Rechtsprechung
| BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
BGB §§ 134, 399 Alt. 2; HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1 a. F., § 5 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rws-verlag.de
Kein Verstoß gegen das Bankgeheimnis durch Abtretung von Darlehensforderungen eines Kreditinstituts
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Abtretung einer Darlehensforderung durch Kreditinstitut - Kein Abtretungsverbot wegen Verstoßes gegen das Bankgeheimnis oder das Datenschutzgesetz - Verstöße gegen diese Bestimmungen im Zuge der Darlehensabtretung sind durch Schadensersatzansprüche ausreichend sanktioniert - Widerruf eines Bürgschaftsvertrags nach dem Haustürwiderrufsgesetz
- NWB SteuerXpert START
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Darlehensabtretung durch Kreditinstitut - Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB §§ 134, 399 Alt. 2; HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1 a.F., § 5 Abs. 1
Kein Verstoß gegen das Bankgeheimnis bei Abtretung von Darlehensforderungen - Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Voraussetzungen eines vertraglichen Abtretungsausschlusses (§ 399 BGB); Herkunft, Inhalt und Wirkung des Bankgeheimnisses: Kein Einfluß auf die Abtretbarkeit einer Forderung (Abgrenzung zum Abtretungsverbot bei ärztlichen Honorarforderungen); Gewohnheitsrecht als Verbotsgesetz iSv § 134 BGB; keine Unwirksamkeit der Abtretung bei Verstoß gegen das BDSG; Widerruf von Bürgschaftserklärungen nach § 312 Abs. 1 Nr. 1 BGB; "Arbeitsplatz" iSv § 312 Abs.1 Nr. 1 BGB; Voraussetzungen des Umgehungsverbots (§ 312 f S. 2 BGB); kein Schriftformerfordernis nach § 766 BGB für Vereinbarungen, welche die Bürgenhaftung erleichtern; Schriftformvorbehalt in AGB und Stellvertretungsrecht; Handlungsvollmacht nach §§ 54, 55 HGB
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Darlehensrecht: Abtretung von Darlehensforderungen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Abtretungen von Darlehensforderungen eines Kreditinstituts; Begriff des Arbeitsplatzes; Abgabe einer Bürgschaftserklärung am Arbeitsplatz des Schuldners
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bankrecht - Verstoß gegen Bankgeheimnis bei Abtretung von Darlehensforderungen?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Weder Bankgeheimnis noch Bundesdatenschutzgesetz stehen der wirksamen Abtretung von Darlehensforderungen entgegen
- ZIP-online.de
Kein Verstoß gegen das Bankgeheimnis bei Abtretung von Darlehensforderungen
Kurzfassungen/Presse (26)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung von Darlehensforderungen
- IWW (Kurzinformation)
Abtretung von Darlehensforderungen ist wirksam
- IWW (Kurzinformation)
Finanzierung - Abtretung von Darlehensforderungen ist wirksam
- IWW (Zusammenfassung)
Forderungsabtretung: Was ist zu beachten, wenn Darlehen verkauft und abgetreten werden?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Darlehnsabtretung und Datenschutz
- 123recht.net (Pressemeldung, 27.2.2007)
Datenschutz steht Kredit-Abtretung nicht entgegen // aber Schadenersatz nicht ausgeschlossen
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Auswirkung von Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz auf die Abtretung von Darlehensforderungen
- advogarant.de (Kurzinformation)
Abtretung von Darlehensforderung gegen Kunden durch eine Bank
- info-m.de (Leitsatz)
Immobiliendarlehen: Verletzt die Bank das Bankgeheimnis, wenn sie die Kreditforderung gegen ihren Kunden an einen Dritten abtritt?
- info-m.de (Leitsatz)
Immobiliendarlehen: Verstößt eine Bank, die ihre Forderung aus einem Immobilienkredit verkauft, gegen das Bundesdatenschutzgesetz?
