Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01   

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 176a Abs. 2 StGB; § 184 Abs. 3 StGB; § 5 Abs. 1 TDG; § 11 Abs. 3 StGB; § 182 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt StGB
    Verbreiten und Zugänglichmachen im Internet (Körperlichkeitserfordernis); Verantwortlichkeit für eigene Inhalte; Datenspeicher; Upload; Download; Schwerer sexueller Mißbrauch eines Kindes; Pornographie; Begriff des Kindes (Altersangabe im Internet; Verständiger Betrachter; Fiktive Personen); Presserechtliche Verjährung; Verbreitung pornographischer Schriften; Elektronischer Arbeitsspeicher; Prüfungsumfang bei der staatsanwaltlichen Revision

  • lexetius.com
  • DFR

    Kinderpornographie im Internet

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Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kinderpornographie im Internet

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kinderpornographie im Internet

  • 123recht.net (Pressemeldung, 27.6.2001)

    BGH verschärft Strafbarkeit von Internethandel mit Kinderpornos // Künftig mindestens zwei Jahre Haft

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  • Hahn Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Kinderpornographie / Strafbarkeit / Verbreitung im Internet

  • heise.de (Pressebericht, 27.06.2001)

    Härtere Strafen für Handel mit Kinderpornografie im Netz

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Kinderpornographie im Internet

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Verbreiten pornographischer Schriften auch im WWW

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BGH verschärft Strafbarkeit für Kinderpornos im Internet

  • ius-it.de (Kurzinformation)

    "Verbreiten" und "Zugänglichmachen" von Kinderpornographie im Internet

Besprechungen u.ä.

  • WEKA Datenschutz (Entscheidungsbesprechung)

    Verbreitung von Kinderpornographie

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 47, 55
  • NJW 2001, 3558
  • NStZ 2001, 596
  • StV 2001, 619
  • MMR 2001, 676
  • MMR 2001, XVIII
  • afp 2001, 396
  • JR 2002, 204



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Wird zitiert von ... (24)  

  • OLG Hamburg, 15.02.2010 - 2-27/09  

    Strafbares Betrachten kinderpornographischer Internet-Seiten

    Nach der Rechtsprechung sind Dateien, die auf Datenspeichern - wozu auch Arbeitsspeicher gehören (vgl. BGHSt 47, 55, 58; a.A. Harms in NStZ 2003, 646, 649) - festgehalten sind, selbst Datenspeicher und stehen somit Schriften gleich (vgl. schon zu früherem Recht Senat in NStZ-RR 1999, 329; zum geltenden Recht vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zum IuKDG in BT-Drs. 13/7385, S. 36; BGH in NStZ 2005, 444 und 2007, 95; BGHR StGB § 184 b Konkurrenzen 1; HansOLG Hamburg, 1. Strafsenat, in StV 2009, 469; OLG Schleswig in NStZ-RR 2007, 41; a.A. Rudolphi/Stein in SK-StGB, § 11 Rdn. 62).

    Ein solcher Ansatz ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt; so hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 47, 55, 59) einen aus den Besonderheiten der unkörperlichen Datenübertragung im Internet abgeleiteten spezifischen Verbreitensbegriff entwickelt.

    So wenig wie das Verbreiten einer Datei im Internet erfordert, dass sie körperlich ihrer Substanz nach beim Empfänger vorliegt (BGHSt 47, 55), kann der Besitz einer Datei deren körperliches Vorliegen beim Internetnutzer erfordern.

  • BGH, 22.12.2004 - 2 StR 365/04  

    BGH hebt Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung auf

    Entscheidend ist, daß die Schrift, nicht etwa bloß ihr geistiger Inhalt, so vielen Personen zugänglich gemacht wird, daß es sich bei den Empfängern um einen für den Täter nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis handelt (vgl. dazu BGHSt 13, 257, 258; 18, 63, 64; 19, 63, 71; 47, 55, 59; BGH MDR 1966, 687; BGH NJW 1999, 1979, 1980 insoweit in BGHSt 45, 41 nicht abgedruckt; BayObLG OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05  

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit für das Setzen von Hyperlinks auf

    Die bloße Zugriffsmöglichkeit genügt; nicht erforderlich ist, dass ein Zugriff eines Internetnutzers erfolgt (BGHSt 47, 55, 60).

    Eine Strafbarkeit nach § 21 Abs. 1 JgefSchrG scheitert jedoch - obwohl nach § 1 Abs. 3 JgefSchrG Datenspeicher den Schriften gleichstehen und ein Zugänglichmachen vorliegt (§ 21 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3a i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 JgefSchrG; vgl. auch BGHSt 47, 55) - daran, dass angesichts der gegebenen Sozialadäquanz und der oben dargelegten Erwägungen weder Dokumentation (Fall 1) noch Satire (Fall 2) offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden.

