Rechtsprechung
   BGH, 27.05.2009 - 2 StR 103/09   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 397a Abs. 1 Satz 1 StPO; § 404 Abs. 5 Satz 1 StPO; § 199 Abs. 1 Satz 1 ZPO
    Beiordnung im Adhäsionsverfahren (fortwirkende Beistandsbestellung) und Prozesskostenhilfeantrag der Nebenklägerin im Adhäsionsverfahren (gesonderte Entscheidung).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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  • NWB SteuerXpert START

    StPO § 397a Abs. 1, § 404 Abs. 5; ZPO § 199 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortwirkung der Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand nach § 397a Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung ( StPO ) bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens; Wirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur für die jeweilige Instanz

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 253



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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 13.10.2010 - 5 StR 179/10  

    Prozesskostenhilfe für den Adhäsionskläger (Bewilligung jeweils nur für eine

    Im Adhäsionsverfahren ist über den Prozesskostenhilfeantrag der Nebenklägerin für die Revisionsinstanz gesondert zu entscheiden (vgl. BGH NJW 2001, 2486; NStZ-RR 2009, 253).
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