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Banken können Darlehensforderungen wirksam an Dritte abtreten
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Bank darf Kreditforderung zur Beitreibung abtreten
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 134, 399 Alt. 2; HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1 a. F., § 5 Abs. 1
Kein Verstoß gegen das Bankgeheimnis bei Abtretung von Darlehensforderungen - dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Bankgeheimnis und Datenschutz hindern nicht wirksame Abtretung
- kanzlei-klumpe.de
, S. 8 (Kurzinformation)
Banken können Darlehensforderungen wirksam an Dritte abtreten
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung von Darlehensforderungen
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Banken dürfen Darlehensforderungen abtreten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Darlehensforderungen: Abtretung durch die Bank hinzunehmen
- anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)
Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern wirksame Abtretung von Darlehensforderungen nicht
- arag.de (Kurzinformation)
Gegen Kreditverkauf absichern
- avocado-law.com (Kurzinformation)
Mehr Rechtssicherheit bei der Abtretung von Forderungen durch die Banken
- cbh.de (Kurzinformation)
Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung von Darlehensforderungen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Banken können Darlehensforderungen wirksam an Dritte abtreten
- grundeigentum-verlag.de (Kurzinformation)
Zur Abtretung von Darlehen - Banken dürfen "Kunden verkaufen"
- lawinfo.de (Pressemitteilung)
Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht Foderungsabtretung
- luther-lawfirm.com
, S. 24 (Kurzinformation)
Wirksame Abtretung von Kreditforderungen trotz Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz
Besprechungen u.ä. (9)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Immobilienkredite - Kreditverkäufe: Gefährliche Situation durch neuen Schuldner
- mietrecht.net
, S. 38 (Entscheidungsbesprechung)
Immobiliendarlehen: Verletzt die Bank das Bankgeheimnis, wenn sie die Kreditforderung gegen ihren Kunden an einen Dritten abtritt? (Metter-Roeb; info M 2/2007, S. 86)
- mietrecht.net
, S. 39 (Entscheidungsbesprechung)
Immobiliendarlehen: Verstößt eine Bank, die ihre Forderung aus einem Immobilienkredit verkauft, gegen das Bundesdatenschutzgesetz? (Metter-Roeb; info M 2/2007, S. 87)
- klsal.de (Entscheidungsbesprechung)
Abtretung von Darlehensforderungen durch Banken (Dr. Ferdinand Unzicker)
- RA ONLINE
, S. 215 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Abtretung einer durch Bürgschaft gesicherten Forderung
- breuning-winkler.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zum ersten, zum zweiten und zum
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Voraussetzungen eines vertraglichen Abtretungsausschlusses (§ 399 BGB); Herkunft, Inhalt und Wirkung des Bankgeheimnisses: Kein Einfluß auf die Abtretbarkeit einer Forderung (Abgrenzung zum Abtretungsverbot bei ärztlichen Honorarforderungen); Gewohnheitsrecht als Verbotsgesetz iSv § 134 BGB; keine Unwirksamkeit der Abtretung bei Verstoß gegen das BDSG; Widerruf von Bürgschaftserklärungen nach § 312 Abs. 1 Nr. 1 BGB; "Arbeitsplatz" iSv § 312 Abs.1 Nr. 1 BGB; Voraussetzungen des Umgehungsverbots (§ 312 f S. 2 BGB); kein Schriftformerfordernis nach § 766 BGB für Vereinbarungen, welche die Bürgenhaftung erleichtern; Schriftformvorbehalt in AGB und Stellvertretungsrecht; Handlungsvollmacht nach §§ 54, 55 HGB
- fernuni-hagen.de (Entscheidungsanmerkung)
Neues zum Kreditverkauf durch Banken
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Verstoß gegen das Bankgeheimnis bei Abtretung von Darlehensforderungen
Sonstiges (11)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 27.02.2007, Az.: XI ZR 195/05 (Anlegerschutz Verkauf notleidender Kredite)" von RA Raimund Röhrich, original erschienen in: AG-Report 2007, 219 - 223.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Die Abtretbarkeit von Darlehensforderungen durch eine Bank bzw. Sparkasse vor dem Hintergrund des Bankgeheimnisses und der §§ 134 BGB, 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB" von RA Dr. Ralf Stoll, original erschienen in: DZWIR 2010, 139 - 144.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Gleichstellung von öffentlich-rechtlichen mit privatrechtlichen Kreditinstituten bei der Abtretung von Darlehensforderungen" von RA Dr. Matthias Haas und wiss.Mit. Anett Fischera, LL.M., original erschienen in: NZG 2010, 457 - 459.