Rechtsprechung
| BGH, 27.01.2011 - III ZB 97/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
ZPO § 91 Abs. 2 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattung von Kosten eines Rechtsanwalts im Falle des Obsiegens bei Vertretung einer Gebietskörperschaft im bürgerlichen Rechtsstreit durch zwei jeweils unabhängigen Verfassungsorganen zuzuordnende Stellen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Vertretung von Gebietskörperschaft durch zwei Stellen: Gebühr?
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kostenerstattungsanspruch bei mehreren Vertretungsbehörden
- lto.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Erstattung von Kosten für zwei Anwälte einer Gebietskörperschaft bei Vertretung durch zwei unabhängige Verfassungsorgane
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 26.07.2009 - 2 O 387/08
- OLG Karlsruhe, 13.11.2009 - 11 W 54/09
- OLG Karlsruhe, 13.11.2009 - 11 W 55/09
- BGH, 27.01.2011 - III ZB 97/09
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 2011, 391
- VersR 2011, 1541
- WM 2011, 1246
- NVwZ 2011, 765
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Naumburg, 29.07.2011 - 2 Verg 9/11
Vergabe - Kostenerstattung: Bei BIEGE nur für einen Rechtsanwalt!
Die zeitgleiche Beauftragung mehrerer Anwälte als Hauptbevollmächtigte durch eine Partei wird allerdings grundsätzlich nicht als notwendig i.S. von § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO angesehen (vgl. Nachweise in: BGH, Beschluss v. 27.01.2011, III ZB 97/09 - RPfl 2011, 348, hier zitiert nach juris, Tz. 8).Insoweit ist die Konstellation durchaus vergleichbar mit dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall der Vertretung einer Gebietskörperschaft durch zwei jeweils unabhängige Verfassungsorgane, die gleichwohl nicht zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für zwei Hauptprozessbevollmächtigte führt (vgl. BGH, Beschluss v. 27.01.2011, III ZB 97/09 - RPfl 2011, 348, zitiert nach juris).
- OLG Nürnberg, 08.09.2011 - 6 W 1554/11
Erstattungsfähigkeit der Kosten von zwei Prozessbevollmächtigten in …
Die Rechtsprechung lässt zwar über den in § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO geregelten Fall des Anwaltswechsels hinaus aus unterschiedlichen Gründen Ausnahmen zu (vgl. BGH, Beschl. v. 27.1.2011 - III ZB 97/09, WM 2011, 1246, Rn. 8 nach juris;… vgl. die Übersicht bei Musielak/Wolst, ZPO, 8. Aufl., § 91 Rn. 22 ff;… MünchKommZPO/Giebel, 3. Aufl., § 91 Rn. 69; s.a. Henssler/Deckenbrock, MDR 2005, 1321, 1324 ff).
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