Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2005 - I ZR 119/02   

Volltextveröffentlichungen (12)

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Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch Zeitschriften genießen Urheberrechts-Ausnahme

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Zur Zulässigkeit von Prämien im Einzelverkauf und Direktvertreib - Anmerkungen zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "Zeitschrift mit Sonnenbrille" und "Probeabonnement"" von RA Dr. Reinhard Gaertner, original erschienen in: AfP 2006, 413 - 416.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2005, 2698
  • MDR 2005, 1304
  • GRUR 2005, 670
  • MMR 2005, 601
  • K&R 2005, 375
  • ZUM 2005, 651
  • afp 2005, 356



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 12.01.2007 - V ZR 268/05  

    Immobilien - Einstellung des Bodenordnungsverfahrens

    Eine solche Genehmigung führt nach § 185 BGB zur Wirksamkeit der Zahlung und verpflichtet den Empfänger nach § 816 Abs. 2 BGB zur Herausgabe, wenn ihm die Forderung nicht zustand (st. Rspr. BGHZ 85, 267, 272 f.; BGH, Urt. v. 27. Januar 2005, I ZR 119/02, NJW 2005, 2698, 2699).
  • LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06  

    Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen?

    Die Beklagte veranlasst ihre Kunden (vgl. zur Verantwortlichkeit für rechtswidrige Nutzungshandlungen durch Dritte BGH GRUR 2005, 670 re.Sp. unten/S. 671 li.Sp. oben - Wirtschaftswoche, GRUR 2002, 963, 964 - Elektronischer Pressespiegel), im Rahmen des von ihr unterhaltenen Vertriebsmodells die (aktuelle Version der) Software der Klägerin von der Homepage der Klägerin herunterzuladen - soweit diese nicht bereits im Besitz der (aktuellen Version der) Software sind, oder (soweit Lizenzen für zusätzliche Nutzer hinzugekauft werden) in den Arbeitsspeicher der Rechner der zusätzlichen Anwender geladen wird.

    Für den Bereich des Urheberrechts gilt es darüber hinaus zu beachten, dass urheberrechtliche Schrankenbestimmungen, also Vorschriften, die die Rechte des Urhebers beschneiden, restriktiv auszulegen sind, weil der Urheber an der wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke tunlichst angemessen zu beteiligen ist (BGH GRUR 2005, 670, 671 -Wirtschaftswoche; GRUR 2001, 51 - Parfumflakon; GRUR 2002, 605 - Verhüllter Reichstag, GRUR 2002, 963 - Elektronischer Pressespiegel).

  • BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11  

    Abwägung des Verhältnisses von Pressefreiheit und Urheberrecht bei der Verwendung

    In solchen Fällen verbietet sich die Anwendung der Regel, nach der Schrankenregelungen des Urheberrechts grundsätzlich eng auszulegen seien (wie hier BGHZ 150, 6 [8 f.] "Verhüllter Reichstag" m. w. N.; BGH, Urteil vom 27. Januar 2005 - I ZR 119/02 "Wirtschaftswoche" -, GRUR 2005, S. 670 [671]), ebenso wie diejenige der umgekehrten Regel, dass der Meinungs- und Pressefreiheit grundsätzlich der Vorrang vor dem nach Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Urheberrecht einzuräumen sei (vgl. zum Meinungsstand Dreier, in: Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl. 2008, Rn. 7 vor §§ 44a ff.; Melichar, in: Schricker/Loewenheim, a. a. O., Rn. 18 ff. vor §§ 44a ff.; jeweils m. w. N.).
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  • LG München I, 19.01.2006 - 7 O 23237/05  

    Der Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen kann gegen das Urheberrecht

    Die Antragsgegnerin veranlasst ihre Kunden (vgl. zur Verantwortlichkeit für rechtswidrige Nutzungshandlungen durch Dritte BGH GRUR 2005, 670 re.Sp. unten/ S. 671 li.Sp. oben ­ Wirtschaftswoche, GRUR 2002, 963, 964 ­ Elektronischer Pressespiegel), die (aktuelle Version der ) Software der Antragstellerin von der Homepage der Antragstellerin herunter zuladen ­ soweit diese nicht bereits im Besitz der ( aktuellen Version der) Software sind, oder (soweit Lizenzen für zusätzliche Nutzer hinzugekauft werden oder die Software auf einem Datenträger übergeben worden sein sollte) in den Arbeitsspeicher der Rechner der Anwender geladen wird (Dreier/Schulze, UrhG, 2.Aufl., § 69 d Rdn. 8).
  • OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1071/06  

    Wettbewerbswidrigkeit eines Online-Videorekorders wegen Jugendschutzverstoß

    Diese Grundsätze werden auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass der BGH ausnahmsweise auch eine erweiternde Auslegung für zulässig erklärt hat (siehe BGH ZUM 2002, 740 - Elektronischer Pressespiegel; BGH ZUM 2005, 651, 652 - Wirtschaftswoche).
  • OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1070/06  
    Diese Grundsätze werden auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass der BGH ausnahmsweise auch eine erweiternde Auslegung für zulässig erklärt hat (siehe BGH ZUM 2002, 740 - Elektronischer Pressespiegel; BGH ZUM 2005, 651, 652 - Wirtschaftswoche).
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