Rechtsprechung
| BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
mehr- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Haftung eines rechtlichen Beraters wegen Nichtrückgabe von Unterlagen des Mandanten
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines rechtlichen Beraters; Rechtsfolgen der Verweigerung der Herausgabe von Unterlagen des Mandanten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsanwälte
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Geringere Anforderungen an Substantiierung einer Schadensersatzforderung bei Vorenthaltung von Unterlagen durch Rechtsberater
Kurzfassungen/Presse (2)
- brak-mitteilungen.de
, S. 26 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Darlegungs- und Beweislast, wenn der Rechtsberater dem Mandanten Unterlagen vorenthält
- deubner-steuern.de (Kurzinformation)
Haftung wegen der Nichtrückgabe von Unterlagen
Besprechungen u.ä. (2)
- brak-mitteilungen.de
, S. 26 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Darlegungs- und Beweislast, wenn der Rechtsberater dem Mandanten Unterlagen vorenthält
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Reduzierte Anforderungen an Substanziierung des Klagevortrags einer Schadensersatzklage bei Schadensverursachung und Erschwerung der Substanziierung durch vertragswidriges Vorenthalten erhaltener Unterlagen durch rechtlichen Berater
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2002, 825
- MDR 2002, 169
- VersR 2002, 110
- WM 2001, 2450
- BB 2001, 2447
- DB 2002, 892 (Ls.)
- AnwBl 2002, 54
Wird zitiert von ... (33)
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Verfahrensrecht - Darlegung des Zulassungsgrundes für Revisionsverfahren
Hierfür dürfen zwar keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden (BGH, Urt. 27. September 2001, IX ZR 281/00, NJW 2002, 825, 826). - BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05
Kaufrecht - Gebrauchtwagen: fahrlässige Beweisvereitelung durch den Käufer
Als Folge der Beweisvereitelung kommen in solchen Fällen Beweiserleichterungen in Betracht, die unter Umständen bis zur Umkehr der Beweislast gehen können (z.B. Urteil vom 9. November 1995 - III ZR 226/94, WM 1996, 208 unter B II 2, insoweit in BGHZ 131, 163 nicht abgedruckt; Urteil vom 17. Juni 1997 - X ZR 119/94, WM 1998, 204 unter I 4 b; Urteil vom 27. September 2001 - IX ZR 281/00, WM 2001, 2450 unter II 2 a; Urteil vom 23. September 2003 - XI ZR 380/00, WM 2003, 2325 unter II 1 a, jew. m.w.Nachw.). - BGH, 25.01.2007 - IX ZR 216/05
Insolvenzrecht - Vermietung an unzuverlässigen Untermieter: Verwalter-Haftung
Die Darlegungserleichterung gemäß § 252 Satz 2 BGB ändert nichts daran, dass der Geschädigte Anknüpfungstatsachen vorzutragen und zu beweisen hat, aus denen sich die Wahrscheinlichkeit ergibt, dass der geltend gemachte Gewinn zu erzielen gewesen wäre (BGHZ 54, 45, 55;… BGH, Urt. v. 17. Juni 1998 - XII ZR 206/96, WM 1998, 1787, 1788; v. 27. September 2001 - IX ZR 281/00, NJW 2002, 825, 826; v. 17. Oktober 2003 - V ZR 84/02, NJW-RR 2004, 79, 81).
- OLG Düsseldorf, 03.05.2002 - 23 U 152/01
Steuerberaterhonorar und Steuerberaterhaftung- Pauschalvereinbarung - …
Auch Schadensersatzansprüche aus Verzug stehen der Beklagten zu 1. mangels Mahnung nicht zu, weil die Versäumung gesetzlicher Fristen für steuerlichen Erklärungen im Verhältnis der Vertragsparteien nicht nach § 284 Abs. 1 BGB verzugsbegründend wirkt (BGHZ 115, 382, 387 ff. = NJW 1992, 307, 308; BGH NJW 2002, 825; Zugehör, WM-Sonderbeilage 4/2000, 1, 11 und 16).An das Erfordernis einer substantiierten Darlegung des haftungsausfüllenden Ursachenzusammenhangs zwischen Pflichtverletzung und geltend gemachtem Schaden sind auch unter dem Gesichtspunkt der Beweisvereitelung keine geringeren Anforderungen zu stellen, wenn - wie hier - der Auftraggeber oder der von ihm nach Vertragsbeendigung hinzugezogene Steuerberater über alle erforderlichen Unterlagen verfügt (vergl. BGH NJW 2002, 825, 827 mwN.).