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Neueste Entwicklungen zum Kreditverkauf" von RA Louis-Gabriel Rönsberg, original erschienen in: AG-Report 2008 Heft 13.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Verstoß gegen Bankgeheimnis bei Abtretung von Darlehensforderungen - Anmerkung zum Urteil des BGH vom 27.02.2007, AZ: XI ZR 195/05-" von Rechtsanwalt Dr. Oliver Lieth, LL.M., original erschienen in: BKR 2007, 194 - 200.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 27.02.2007, Az.: XI ZR 195/05 (Weder Bankgeheimnis noch Bundesdatenschutzgesetz stehen der wirksamen Abtretung von Darlehensforderungen entgegen)" von RA Dr. Michael Bütter und RA Kathrin Aigner, LL.M., original erschienen in: BB 2007, 793 - 799.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 27.2.2007, Az.: XI ZR 195/05 (Keine Verstoß gegen das Bankgeheimnis bei Abtretung von Darlehensforderungen)" von RA Uta Deuber, original erschienen in: ZfIR 2007, 313 - 314.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Die Veräußerung notleidender Kreditforderungen durch öffentlich-rechtliche Kreditinstitute" von RAe Dr. iur. Dietmar Schulz, LL.M. (Edinburgh) und Hubertus Schröder, original erschienen in: DZWIR 2008, 177 - 184.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Die datenschutzrechtlich bedingte Unwirksamkeit einer Forderungsabtretung" von RA Dr. Thilo Weichert, original erschienen in: VuR 2007, 373 - 376.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Grenzen der Abtretbarkeit grundpfandrechtlich gesicherter Darlehensforderungen" von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski und WissMit. Peter Schantz, original erschienen in: NJW 2008, 472 - 476.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Strafbarkeit von Sparkassenvorständen beim Verkauf notleidender Kredite" von RAe Prof. Dr. Christoph Schalast, Dr. Robert Safran und Dr. Thomas Sassenberg, original erschienen in: NJW 2008, 1486 - 1490.
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 20.01.2005 - 6 O 399/04
- OLG Stuttgart, 22.06.2005 - 9 U 34/05
- BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05
- BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 1025/07
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 171, 180
- NJW 2007, 2106
- ZIP 2007, 619
- ZIP 2008, 97
- MDR 2007, 786
- DNotZ 2007, 739
- WM 2007, 643
- BB 2007, 793
- DB 2007, 735
Wird zitiert von ... (38)
- BGH, 27.10.2009 - XI ZR 225/08
Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Sparkasse wirksam
Die Abtretung von Darlehensforderungen durch eine als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierte Sparkasse verstößt nicht gegen § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB (Fortführung von BGHZ 171, 180).Wie der Senat bereits mit Urteil vom 27. Februar 2007 (BGHZ 171, 180, Tz. 12 ff.) entschieden und im Einzelnen begründet hat, steht der Wirksamkeit der Abtretung weder das Bankgeheimnis noch das Bundesdatenschutzgesetz entgegen.
Da in dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt Zedentin eine Genossenschaftsbank war, hat der Senat eine Nichtigkeit der Abtretung gemäß § 134 BGB i.V. mit § 203 StGB bereits deshalb verneint, weil das Strafgesetzbuch für die Verletzung des Bankgeheimnisses durch Vorstandsmitglieder oder Angestellte einer Genossenschaftsbank - wie auch eines privaten Kreditinstituts - keine Sanktion vorsieht (BGHZ 171, 180, Tz. 22).
Dabei kann dahinstehen, ob die Mitarbeiter einer Sparkasse oder Landesbank trotz des Wegfalls der Gewährträgerhaftung und der Ersetzung bzw. Modifizierung der Anstaltslast sowie der zunehmend erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit der Sparkassen und Landesbanken auch bei der Vergabe nicht subventionierter Kredite und der Abtretung solcher Forderungen überhaupt noch öffentliche Verwaltung ausüben und insoweit als Amtsträger im Sinne des § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB anzusehen sind (vgl. BGHSt 31, 264, 271;… Fischer, StGB, 56. Aufl., § 203 Rn. 24;… MünchKommStGB/Cierniak, 1. Aufl., § 203 Rn. 92;… Hoyer in SK-StGB, Stand: Mai 2003, § 203 Rn. 55;… Bruchner/Krepold in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 39 Rn. 314; Domke/Sperlich, BB 2008, 342, 346; Otto, wistra 1995, 323, 327 f.; Sester/Glos, DB 2005, 375 f.) oder ob insoweit eine funktionsbezogene Unterscheidung vorzunehmen ist (…hierfür Schünemann in Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl., § 203 Rn. 50; Dörrie, ZBB 2008, 292, 294; Jaeger/Heinz, BKR 2009, 273, 274; Nobbe, ZIP 2008, 97, 101; Schalast/ Safran/Sassenberg, NJW 2008, 1486, 1488 f.; Schulz/Schröder, DZWIR 2008, 177, 179 f.;… Vollborth, Forderungsabtretung durch Banken im Lichte von Bankgeheimnis und Datenschutz, 2007, S. 153 ff.).
