Rechtsprechung
| BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 260 Abs. 4 StPO; § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
Verminderte Schuldfähigkeit (fakultative Strafminderung: Alkoholintoxikation, Mischintoxikation, Vorwerfbarkeit). - bundesgerichtshof.de
- IWW
- blutalkohol
, S. 84
Strafrahmenverschiebung bei trunkenheitsbedingter verminderter Schuldfähigkeit
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21
Versagung der Strafmilderung nach § 21 , § 49 Abs. 1 StGB - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- Sozietät Spiess und Collegen (Leitsatz)
Keine Berücksichtigung von Alkoholkonsum eines Alkoholkranken bei der Schuldfrage
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2004, 495
- NZV 2004, 592 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 21.06.2007 - 3 StR 180/07
Mord (Grausamkeit; Tatausführung; niedrige Beweggründe); Erörterungsmangel …
Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass der Angeklagte vor der Tat Alkohol zu sich genommen hatte (zur Versagung der Strafmilderung in Fällen verschuldeter Trunkenheit vgl. BGHSt 49, 239; Senat BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33), denn die Schuldfähigkeit des Angeklagten war nicht allein wegen des zuvor genossenen Alkohols, sondern wegen eines Zusammenwirkens mit einer Persönlichkeitsstörung und der möglicherweise kurz vor der Tat durch den Angeklagten O. verursachten Gehirnerschütterung erheblich eingeschränkt.Beruht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auf einer Trunkenheit des Angeklagten, so ist Voraussetzung für die Versagung der Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB in jedem Fall, dass dem Angeklagten der Alkoholkonsum uneingeschränkt vorwerfbar ist (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33; so auch BGHSt 49, 239 - Trunkenheit vom Angeklagten zu verantworten).
- BGH, 12.07.2005 - 4 StR 170/05
Schwerer Diebstahl (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs: einschränkende …
Im Hinblick darauf, dass der Angeklagte M. nach den bisherigen Feststellungen "seit vielen Jahren unter einer schweren Alkoholabhängigkeit" leidet, wird bei der Prüfung einer Versagung der Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB zu beachten sein, dass sie dann nicht in Betracht kommt, wenn der Täter aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 33, 35). - BGH, 19.04.2006 - 4 StR 106/06
Schuldfähigkeit des Angeklagten (Erörterungsmangel bezüglich des vollständigen …
Dies kann zumindest dann zweifelhaft sein, wenn der Angeklagte auf Grund seiner Drogenabhängigkeit von einem derart starken Drang zur Aufnahme von Betäubungsmitteln beherrscht war, dass seine Fähigkeit, diesem Drang zu widerstehen, eingeschränkt war (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 33 und 38).Dies könnte zumindest dann zweifelhaft sein, wenn der Angeklagte auf Grund seiner Drogenabhängigkeit von einem derart starken Drang zur Aufnahme von Betäubungsmitteln beherrscht war, dass seine Fähigkeit, diesem Drang zu widerstehen, eingeschränkt war (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 33 und 38).
- BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04
Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholgenuss, Vorwerfbarkeit); fakultative …
Eine Alkoholerkrankung, bei der die Alkoholaufnahme nicht als schulderhöhender Umstand zu werten ist, kann vorliegen, wenn der Täter den Alkohol aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt, der seine Fähigkeit, der Versuchung zu übermäßigem Alkoholkonsum zu widerstehen, einschränkt (vgl. u.a. BGH…, Urt. vom 17. Juni 2004 - 4 StR 54/04; BGH, Beschl. vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03 und BGH…, Urt. vom 9. Juli 2003 - 2 StR 106/03 letzter Satz). - BGH, 17.06.2004 - 4 StR 54/04
Begrenzung der Milderungsmöglichkeit (Strafrahmenverschiebung) nach §§ 21, …
Dies hat der 3. Strafsenat im Anschluß an frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGH StV 1985, 102) in einer dem Urteil vom 27. März 2003 nachfolgenden Entscheidung (Beschluß vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03) nochmals ausdrücklich klargestellt. - BVerwG, 24.11.2005 - 2 WD 32.04
Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; strafbare Handlung im dienstlichen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 27. März 2003 3 StR 435/02 und vom 27. Januar 2004 3 StR 479/03 ), der der Senat folgt, kommt in solchen Fällen eine Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB in der Regel nicht in Betracht. - BGH, 27.08.2009 - 3 StR 246/09
Tötungsvorsatz (Hemmschwelle; äußerst gefährliche Gewalthandlung; …
Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, dass sich sowohl eine nähere Beschreibung des Tatwerkzeugs als auch eine Darstellung der Taten empfehlen wird, die zu den erheblichen Vorstrafen des Angeklagten wegen zahlreicher Gewaltdelikte geführt haben; letzteres auch mit Blick darauf, dass das Landgericht wegen der nicht ausschließbaren erheblich verminderten Schuldfähigkeit aufgrund des Alkoholkonsums eine Strafrahmenverschiebung vorgenommen und sich dabei nicht damit auseinandergesetzt hat, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei selbstverschuldeter Trunkenheit eine Strafrahmenverschiebung in der Regel nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33, 37;… einschränkend BGHR aaO 35; BGH NStZ 2008, 619). - BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06
Sicherungsverwahrung (nachträgliche; vorbehaltene); Hang zu erheblichen …
Unter diesen Umständen kann ihm die Alkoholisierung nicht als ein die Schuld erhöhender Umstand angelastet werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33 und 38). - BGH, 20.01.2009 - 3 StR 505/08
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schwere andere seelische …
Dies setzt voraus, dass dem Angeklagten der Alkoholkonsum uneingeschränkt vorwerfbar ist (vgl. BGH NStZ 2004, 495; 2008, 330), wobei an diese Entscheidung besonders strenge Anforderungen zu stellen sind, wenn es um die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe geht (vgl. BGH NStZ 2005, 384). - BVerwG, 16.05.2006 - 2 WD 3.05
Sexuelle Belästigung; entwürdigende und/oder ehrverletzende Behandlung …
Dem steht hier ausnahmsweise nicht die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur grundsätzlichen Unbeachtlichkeit dieses Umstands bei selbstverschuldeter Trunkenheit (Urteile vom 27. März 2003 3 StR 435/02 NJW 2003, 2394 und vom 27. Januar 2004 3 StR 479/03 NStZ 2004, 495), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. dazu Urteil vom 24. November 2005 BVerwG 2 WD 32.04 NZWehrr 2006, 127 = NVwZ 2006, 608) entgegen. - BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12
Hang zu alkoholischen Getränken auch bei Fehlen von ausgeprägten Entzugssyndromen …
- BVerwG, 17.10.2006 - 2 WD 21.05
- LG Düsseldorf, 10.02.2011 - 29 Ns 19/11
- BGH, 26.05.2004 - 2 StR 386/03
