Rechtsprechung
| BGH, 27.05.1998 - 3 StR 66/98 |
Döner-Imbiß-Überfall
§§ 251, 22 StGB, versuchter Raub mit Todesfolge, zum (hier bejahten) Unmittelbarkeitszusammenhang bei Tötungshandlung ohne Wegnahmeabsicht (sondern zur Flucht und Beutesicherung);
§§ 25 Abs. 2, 26, 29 StGB, zum (hier verneinten) Beteiligtenexzeß bei einer Erfolgsqualifikation
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1998, 3361
- NStZ 1998, 511
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02
Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig
Es gilt insoweit nichts anderes als bei sonstigen erfolgsqualifizierten Delikten wie beim Raub mit Todesfolge nach § 251 oder bei der Brandstiftung mit Todesfolge nach § 306c StGB (vgl. BGHSt 7, 37; BGHSt 46, 24; BGHR StGB § 251 Todesfolge 3;… Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 18 Rdn. 4;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 227 Rdn. 5 m. w. N.; differenzierend Ferschl, Problem des unmittelbaren Zusammenhangs beim erfolgsqualifizierten Delikt 1999 S. 128 ff.). - BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98
Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht …
Der spezielle, in der erhöhten Strafdrohung zum Ausdruck kommende Unrechtsgehalt des Raubs mit Todesfolge liegt darin, daß sich die dem Raub eigentümliche Gefahr für die betroffenen Rechtsgüter in einer über den bloßen Ursachenzusammenhang zwischen dem Grunddelikt und dem Todeserfolg hinausgehenden Weise in der Todesfolge niedergeschlagen haben muß (vgl. BGHSt 38, 295, 298; BGH NStZ 1998, 511, 512).Vielmehr kann der Todeserfolg auch dann die Verwirklichung der einem Raub eigenen besonderen Gefährlichkeit bedeuten, wenn der Täter die zum Tod führende Gewalt nicht mehr zur Ermöglichung der Wegnahme, sondern zur Flucht und Beutesicherung einsetzt (vgl. BGHSt 38, 295, 297 f.; BGH NStZ 1998, 511, 512).
Unter dem Blickwinkel der deliktstypischen Gefährlichkeit kommt es dabei auch nicht entscheidend darauf an, ob diese auf die Gegenwehr des Opfers zum Tod führende Gewalt zur Beutesicherung oder allein zur Ermöglichung der Flucht dient (vgl. für den Fall des gescheiterten Raubversuchs: BGH NStZ 1998, 511).
- BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung; …
Der Beteiligte ist für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seines Tatgenossen gleichgültig ist und deswegen auf seine Billigung geschlossen werden kann (vgl. BGH NStZ 1998, 511 f = BGHR StGB § 251 Todesfolge 4 jeweils m.w.Nachw.).
- BGH, 11.02.2000 - 3 StR 377/99
Monika Haas rechtskräftig verurteilt
Hat jedoch bei einer Tat einer von mehreren Tatbeteiligten den qualifizierenden Erfolg herbeigeführt, so können die übrigen Tatbeteiligten - also auch der Gehilfe -nur dann wegen des erfolgsqualifizierten Delikts verurteilt werden, wenn auch ihnen in Bezug auf die Todesfolge wenigstens Leichtfertigkeit vorzuwerfen ist (BGHR StGB § 251 Todesfolge 4). - BGH, 29.03.2001 - 3 StR 46/01
Versuch; Versuchte Erfolgsqualifizierung; Schwerer Raub; Raub mit Todesfolge; …
Wesentlich ist, daß sich hierin die einem Raub eigentümliche besondere Gefährlichkeit verwirklicht hat, was die Annahme eines Zusammenhangs zwischen Raub und Todesfolge im Sinne des § 251 StGB rechtfertigt (vgl. BGHR StGB § 251 Todesfolge 3, 4 m.w.Nachw.).Wesentlich ist, daß sich hierin die einem Raub eigentümliche besondere Gefährlichkeit verwirklicht hat, was die Annahme eines Zusammenhangs zwischen Raub und Todesfolge im Sinne des § 251 StGB rechtfertigt (vgl. BGHR StGB § 251 Todesfolge 3, 4 m.w.Nachw.).
- BGH, 13.08.2002 - 3 StR 204/02
Räuberische Erpressung mit Todesfolge (deliktsspezifischer Gefahrzusammenhang; …
Vielmehr ist es ausreichend, wenn die den Tod des Opfers herbeiführende Handlung derart eng mit dem Tatgeschehen verbunden ist, daß sich in der Todesfolge die der Tat eigentümliche besondere Gefährlichkeit verwirklicht (vgl. BGH NStZ 1998, 511).Vielmehr ist es ausreichend, wenn die den Tod des Opfers herbeiführende Handlung derart eng mit dem Tatgeschehen verbunden ist, daß sich in der Todesfolge die der Tat eigentümliche besondere Gefährlichkeit verwirklicht (vgl. BGH NStZ 1998, 511).
- BGH, 16.09.2009 - 2 StR 259/09
Räuberische Erpressung mit Todesfolge (erforderlicher Vorsatz oder …
Ebenso ist der Beteiligte für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seiner Tatgenossen gleichgültig ist und deswegen auf deren Billigung geschlossen werden kann (vgl. BGH NStZ 1998, 511, 512 f. m.w.N.).Ebenso ist der Beteiligte für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seiner Tatgenossen gleichgültig ist und deswegen auf deren Billigung geschlossen werden kann (vgl. BGH NStZ 1998, 511, 512 f. m.w.N.).
- BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02
Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale …
Für eine Verurteilung wegen Raubes mit Todesfolge müßte zudem der Tod des Opfers durch den Raub herbeigeführt worden sein (vgl. BGH NJW 1998, 3361, 3362; 1999, 1039, 1040). - BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00
Bedingter Tötungsvorsatz; Gefährliche Körperverletzung; Mittäterschaft; …
Schon dies läßt entgegen der Annahme des Landgerichts auch auf eine Billigung des tödlichen Erfolges durch beide Angeklagten schließen (BGH NStZ 1998, 511, 513 m.w.N.). - BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06
Raub mit Todesfolge (Leichtfertigkeit; Raubvorsatz); Beweiswürdigung und …
Durch das Ansich- nehmen der Kfz-Schlüssel aus der Kleidung des dann zurückgelassenen Schwerverletzten hat sich deren Vorsatz - entsprechend der Version des Angeklagten - wenigstens sukzessiv auf die Gewalthandlung des Mittäters erstreckt (vgl. BGH NJW 1998, 3361, 3362;… Tröndle/ Fischer, StGB 54. Aufl. § 251 Rdn. 5). - BGH, 02.12.2004 - 3 StR 219/04
Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe (Beweiswürdigung); Mittäterschaft …
- BGH, 10.11.1999 - 3 StR 331/99
Raub mit Todesfolge, Mittäterschaft, Leichtfertigkeit
- BGH, 05.08.2010 - 3 StR 210/10
Erpresserischer Menschenraub; Geiselnahme (Ernsthaftigkeit der Drohung; …
- BGH, 26.04.2012 - 4 StR 51/12
Gefährliche Körperverletzung (Quarzhandschuhe als gefährliches Werkzeug; …
- BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07