Die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses ist eine besondere Ausprägung der allgemeinen Pflicht der Bank, die Vermögensinteressen des Vertragspartners zu schützen und nicht zu beeinträchtigen (Senat BGHZ 171, 180, Tz. 17 m.w.N.).
Unabhängig davon, ob das Bankgeheimnis auf vertraglicher oder gewohnheitsrechtlicher Grundlage beruht (vgl. hierzu Senat BGHZ 171, 180, Tz. 23 m.w.N.), steht es nicht unter dem strafrechtlichen Schutz des § 203 Abs. 1 StGB, weil die Vorstandsmitglieder und Angestellten der privaten Kreditinstitute und Genossenschaftsbanken wie auch der öffentlich-rechtlich organisierten Sparkassen und Landesbanken nicht unter die in den Nummern 1 bis 6 dieser Strafvorschrift aufgeführten Berufsangehörigen fallen.
Andernfalls würden zwei an sich gleich liegende Sachverhalte - die Abtretung von Kreditforderungen durch private Kreditinstitute, zu denen auch die privatrechtlich organisierten Sparkassen zählen, und die Veräußerung einer Darlehensforderung durch öffentlich-rechtlich organisierte Sparkassen - ohne rechtfertigenden Grund ungleich behandelt (…vgl. Einsele, Bank- und Kapitalmarktrecht, 2006, § 1 Rn. 22;… Stefan Gehrlein, Die Veräußerung und Übertragung eines Kreditportfolios unter Berücksichtigung der Übertragungsstrukturen, des Bankgeheimnisses und des Datenschutzes, 2007, S. 141 f.; Jaeger/Heinz, BKR 2009, 273, 275; Nobbe, ZIP 2008, 97, 101; Sester/Glos, DB 2005, 375, 379;… Vollborth, Forderungsabtretung durch Banken im Lichte von Bankgeheimnis und Datenschutz, 2007, S. 152 f.).
Eine analoge Anwendung des § 203 Abs. 1 StGB auf die Mitarbeiter privater Kreditinstitute, die zur Auflösung dieses - auch im strafrechtlichen Schrifttum (…vgl. Lackner/Kühl, a.a.O., Rn. 7;… Schünemann in Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl., § 203 Rn. 71;… MünchKommStGB/Cierniak, a.a.O.;… Lenckner in Schönke/Schröder, a.a.O.) beklagten - Wertungswiderspruchs theoretisch denkbar wäre, scheidet wegen Art. 103 Abs. 2 GG von vornherein aus (Senat BGHZ 171, 180, Tz. 22).
Ein Verstoß gegen das Bankgeheimnis wird durch eine etwaige zivilrechtliche Schadensersatzpflicht ausreichend sanktioniert (Senat BGHZ 171, 180, Tz. 32).
- BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09
Bankrecht - Darf Bank Grundpfandrechte an Dritte weiterverkaufen?
Eine unangemessene Benachteiligung der Kreditschuldner ist auch unter Berücksichtigung des Umstandes nicht gegeben, dass die Kreditwirtschaft in den letzten Jahren von der Möglichkeit der freien Abtretbarkeit der Kreditforderungen (vgl. dazu Senat, BGHZ 171, 180, Tz. 12 ff. und Urteil vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 225/08, WM 2009, 2307, Tz. 14 f., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) und der sie sichernden Grundschulden vermehrt Gebrauch gemacht haben mag.Kreditgebende Banken sind in berechtigter Weise an der freien Abtretbarkeit der Darlehensforderungen interessiert, um sich zu refinanzieren, Kreditrisiken zu verlagern oder ihr Eigenkapital zu entlasten (Senat BGHZ 171, 180, Tz. 15 m.w.N.).
Bei kleineren Kreditinstituten kommt hinzu, dass sie die aufwändige Bearbeitung notleidender Kredite und die effektive Verwertung bestellter Sicherheiten selbst kaum leisten können (Nobbe, ZIP 2008, 97, 98).
