010, 22)

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  • alpmann-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    §§ 346, 347, 348, 439 Abs. 4 BGB; Art. 3 Abs. 2 Richtlinie 1999/44/EG
    Kein Nutzungsersatz bei Ersatzlieferung beim Verbrauchsgüterkaufvertrag

  • cbh.de (Kurzanmerkung)

    Kein Wertersatz bei Ersatzlieferung insbesondere im Fernabsatz

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Der neue § 474 Abs. 2 BGB - Unspektakuläre Vorschrift mit spektakulärer Vorgeschichte (Quelle-Fall/Backofen-Fall)

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Kein Nutzungsersatzanspruch gegenüber einem Verbraucher/Käufer bei Nacherfüllung durch Neulieferung (§ 439 IV BGB); richtlinienkonforme Auslegung ("Quelle AG"): Entscheidung im Anschluß an

  • deubner-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auswirkungen des "Quelle-Urteils" auf den Autokauf

  • fernuni-hagen.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Backofenfall - muss der Käufer bei Ersatzlieferung eine Nutzungsentschädigung für die mangelhafte Sache zahlen?

  • zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)

    Die richtlinienkonforme Rechtsfortbildung im Gesamtsystem der Richtlinienwirkungen (Wiss. Mitarbeiterin Dr. Kathrin Kroll-Ludwigs, Bonn / Akad. Rat Dr. Markus Ludwigs, Bonn)

  • fernuni-hagen.de (Entscheidungsanmerkung)

    Irrtum und Starrsinn des Gesetzgebers (und des BGH)

  • fernuni-hagen.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 439 BGB; § 474 BGB
    Nutzungsersatzes bei Nachlieferung - Wissenschaftsstreit um Wortlaut und Willen

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Wertersatz für Nutzung einer mangelhaften Sache nach Rücktritt beim Verbrauchsgüterkauf ("Quelle")

Sonstiges (11)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 346, 347, 348, 439 Abs. 4, und 474 Abs. 1 Satz 1
    Angleichung der Rechtsvorschriften, Verbraucherschutz

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 26.11.2008, Az.: VIII ZR 200/05 (Zum Grundsatz der richtlinienkonformen Auslegung - § 439 Abs. 4 ist einschränkend anzuwenden)" von Prof. Dr. Anne Röthel, original erschienen in: JR 2010, 26 - 27.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Privatrechtsangleichung auf Kosten Privater" von Robert Freitag, original erschienen in: EuR 2009, 796 - 800.

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 26.11.2008, Az.: VIII ZR 200/05 (Richtlinienkonforme Rechtsfortbildung nationalen Rechts bei fehlerhafter Umsetzung einer EG-Richtlinie)" von RiOLG Heinz Diehl, original erschienen in: ZfS 2009, 205 - 206.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 26.11.2008, Az.: VIII ZR 200/05 (Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware bei Ersatzlieferung)" von AR Dr. Clemens Höpfner, original erschienen in: EuZW 2009, 159 - 160.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Kein Nutzungsersatz bei Nachlieferung im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs" von Wiss. Mit. Christian Edler, Daniel Reiner, original erschienen in: ZAP 2009, 229 - 232.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Nutzungsersatz des Käufers bei der Lieferung einer mangelhaften Sache - Pflicht zur richtlinienkonformen Rechtsfortbildung contra legem" von RAin Ines Heimermann, original erschienen in: ZGS 2009, 211 - 214.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 26.11.2008, Az.: VIII ZR 200/05 (Kein Wertersatz bei Rücktritt vom Verbrauchsgüterkaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit)" von RA Dr. M. Jur. Patrick Ayad, RA'in Maitre en droit Silke Hesse, original erschienen in: BB 2009, 292 - 298.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 26.11.2008, Az.: VIII ZR 200/05 (Kein Wertersatz für Nutzung einer mangelhaften Sache nach Rücktritt beim Verbrauchsgüterkauf ("Quelle"))" von Not.-Ass./ Wiss. Mit. Sebastian Herrler und Wiss. Mit. Lovro Tomasic, original erschienen in: ZIP 2009, 181 - 184.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 26.11.2008, Az.: VIII ZR 200/05" von Prof. Dr. Beate Gsell, original erschienen in: JZ 2009, 522 - 526.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Richtlinienkonforme Rechtsfortbildung und Wortlautgrenze" von Wiss. Mit. Stephan Pötters und Dr. Dr. Ralph Christensen, original erschienen in: JZ 2011, 387 - 394.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 179, 27
  • NJW 2009, 427
  • ZIP 2009, 176
  • MDR 2009, 248
  • EuZW 2009, 155
  • NJ 2009, 119
  • VersR 2009, 1504
  • WM 2009, 316
  • MMR 2009, 214 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 016
  • BB 2009, 113
  • BB 2009, 292
  • IBR 2009, 1015



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Wird zitiert von ... (54)  

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07  

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    aus einer Rechtsfindung innerhalb des Wortlauts der nationalen Norm (zu diesem Begriff BGH 26. November 2008 - VIII ZR 200/05 - Rn. 20, NJW 2009, 427).

