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   BGH, 27.03.2000 - II ZR 109/99   

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Zeitschriftenfundstellen

  • WM 2001, 461



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 142/03  

    Zurückweisung einer Gehörsrüge

    Daß die Darlehen, auf deren Rückforderung die Beklagte zu 1 als "Gegenleistung" für die Grundstücksübertragungen verzichtet hat, nach der Sondervorschrift des § 56 e Abs. 1 DMBilG keinen kapitalersetzenden Charakter hatten und dem Berufungsurteil deshalb kein "unrichtiger Obersatz" zugrunde liegt, konnte und kann der Kläger bereits aus der in der Erwiderung der Beklagten zu 1 und 2 auf die Nichtzulassungsbeschwerde zusammengestellten Rechtsprechung des Senats entnehmen; für einen Wegfall der Sonderprivilegierung der Beklagten zu 1 gemäß § 56 e Abs. 1 Satz 2 DMBilG fehlt es an der förmlichen Feststellung und Einreichung einer Eröffnungsbilanz zum Handelsregister (vgl. BGHZ 140, 156, 162; Sen.Urt. v. 27. März 2000 - II ZR 109/99, WM 2001, 461, 463), wie im Senatsbeschluß vom 7. Februar 2005 zu der Anhörungsrüge des Klägers in der Parallelsache II ZR 21/03 ausgeführt.
  • BVerwG, 08.11.2004 - 7 B 40.04  
    Ohne diese Feststellung ist die D-Markeröffnungsbilanz nach § 35 Abs. 2 Satz 2 DMBilG nichtig (vgl. auch Bundesgerichtshof Urteil vom 27. März 2000 - II ZR 109.99 - VIZ 2001, 119).
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