- LG Nürnberg-Fürth, 25.02.2008 - 10 O 11030/06
Bankkredit: Abtretung einer grundpfandrechtlich gesicherten Kreditforderung von …
Diese ist an einer freien Abtretbarkeit der Kreditforderungen zum Zwecke der Refinanzierung oder der Risiko- und Eigenkapitalentlastung interessiert (BGH, Urteil vom 27. Februar 2007 - XI ZR 195/05, WM 2007, 643 ff.; OLG Köln WM 2005, 2385, 2386; LG Frankfurt/Main WM 2005, 1120, 1123; LG Koblenz WM 2005, 30, 32; Bruchner BKR 2004, 394, 396; Cahn WM 2004, 2041, 2048; Langenbucher BKR 2004, 333, 334; Nobbe WM 2005, 1537, 1541; Schantz VuR 2006, 464, 465; a.A. Schwintowski NJW 2008, 472, 474).Ein hiermit verbundener Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht kann jedoch lediglich auf schuldrechtlicher Ebene eine Schadensersatzpflicht aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB auslösen, berührt aber die Wirksamkeit des dinglichen Verfügungsgeschäfts der Forderungsabtretung nicht (BGH, Urteil vom 27. Februar 2007 - XI ZR 195/05, WM 2007, 643 ff.; LG Koblenz WM 2005, 30, 32; Nobbe WM 2005, 1537, 1541).
Der Zedent kann etwa weiterhin zur Einziehung der abgetretenen Forderung verpflichtet werden, so dass es zu keiner Informationsweitergabe kommt und das Bankgeheimnis von vornherein nicht betroffen ist (BGH, Urteil vom 27. Februar 2007 - XI ZR 195/05, WM 2007, 643 ff.).
Eine analoge Anwendung des § 203 Abs. 1 StGB scheidet wegen Art. 103 Abs. 2 GG von vornherein aus (BGH, Urteil vom 27. Februar 2007 - XI ZR 195/05, WM 2007, 643 ff.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und wohl herrschender Auffassung in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum ist § 134 BGB bei einer gegen die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes verstoßenden Abtretung nicht anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2007 - XI ZR 195/05, WM 2007, 643 ff.; OLG Celle WM 2004, 1384, 1385; Bütter/Aigner BB 2005, 119, 122; Nobbe WM 2005, 1537, 1543 f.; Theewen WM 2004, 105, 113).
Dass der Gesetzgeber ein solches Ergebnis gewollt hat, kann insbesondere vor dem Hintergrund, dass er mit den Regelungen des § 354a HGB und des § 22d Abs. 4 KWG, nach denen unter den dort genannten Voraussetzungen selbst ein vertragliches Abtretungsverbot nach § 399 Alt. 2 BGB die Abtretbarkeit der Forderung nicht hindert, die Verkehrsfähigkeit von Geldforderungen insbesondere von Kreditinstituten gestärkt hat, nicht angenommen werden (BGH, Urteil vom 27. Februar 2007 - XI ZR 195/05, WM 2007, 643 ff.).
- OLG Celle, 27.05.2009 - 3 U 292/08
Immobilien - Mehrfache Abtretung einer Sicherungsgrundschuld
Der Bundesgerichtshof hat sich in der Vergangenheit lediglich mit Blick auf das Bankgeheimnis bzw. das Bundesdatenschutzgesetz - bei einem nicht grundpfandrechtlich gesicherten Kredit - mit der Frage auseinander setzen müssen, ob deswegen ein vertragliches oder gesetzliches Abtretungsverbot (§ 399 BGB) anzunehmen war, was er mit Urteil vom 27. Februar 2007 (XI ZR 195/05, BGHZ 171, 180 ff.) verneint hat.Ist ein Kredit notleidend, muss der Schuldner aber damit rechnen, dass sein (ursprünglicher) Gläubiger die ihm gewährten Sicherheiten verwertet und daher die Zwangsvollstreckung betreibt, weshalb er insoweit als nicht schützenswert anzusehen ist (vgl. Nobbe, in: ZIP 2008, 97, 98).
Anhaltspunkte für ein vertragliches Abtretungsverbot gibt es nicht (§ 399, Alt. 2 BGB); die erstmalige Abtretung der Grundschuld (und der zugrunde liegenden Forderungen) verstieß auch gegen kein gesetzliches Verbot oder das Bankgeheimnis (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2007 XI ZR 195/05, a. a. O.).