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  • BVerfG, 06.12.2008 - 2 BvR 2369/08  

    Voraussetzungen der „Scheinminderjährigkeit“ bei jugendpornographischen Schriften

    Unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 184b StGB alter Fassung (vgl. BGHSt 47, 55, 82) genügt es für eine Strafbarkeit nach § 184c StGB nicht, dass die Volljährigkeit der betreffenden Person für den objektiven Betrachter zweifelhaft ist; vielmehr müsste der Beobachter umgekehrt eindeutig zu dem Schluss kommen, dass jugendliche Darsteller beteiligt sind.

    Überträgt man die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 184b StGB alter Fassung (vgl. BGHSt 47, 55 ; Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 184b Rn. 6; Schönke-Schröder, StGB, 27, Aufl. 2006, § 184b Rn. 3) auf § 184c Abs. 1 StGB neuer Fassung, so ergibt sich daraus zwar in der Tat, dass das Verbreiten pornographischer Filme, an denen "Scheinjugendliche" - also tatsächlich erwachsene Personen, die jedoch für einen objektiven Beobachter minderjährig erscheinen - mitwirken, unter die neue Strafvorschrift fällt.

  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 7.08  

    Ausländischer Verein; Vereinsverbot; Organisationsverbot; Betätigungsverbot;

    II. 127/87 - RGZ 19, 382 - Briefversand; BGH, Urteil vom 27. Juni 2001 - 1 StR 66/01 - BGHSt 47, 55 - Datenübertragung im Internet; KG, Urteil vom 16. März 1999 a.a.O. S. 3502 - Verbreitung von Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB unter Ausnutzung des Fernsehens) den Schluss, dass jedenfalls in vergleichbaren Fallgestaltungen von einem weiten Handlungsbegriff mit der Folge der Möglichkeit mehrerer Handlungsorte im Rahmen eines Handlungskomplexes auszugehen sei und bereits mit der Vornahme nur eines Teilaktes in Deutschland ein inländischer Handlungsort für die darüber hinausgreifende Gesamthandlung begründet werde.
  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 6.08  

    Klage eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung dem EuGH vorgelegt

    II. 127/87 - RGZ 19, 382 - Briefversand; BGH, Urteil vom 27. Juni 2001 - 1 StR 66/01 - BGHSt 47, 55 - Datenübertragung im Internet; KG, Urteil vom 16. März 1999 a.a.O. S. 3502 - Verbreitung von Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB unter Ausnutzung des Fernsehens) den Schluss, dass jedenfalls in vergleichbaren Fallgestaltungen von einem weiten Handlungsbegriff mit der Folge der Möglichkeit mehrerer Handlungsorte im Rahmen eines Handlungskomplexes auszugehen sei und bereits mit der Vornahme nur eines Teilaktes in Deutschland ein inländischer Handlungsort für die darüber hinausgreifende Gesamthandlung begründet werde.
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1910/02  

    Erschöpfung des Rechtswegs bei strafrechtlichen Ermittlungen

    Hatte etwa die Firma "Landslide" nicht nur mit pornographischem Material handelnde Internetprovider mit Abrechnungsleistungen im Kreditkartenverkehr bedacht und hatte der Provider nicht nur digitalisierte Fotos, die im Sinne von § 184 Abs. 5 StGB den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben (vgl. BGHSt 47, 55 [61]), entgeltlich im Internet zum "Download" zur Verfügung gestellt, dann besagt die Tatsache, dass im Jahre 1999 in vier Fällen Belastungen des Kreditkartenkontos des Beschwerdeführers erfolgt waren, wenig darüber, ob er sich den Besitz kinderpornographischer Fotos verschafft hatte.
  • OLG Hamburg, 15.02.2010 - 27/09  

    Besitz von Kinderpornographie durch Aufrufen und Betrachten ohne manuelle

    Nach der Rechtsprechung sind Dateien, die auf Datenspeichern - wozu auch Arbeitsspeicher gehören (vgl. BGHSt 47, 55, 58; a.A. Harms in NStZ 2003, 646, 649) - festgehalten sind, selbst Datenspeicher und stehen somit Schriften gleich (vgl. schon zu früherem Recht Senat in NStZ-RR 1999, 329; zum geltenden Recht vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zum IuKDG in BT-Drs. 13/7385, S. 36; BGH in NStZ 2005, 444 und 2007, 95; BGHR StGB § 184 b Konkurrenzen 1; HansOLG Hamburg, 1. Strafsenat, in StV 2009, 469; OLG Schleswig in NStZ-RR 2007, 41; a.A. Rudolphi/Stein in SK-StGB, § 11 Rdn. 62).