    Der EuGH geht hinsichtlich des Begriffs der "Auslegung" nicht von der im deutschen Rechtskreis - abweichend von den Rechtsordnungen anderer Mitgliedstaaten - üblichen Unterscheidung zwischen Auslegung im engeren Sinn und Rechtsfortbildung aus (BGH 26. November 2008 - VIII ZR 200/05 - Rn. 21, NJW 2009, 427; Schlachter RdA 2005, 115, 119 f.).

    Wird diese Grenze nicht überschritten, ist das nationale Recht richtlinienkonform fortzubilden, wo es nötig und möglich ist (vgl. BGH 26. November 2008 - VIII ZR 200/05 - Rn. 21 und 29 ff. mwN, aaO.).

    (cc) Die für die Reduktion zu fordernde Voraussetzung einer verdeckten Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes ist erfüllt (zu diesem Kriterium BGH 26. November 2008 - VIII ZR 200/05 - Rn. 22, NJW 2009, 427).

    Der Bürger darf dennoch auf die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgestellte Rechtslage vertrauen, wenn sich eine Änderung der Rechtsprechung nicht im Rahmen der vorhersehbaren Entwicklung hält (BGH 26. November 2008 - VIII ZR 200/05 - Rn. 33, NJW 2009, 427; für einen Unanwendbarkeitsausspruch enger: BAG 26. April 2006 - 7 AZR 500/04 - Rn. 40 ff., BAGE 118, 76).

  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08  

    Kaufrecht - Mangel: Haftung für Aus- und Einbaukosten und Abtransport

    Er erfordert auch, das nationale Recht, wo dies nötig und möglich ist, richtlinienkonform fortzubilden (Senatsurteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, BGHZ 179, 27 Rn. 21 mwN).

    a) Eine Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduktion setzt eine verdeckte Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (Senatsurteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, aaO Rn. 22 mwN).

    Diese Unvollständigkeit des Gesetzes ist deswegen planwidrig, weil hinsichtlich der Einrede der Unverhältnismäßigkeit ein Widerspruch zur konkret geäußerten, von der Annahme der Richtlinienkonformität getragenen Umsetzungsabsicht des Gesetzgebers besteht (vgl. Senatsurteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, aaO Rn. 25).

    Die Ausfüllung der Lücke im Wege der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung ist jedoch auf alle Konstellationen des Verbrauchsgüterkaufs und damit des Verbraucherbegriffs gemäß § 13 BGB zu erstrecken, weil insoweit der Einheitlichkeitswille des nationalen Gesetzgebers in Bezug auf den Verbraucherbegriff zu berücksichtigen ist (vgl. Senatsurteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, aaO Rn. 27 mwN).

    Es bedarf deshalb hier ebenfalls keiner Erörterung, ob im Rahmen einer gemeinschaftsrechtskonformen Rechtsfortbildung auch die vollständige Nichtanwendung einer Norm gerechtfertigt sein kann (vgl. Senatsurteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, aaO Rn. 29 mwN).

    Durfte die betroffene Partei mit der Fortgeltung der bisherigen Rechtslage rechnen und verdient dieses Interesse bei einer Abwägung mit den Belangen des Vertragspartners und den Anliegen der Allgemeinheit den Vorzug, liegt ein Eingriff in rechtlich geschützte Positionen vor (Senatsurteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, aaO Rn. 33 mwN).

  • BGH, 17.10.2012 - VIII ZR 226/11  

    Kaufrecht - Vertrag zwischen Unternehmen: Kein Ersatz der Aus- und Einbaukosten!

    Voraussetzung für eine richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB über den Verbrauchsgüterkauf hinaus ist nach dem oben Gesagten aber weiter, dass eine Ausdehnung der Nachlieferungspflicht im Sinne des Urteils des Gerichtshofs dem Willen des deutschen Gesetzgebers entspricht (vgl. Senatsurteile vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, BGHZ 179, 27 Rn. 28 zur teleologischen Reduktion des § 439 Abs. 4 BGB; vom 13. April 2011 - VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196 Rn. 47 zu § 269 Abs. 1 BGB).

    Dies rechtfertigt es, die richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB - ebenso wie die teleologische Reduktion des § 439 Abs. 4 BGB (dazu Senatsurteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, aaO Rn. 26 ff.) - auf den Verbrauchsgüterkauf zu beschränken und nicht auf andere, der Richtlinie nicht unterfallende Kaufverträge auszudehnen.

    Insoweit gilt nichts anderes als hinsichtlich der Regelung in § 439 Abs. 4 BGB, deren richtlinienkonforme Reduktion der Senat ebenfalls nicht auf alle Kaufverträge erstreckt, sondern unter Berufung auf die Gesetzesmaterialien auf den Verbrauchsgüterkauf beschränkt hat (Senatsurteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, aaO).

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