- BGH, 19.04.2011 - XI ZR 256/10
Abtretung von Darlehensforderungen an eine Nichtbank
Die Abtretung von Darlehensforderungen an eine Nichtbank ist nicht wegen Verstoßes gegen § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG gemäß § 134 BGB nichtig (Fortführung von BGHZ 171, 180).*).aa) Die Frage, ob die Ausgliederung eines Kreditportfolios nach dem Umwandlungsgesetz auf eine eigens dafür errichtete Gesellschaft, wie hier im Verhältnis zwischen der T. AG und der G. GmbH, oder der Verkauf und die Abtretung von Darlehensforderungen, wie hier im Verhältnis zwischen der G. GmbH und der Y. Ltd. bzw. zwischen der Y. Ltd. und der Beklagten, ein Kreditgeschäft i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG darstellt (so etwa Hofmann/Walter, WM 2004, 1566, 1569; Nobbe, ZIP 2008, 97, 99; Theewen, WM 2004, 105, 112) oder dies erst bei Ausreichung neuer Kreditmittel oder der Prolongation der bestehenden Darlehensvereinbarung oder einer Umschuldung der Fall ist (…so etwa Schäfer in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, 3. Aufl., § 1 Rn. 46;… Brogl in Reischauer/Kleinhans, KWG, Stand: März 2011, § 1 Rn. 61;… Schwennicke in Schwennicke/Auerbach, KWG, § 1 Rn. 36; Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Merkblatt vom 8. Januar 2009 - Hinweise zum Tatbestand des Kreditgeschäfts, unter 1 a bb (4)), bedarf keiner Entscheidung.
aa) Wie der Senat bereits mit Urteil vom 27. Februar 2007 (XI ZR 195/05, BGHZ 171, 180 Rn. 12 ff.) entschieden und im Einzelnen begründet hat, steht der Wirksamkeit der Abtretung weder das Bankgeheimnis noch das Bundesdatenschutzgesetz entgegen.
- BGH, 24.04.2008 - IX ZR 53/07
Rechtsanwälte - Abtretung von Vergütungsansprüchen an Nichtanwälte
Offen bleiben kann nach diesem Sachverhalt, ob eine der Neuregelung nicht genügende Aufklärung durch den Rechtsanwalt die Wirksamkeit seines Verfügungsgeschäfts über den betroffenen Vergütungsanspruch berührt oder ihm nur die wegen seiner Verschwiegenheitspflicht von einer wirksamen Zustimmung abhängige Berechtigung nimmt, der Unterrichtungspflicht des Zedenten gegenüber dem Zessionar gemäß § 402 BGB nachzukommen (vgl. dazu auch BGHZ 171, 180, 185 ff und BVerfG NJW 2007, 3707, 3708). - BGH, 03.06.2008 - XI ZR 353/07
Bankrecht - Verwertung einer sicherungshalber abgetretenen Forderung
Der Wirksamkeit dieser Abtretung stehen weder das Bankgeheimnis noch das Bundesdatenschutzgesetz noch ein anderer rechtlicher Gesichtspunkt entgegen (vgl. Senat BGHZ 171, 180, 183 ff. Tz. 12 ff.). - BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 1025/07
Forderungsabtretung: Was ist zu beachten, wenn Darlehen verkauft und abgetreten …
gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 2007 - XI ZR 195/05 -. - OLG München, 26.02.2008 - 5 U 5102/06
Darlehen: Einwendungen des Darlehensnehmers nach Abtretung der Darlehensforderung …
Die Kläger meinen, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.02.2007, XI ZR 195/05, zur Zulässigkeit der Abtretung von Darlehensforderungen für den hier vorliegenden Sachverhalt nicht einschlägig sei.Hierzu nimmt der Senat Bezug auf die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.02.2007, XI ZR 195/05, (BGHZ 171, 180 ff.; WM 2007, 643 ff.; ZIP 2007, 619 ff.).
- OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09
Formularmäßige Vereinbarung der Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung …
Der Schuldner eines notleidenden Kredites muss aber damit rechnen, dass sein (ursprünglicher) Gläubiger die ihm gewährten Sicherheiten verwertet und daher die Zwangsvollstreckung betreibt, weshalb er insoweit als nicht schützenswert anzusehen ist (vgl. Nobbe in: ZIP 2008, 97 f.).Die Abtretungen der Grundschuld (und der zugrundeliegenden Forderungen) verstießen auch gegen kein gesetzliches Verbot oder das Bankgeheimnis (vgl. BGH NJW 2007, 2106 und BVerfG NJW 2007, 3707 ff.).