    Ein solcher Ansatz ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt; so hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 47, 55, 59) einen aus den Besonderheiten der unkörperlichen Datenübertragung im Internet abgeleiteten spezifischen Verbreitensbegriff entwickelt.

    So wenig wie das Verbreiten einer Datei im Internet erfordert, dass sie körperlich ihrer Substanz nach beim Empfänger vorliegt (BGHSt 47, 55), kann der Besitz einer Datei deren körperliches Vorliegen beim Internetnutzer erfordern.

  • OLG Hamburg, 15.02.2010 - 2-27/09 (REV  

    Gezieltes Aufrufen und Betrachten kinderpornografischer Dateien ist strafbar

    Nach der Rechtsprechung sind Dateien, die auf Datenspeichern - wozu auch Arbeitsspeicher gehören (vgl. BGHSt 47, 55, 58; a.A. Harms in NStZ 2003, 646, 649) - festgehalten sind, selbst Datenspeicher und stehen somit Schriften gleich (vgl. schon zu früherem Recht Senat in NStZ-RR 1999, 329; zum geltenden Recht vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zum IuKDG in BT-Drs. 13/7385, S. 36; BGH in NStZ 2005, 444 und 2007, 95; BGHR StGB § 184 b Konkurrenzen 1; HansOLG Hamburg, 1. Strafsenat, in StV 2009, 469; OLG Schleswig in NStZ-RR 2007, 41; a.A. Rudolphi/Stein in SK-StGB, § 11 Rdn. 62).

    Ein solcher Ansatz ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt; so hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 47, 55, 59) einen aus den Besonderheiten der unkörperlichen Datenübertragung im Internet abgeleiteten spezifischen Verbreitensbegriff entwickelt.

    So wenig wie das Verbreiten einer Datei im Internet erfordert, dass sie körperlich ihrer Substanz nach beim Empfänger vorliegt (BGHSt 47, 55), kann der Besitz einer Datei deren körperliches Vorliegen beim Internetnutzer erfordern.

  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10  

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Damit sind auch elek-tronische Bilddateien bzw. digitalisierte Fotos und Videos "pornographische Schriften" (vgl. BGH, NJW 2001, 3558 ff.).

    Das ist bei elektronischen Bilddateien, die über das Internet übersandt oder bezogen werden, ohne Weiteres dann der Fall, wenn der Empfänger eine ihm übersandte Bilddatei dauerhaft auf seinem Rechner speichert, aber auch bereits dann, wenn er den ihm zugänglich gemachten Link zu dem Bild (vgl. dazu BGH, NJW 2001, 3558 ff. sub II. 3.b.bb) aktiviert, um sich das Bild anzuschauen, und in den Arbeits- oder Cache-Speicher seines Rechners lädt (vgl. BGH, NStZ 2007, 95; OLG Hamburg, StV 2009, 469 ff.; OLG Schleswig, NStZ-RR 2007, 41 ff.) oder dieses auch nur versucht (OLG Schleswig a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07  

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer

  • BGH, 29.01.2003 - 2 StR 519/02  

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; Verbreitung pornographischer Schriften

  • VGH Bayern, 02.02.2009 - 7 CS 08.2310  

    Darstellung eines Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung

  • BGH, 18.01.2012 - 2 StR 151/11  

    Bandenmäßiges Verbreiten kinderpornographischer Schriften (öffentliches

  • KG, 26.04.2004 - 1 Ss 436/03  

    Pornographie im Internet - Anforderungen an Alterskontrollsysteme

  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10  

    Verbrauch der Strafklage: Prozessuale Tateinheit bei Zusammentreffen des

  • LG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Qs 24/04  

    Besitz pornographischer Schriften: Sichverschaffen kinderpornographischer

  • LG Karlsruhe, 23.03.2009 - Qs 45/09  

    Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft

  • BGH, 24.05.2011 - 5 StR 161/11  

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Verbreitung pornografischer Schriften;

  • OLG Schleswig, 15.09.2005 - 2 Ws 305/05  
  • BayObLG, 14.05.2004 - 4St RR 52/04  

    BayPrG Art. 14 Abs. 1; StGB § 78 § 11 Abs. 3

  • OLG Hamm, 13.07.2006 - 4 Ss 307/06  

    Abspeichern pornografischer Darstellungen; Vorsatz

  • VG Augsburg, 28.08.2009 - Au 7 K 08.658  

    Telemedien-Angebot; Kommission für Jugendmedienschutz (KJM);

  • VG Würzburg, 27.04.2009 - W 1 S 09.302  

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe; Besitz kinderpornographischer

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