Rechtsprechung
| BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
mehr- IWW
- ax-schneider-gruppe.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurechnung der Erklärung eines Vertreters bei Entsendung desselben durch den Vertretenen auf Einladung zu einem Termin zur Verhandlung über einen bereits geschlossenen Vertrag nach den zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben entwickelten Grundsätzen; Pflicht zur förmlichen Zustellung des Antrags auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens; Hemmung der Verjährung gem. § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB i.V.m. § 189 ZPO bei Erhalt des Antrags auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens aufgrund einer formlosen Übersendung durch das Gericht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauvertrag - Verhandlungsprotokoll wie kaufmännisches Bestätigungsschreiben!
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zurechnung der Erklärungen eines vollmachtlosen Vertreters in einem Verhandlungsprotokoll bei Schweigen des Vertretenen nach Zugang
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Vertretener muss sich bei Entsendung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht zum Verhandlungstermin dessen Erklärungen zurechnen lassen
Besprechungen u.ä. (4)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Baustellenverhandlungsprotokoll als kaufmännisches Bestätigungsschreiben! (IBR 2011, 190)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Verhandlungsprotokoll: Verhandlungsführer hat Anscheinsvollmacht! (IBR 2011, 189)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Verjährungshemmung durch selbständiges Beweisverfahren: Reicht formlose Zustellung? (IBR 2011, 263)
- wps-de.com (Entscheidungsbesprechung)
Der BGH hatte darüber zu entscheiden, inwieweit ein Protokoll, das auf eine Verhandlung nach Vertragsschluss Bezug nimmt, Bindungswirkung für einen Bauvertragspartner hat
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 27.01.2011; Az.: VII ZR 186/09 (Verjährungshemmung - Zugang des selbständigen Beweisantrags)" von Prof. Dr. Helmut Grothe, original erschienen in: NJW 2011, 1965 - 1971.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Voraussetzungen des kaufmännischen Bestätigungsschreibens" von RA Bastian von Hayn-Habermann, original erschienen in: NJW Spezial 2011, 300 - 301.
Verfahrensgang
- LG Gießen, 29.01.2008 - 2 O 388/07
- OLG Frankfurt, 05.11.2009 - 3 U 45/08
- BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09
- BGH, 27.01.2011 - VIII ZR 186/09
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 1965
- ZIP 2011, 1060
- MDR 2011, 417
- NZBau 2011, 303
- VersR 2011, 1278
- WM 2011, 903
- BauR 2011, 669
- IBR 2011, 189
- IBR 2011, 190
- IBR 2011, 263
- ZfBR 2011, 354
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 12.07.2012 - VII ZB 9/12
Selbständiges Beweisverfahren - Beitritt unterliegt nicht dem Anwaltszwang!
Wie der Senat bereits entschieden hat, handelt es sich bei dem selbständigen Beweisverfahren in der Regel um ein kontradiktorisches Verfahren zwischen Antragsteller und Antragsgegner (BGH, Urteile vom 5. Dezember 1996 - VII ZR 108/95, BGHZ 134, 190 und vom 27. Januar 2011 VII ZR 186/09, BGHZ 188, 128 Rn. 38 f.), das auch durch seine Stellung in Buch 2, Abschnitt 1 der ZPO den Verfahren vor den Landgerichten zugerechnet wird.Zudem hat das selbständige Beweisverfahren materielle Wirkungen, denn es hemmt die Verjährung der Ansprüche, für deren Nachweis die zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Tatsachen von Bedeutung sein können, § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - VII ZR 186/09, aaO).
- OLG Karlsruhe, 09.05.2012 - 7 U 44/11
Arzthaftung: Aufklärungspflicht hinsichtlich des Risikos der Verletzung von …
Auf den fehlenden Willen des Gerichts, eine förmliche Zustellung vorzunehmen, kommt es nicht an (vgl. BGH, NJW 2011, 1965 ff., Tz. 34 ff., juris, sowie BGH, Beschluss vom 10.03.2011, Az. VII ZR 168/09, juris, jeweils zu § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB).Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Hemmung der Verjährung gem. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB (vgl. BGH, NJW 2011, 1965 ff., Tz. 49).
- BGH, 04.05.2012 - V ZR 71/11
Verjährungshemmung durch Beweisverfahren
Die für den Eintritt der Verjährungshemmung geforderte Zustellung des Antrags soll nämlich gewährleisten, dass der Antragsgegner die Möglichkeit hat, den Antrag zur Kenntnis zu nehmen (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - VII ZR 186/09, BGHZ 188, 128, 138 Rn. 30).
- OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 21 U 76/09
Bauvertrag - Ersatzvornahme: AG kann Unternehmen seines Vertrauens wählen!
- BGH, 10.03.2011 - VII ZR 168/09
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit
Der Senat hat in seinem Urteil vom 27. Januar 2011 (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - VII ZR 186/09, Rn. 46 f., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) entschieden, dass einerseits zwar der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens dem Antragsgegner förmlich zuzustellen ist, aber andererseits die Hemmung des Ablaufs der Verjährungsfrist auch durch einen lediglich formlos übersandten Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens bewirkt wird. - OLG München, 12.04.2011 - 9 U 4323/09
Bauvertrag - Werkleistung erbracht, Vertrag aber unwirksam: Übliche Vergütung?
Deshalb musste auch nicht geklärt werden, welche Folgen es hat, dass ohne weitere Vertragsverhandlungen der schriftliche Auftrag vom Verhandlungsprotokoll abweicht ("vorläufige Auftragssumme" statt "endgültiger Angebotspreis", keine Vertragsfristen statt Fertigstellungstermin 14.11.2005, Entfall der Vertragsstrafe), dass die Beklagte 36.955,50 Stunden zum behaupteten Pauschalpreis entgegengenommen hat und gleichzeitig nach Ziffer 15 des Verhandlungsprotokolls den "Mindestlohnnachweis des eingesetzten Personals" fordert, dass möglicherweise ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht (OLG Jena BauR 2010, 1224) und dass die Beklagte die Baustelle so organisiert hat, dass faktisch der Insolvenzschuldnerin nur die örtlichen Bauleiter als Ansprechpartner zur Verfügung standen (vgl. BGH BauR 11, 669). - OLG Schleswig, 27.08.2009 - 5 U 49/08
Bauträger - Mängelansprüche am GE: Aktivlegitimation und Verjährung
Zustellung im Sinne von § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB ist auch die formlose, dem Antragsgegner zugegangene Bekanntgabe des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens.(Inzwischen durch BGH, IBR 2011, 263 überholt, d.Red.).
