Rechtsprechung
   BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 67b StGB; § 67e StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sofortige Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung: besondere Umstände, sichere Gewähr einer hinreichenden ambulanten Behandlung, Verhältnismäßigkeit, Verhältnis zur Unterbringung nach Landesgesetzen, Zusammenarbeit der zuständigen Behörden).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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  • NWB SteuerXpert START
  • psychiatrie-verlag.de , S. 39

    §§ 63, 67b, 68b StGB; § 1906 BGB; Art. 1 BayUnterbrG
    Voraussetzungen primärer Maßregelaussetzung; Verhältnis zu anderweitiger Unterbringung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Bewährung bei Weisungen, insbesondere zu einer ambulanten Therapie; keine Auflage bezüglich Unterbringung nach Landesrecht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2007, 465
  • NStZ-RR 2008, 305 (Ls.)
  • StV 2007, 412



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09  

    Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Denn die damit verbundenen Überwachungsmöglichkeiten und das dem Beschuldigten zu verdeutlichende Risiko, bei Nichterfüllung solcher Weisungen mit dem Vollzug der Unterbringung rechnen zu müssen, können geeignet sein, die vom Sachverständigen und der Strafkammer angeführten Voraussetzungen einer erfolgversprechenden ambulanten Therapie herbeizuführen (vgl. BGH, Urt. vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00 - und Urt. vom 27. März 2007 - 1 StR 48/07, NStZ 2007, 465 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.07.2007 - 1 StR 248/07  

    Verhältnis zwischen der präventiven Unterbringung nach Landesgesetzen und dem

    Hierzu verweist der Senat auf sein Urteil vom 27. März 2007 - 1 StR 48/07 - Rdn. 5.
  • BGH, 28.05.2008 - 1 StR 243/08  

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht; Schuldunfähigkeit

    Das neue Tatgericht wird Gelegenheit haben, bei seiner Gefährlichkeitsprognose - und ggf. bei der Frage, ob die Vollstreckung einer erneut angeordneten Unterbringung des Angeklagten im psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung ausgesetzt werden kann - insbesondere zu berücksichtigen, welchen Verlauf die Erkrankung des bald 67 Jahre alten Angeklagten genommen hat, ob und für voraussichtlich welchen Zeitraum dieser weiterhin auf landesgesetzlicher Grundlage untergebracht ist (vgl. BGH NStZ 2007, 465), ob und in welcher Ausgestaltung das Betreuungsverhältnis fortbesteht sowie ob und mit welcher Wirkung die sexualdämpfende Medikation fortgesetzt wird.
  • BGH, 26.05.2009 - 4 StR 148/09  

    Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregel zur Bewährung; Auslegung eines

    Denn die damit verbundenen Überwachungsmöglichkeiten und das dem Angeklagten zu verdeutlichende Risiko, bei Nichterfüllung solcher Weisungen mit dem Vollzug der Unterbringung rechnen zu müssen, können geeignet sein, die vom Sachverständigen und der Strafkammer angeführten Voraussetzungen einer erfolgversprechenden ambulanten Therapie herbeizuführen, zumal der Angeklagte zur Einhaltung solcher Regeln bereit ist, die seinen Interessen dienen (UA 12; vgl. auch BGH NStZ 2007, 465 m.w.N.).
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