Ein mit der Zession verbundener Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht kann lediglich auf schuldrechtlicher Ebene eine Schadensersatzpflicht aus § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB auslösen, berührt aber die Wirksamkeit der dinglichen Verfügungsgeschäfte - also die Abtretung von Forderungen und Grundschuld - nicht (vgl. BGH NJW 2007, 2106 ff. und daran anschließend BVerfG NJW 2007, 3707 ff.).
- OLG Schleswig, 18.10.2007 - 5 U 19/07
Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen einer Sparkasse
- OLG Brandenburg, 19.02.2010 - 4 U 149/08
Wirksamkeit der Abtretung einer Darlehensforderung durch eine Bank
- BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06
Bürgschaft - Erlassvertrag zu Gunsten Dritter zulässig?
- BGH, 17.06.2008 - XI ZR 79/07
Haftung der finanzierenden Bank im Rahmen eines Erwerbs einer Immobilie zur …
- LG Hamburg, 09.07.2008 - 318 T 183/07
Zur Wirksamkeit einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung bei …
- OLG Hamm, 17.06.2009 - 8 U 99/08
Entfallen der Berufungsbeschwer durch Zahlungen zur Abwendung der …
- BGH, 18.11.2009 - IV ZR 69/07
Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör wegen Gelangens des …
- OLG Frankfurt, 16.12.2010 - 3 U 246/09
Abtretbarkeit von Darlehensforderungen einer Bank an eine "Nichtbank"
- BGH, 05.07.2007 - IX ZB 166/06
Abtretbarkeit von Darlehensrückzahlungsansprüchen einer Bank
- OLG Nürnberg, 17.01.2008 - 2 U 782/07
Haftung des Treugeber-Kommanditisten als Kapitalanleger einer …
- OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 16 U 229/08
Keine Nichtigkeit der Abtretung einer Darlehensforderung an eine Nichtbank wegen …
- BGH, 03.12.2010 - V ZR 200/09
Grundbuchrecht - Zession einer Sicherungsgrundschuld und Zwangsvollstreckung
- LG Kiel, 24.10.2010 - 13 T 150/10
- OLG Dresden, 28.04.2008 - 8 U 65/08
Übertragung von Forderungen im Wege der Ausgliederung - Voraussetzungen an die …
- OLG Saarbrücken, 23.05.2007 - 1 U 464/06
Ausgleichsansprüche eines Kfz-Vertragshändlers nach § 89b Abs. 1 HGB
- OLG Frankfurt, 12.06.2007 - 10 U 239/06
Darlegungslast bei Klage auf Zahlung eines Kontokorrentsaldos
- OLG Frankfurt, 16.12.2010 - 3 U 11/10
Verfahrensrecht - Abtretbarkeit von Darlehensforderungen an einen "Nichtbank"
- OLG Düsseldorf, 28.12.2010 - 16 U 28/09
Rechtsfolgen einer Patronatserklärung in der Insolvenz der Schuldnerin
- OLG München, 24.10.2007 - 7 U 1707/07
Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Bank - Kündigung einer …
- AG Meldorf, 21.07.2011 - 81 C 241/11
Zur Abtretbarkeit von TK-Entgeltforderungen und zum Schutzumfang des …
- OLG München, 03.08.2009 - 19 U 4354/08
Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienerwerb: Zurechenbare arglistige …
- LG Kiel, 17.07.2007 - 18 O 420/07
Forderungsabtretung: Nichtigkeit der Abtretung einer Kreditsicherheit durch eine …
- OLG Brandenburg, 21.11.2007 - 4 U 169/06
Darlehen: Abtretung von Rückzahlungsansprüchen; Vermutung der Verabredung einer …
- LG Hamburg, 07.11.2008 - 328 T 79/08
Grundschuldbesicherter Bankkreditvertrag: Inhaltskontrolle für eine …
- LG Dortmund, 29.01.2010 - 3 O 461/08
- LG Köln, 15.12.2010 - 26 O 119/10
- LG Kiel, 26.08.2008 - 2 O 56/08
Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen eines Kreditinstituts auf …
- VG Frankfurt/Main, 09.10.2008 - 1 K 684/08
Rechtsweg bei Vergabe von Refinanzierungskrediten der KfW
