Rechtsprechung
| BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 6 Abs. 3 lit.d EMRK; § 258 Abs. 2 StPO; § 258 Abs. 3 StPO; § 244 Abs. 6 StPO; § 337 StPO; § 52 StGB; § 247 a Satz 1 2. Halbsatz StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 247 a Satz 1 2. Halbsatz StPO
Fragerecht des Angeklagten als Teil des fair-trial-Grundsatzes (Gesamtbetrachtung der Verfahrensfairness); Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Mitteilung der den Fehler enthaltenden Tatsachen, Bezugnahme auf Schriftstücke); letztes Wort (Wiedereintritt in die Beweisaufnahme); Bescheidung von Beweisanträgen; Tateinheit (individuelle Bestimmung für jeden Mittäter); Strafzumessung (Gesamtstrafenbildung; fehlerhafte Beurteilung der Konkurrenzen; Beruhen); Einziehung von Vermögenswerten juristischer Personen (Straftat des faktischen Geschäftsführers); Ablehnung eines Antrages auf Videovernehmung. - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Urteil wegen Handeltreibens mit Heroin rechtskräftig
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Urteil wegen Handeltreibens mit Heroin rechtskräftig
- lto.de (Kurzinformation)
Einziehung eines Grundstücks nach § 75 S. 1 Nr. 4 StGB bei "faktischer Geschäftsführerstellung"
Verfahrensgang
- BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03
- BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03
- BGH, 27.04.2004 - 2 StR 146/03
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2004, 505
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03
Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen …
a) Die auf Verletzung der Vorschriften über die Gewährung des letzten Wortes gestützten Verfahrensrügen scheitern - unabhängig von BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 14 - daran, daß sich mit dem Generalbundesanwalt sicher ausschließen läßt, daß das Urteil auf dem geltend gemachten Verstoß beruhen kann. - BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06
Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung …
Entscheidend ist vielmehr, ob das Verfahren in seiner Gesamtheit einschließlich der Art und Weise der Beweiserhebung und -würdigung fair war (st. Rspr.; vgl. EGMR, Urteile vom 19. Dezember 1990 - Nr. 26/1989/186/246 - Delta gegen Frankreich = ÖJZ 1991, 425, 426; vom 28. August 1992 - Nr. 39/1991/291/362 - Artner gegen Österreich = EuGRZ 1992, 476; vom 7. August 1996 - Nr. 48/1995/554/640 - Ferrantelli und Santangelo gegen Italien = ÖJZ 1997, 151, 152; vom 14. Dezember 1999 - Nr. 37019/97 - A.M. gegen Italien = StraFo 2000, 374, 375; vom 18. Oktober 2001 - Nr. 37225/97 - N.F.B. gegen Deutschland = NJW 2003, 2297; vom 20. Dezember 2001 - Nr. 33900/96 - P.S. gegen Deutschland = NJW 2003, 2893, 2894; vom 23. November 2005 - Nr. 73047/01 - Haas gegen Deutschland = JR 2006, 289, 291; BGHSt 46, 93, 94 ff. m. w. Nachw.; BGH NStZ 2004, 505, 506; 2005, 224, 225; NStZ-RR 2005, 321).Daher gilt für die tatrichterliche Beweiswürdigung: Ist die unterbliebene konfrontative Befragung eines Zeugen der Justiz zuzurechnen, kann eine Verurteilung auf dessen Angaben nur gestützt werden, wenn diese durch andere gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden ( BGHSt 46, 93, 106; BGH NStZ 2005, 224, 225; NStZ-RR 2005, 321; vgl. auch BGH NJW 2003, 3142, 3144; NStZ 2004, 505, 506 f.).
- BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
Strafrecht - Kein Submissionsbetrug bei verbotenen Absprachen mit Auftraggeber
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Frage der Handlungseinheit oder -mehrheit nach dem individuellen Tatbeitrag jedes einzelnen Mittäters zu beurteilen (BGH StV 2002, 73;… BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 7; BGH, Urteil vom 27. Februar 2004 - 2 StR 146/03 jeweils m.w.N.) Hier gründeten die Auftragsvergaben der JBO an die Firmen Bü.
- BGH, 28.10.2004 - 4 StR 59/04
Nicht geringe Menge bei Khat-Pflanzen (Wirkstoffgehalt; Cathinon; allgemeine …
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Frage der Handlungseinheit oder -mehrheit nach dem individuellen Tatbeitrag eines jeden Beteiligten zu beurteilen (BGH NStZ 1997, 121; BGH, Urteil vom 27. Februar 2004 - 2 StR 146/03). - BGH, 17.02.2005 - 4 StR 500/04
Unterlassene Beschlussentscheidung über unbedingte Beweisanträge (keine …
Eine entgegenstehende, im Protokoll niedergelegte Auffassung der Vorsitzenden ist unbeachtlich (vgl. BGH NStZ 2004, 505, 507 m.w.N.).Mit der Verlesung der Beweisanträge durch die Staatsanwaltschaft, deren Erörterung in der Hauptverhandlung und der Ankündigung, über die Beweisanträge zu beraten, ist sie konkludent in die Beweisaufnahme wiedereingetreten; die entgegenstehende, im Protokoll niedergelegte Auffassung der Vorsitzenden ist unbeachtlich (vgl. BGH NStZ 2004, 505, 507 m.w.N.).
- BGH, 04.02.2010 - 1 StR 3/10
Erteilung des letzten Wortes (Wiedereintritt; Ausschluss des Beruhens …
Insbesondere liegt ein Wiedereintritt vor, wenn der Wille des Gerichts zum Ausdruck kommt, im Zusammenwirken mit den Prozessbeteiligten in der Beweisaufnahme fortzufahren oder wenn Anträge mit den Verfahrensbeteiligten erörtert werden (BGH NStZ 2004, 505, 507 m.w.N.).Insbesondere liegt ein Wiedereintritt vor, wenn der Wille des Gerichts zum Ausdruck kommt, im Zusammenwirken mit den Prozessbeteiligten in der Beweisaufnahme fortzufahren oder wenn Anträge mit den Verfahrensbeteiligten erörtert werden (BGH NStZ 2004, 505, 507 m.w.N.).
- KG, 24.02.2010 - 1 Ss 349/09
Umfang des Rechts des Angeklagten auf das letzte Wort
Folgerichtig ist einem Angeklagten erneut Gelegenheit zu einem letzten Wort zu geben, wenn nach dem Schluss der Beweisaufnahme nochmals in die Verhandlung eingetreten worden ist [vgl. BGH NStZ 2004, 505].Die bloße Entgegennahme eines Hilfsbeweisantrages, bei dem der Antragsteller auf die Bescheidung vor Urteilsverkündung verzichtet hat, ist hingegen kein Wiedereintritt in die Verhandlung und löst daher auch nicht die Pflicht zur Gewährung des letzten Wortes aus [vgl. BGH NStZ 2004, 505, 506 m.w.N.].