Etwaigen verbleibenden Darlegungsobliegenheiten (vergl. BGH NJW 2002, 825) ist der Kläger jedenfalls durch seine eingehenden Ausführungen in beiden Rechtsstreitigkeiten nachgekommen; dass sie den somit ihnen obliegenden Nachweis der rechtzeitigen und vollständigen Vorlage des für die Erstellung der UStVA-Entwürfe erforderlichen Belegguts nicht erbringen können, haben die Beklagten beider Verfahren ausdrücklich eingeräumt (Berufungsbegründungen vom 16.8.2001, Seite 8, Bl. 335 GA, sowie Seite 5, Bl. 576 BA; Schriftsatz vom 19.12.2001, Seite 2, Bl. 608 GA).
- BGH, 23.06.2005 - IX ZR 419/00
Mietrecht - Haftet Zwangsverwalter für verwahrloste Wohnung?
a) Beweiserleichterungen aufgrund Beweisvereitelung, auf welche die Revision abstellt, kommen hier nicht in Betracht, soweit sie voraussetzen, daß der Beklagte ein bereits eingetretenes Schadensereignis durch nachträgliches Handeln oder Unterlassen verdunkelt hat, obwohl ihm die spätere Notwendigkeit des Beweises bereits erkennbar sein mußte (…vgl. zu dieser Fallgruppe BGH, Urt. v. 15. November 1984 - IX ZR 157/83, NJW 1986, 59, 60 f unter II. 2. b; v. 17. Juni 1997 - X ZR 119/94, WM 1998, 204, 206 unter I. 4. b; v. 27. September 2001 - IX ZR 281/00, WM 2001, 2450, 2452). - BGH, 14.02.2008 - I ZR 135/05
Schmiermittel
Diese Prognose kann zwar nur dann angestellt werden, wenn der Geschädigte konkrete Anknüpfungstatsachen darlegt und nachweist; an die Darlegung solcher Anknüpfungstatsachen dürfen jedoch keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (BGH, Urt. v. 27.9.2001 - IX ZR 281/00, NJW 2002, 825, 826;… Urt. v. 23.4.2002 - X ZR 29/00, juris Tz. 19). - OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 3 U 125/03
Berechnung des Schadens wegen Nichtabführung von …
Diese Grundsätze zur sekundären Behauptungslast gelten auch, soweit es um die Anknüpfungstatsachen für eine Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO geht (vgl. BGH NJW 2002, 825, 826).Angesichts des vorsätzlichen Handelns der Beklagten bestehen am Vorliegen der Voraussetzungen für die Annahme einer Beweisvereitelung keine Bedenken (vgl. auch BGH NJW 98, 79 ff; NJW 2002, 825, 826 f) mit der Folge, dass die Beklagten aus diesem Verhalten keine beweisrechtlichen Vorteile ziehen dürfen und zu Gunsten der Klägerin Beweiserleichterungen bis hin zu einer Umkehr der Beweislast in Betracht gezogen hätten werden müssen.
- BGH, 23.04.2002 - X ZR 29/00
Werkvertrag - Schadensersatz wegen fehlerhaftem Teil einer Produktionsanlage
Ein Gewinnentgang ist bereits dann zu bejahen, wenn es nach den gewöhnlichen Umständen des Falles wahrscheinlicher ist, daß der Gewinn ohne das haftungsbegründende Ereignis erzielt worden als daß er ausgeblieben wäre (BGH, Urt. v. 27.9.2001 - IX ZR 281/00, WM 2001, 2450, 2451 m.w.N.). - LAG Niedersachsen, 21.02.2003 - 10 Sa 1683/02
Nachweisgesetz, Verletzung, Folgen
Diese Grundsätze gehen auf den in § 444 ZPO enthaltenen Rechtsgedanken zurück, wonach derjenige, der entgegen einer ihm obliegenden Rechtspflicht dem Gegner die Benutzung von zur Beweisführung benötigten Unterlagen schuldhaft unmöglich macht, im Rechtsstreit aus diesem Verhalten keine beweisrechtlichen Vorteile ziehen darf (BGH, 27.9.2001, IX ZR 281/00, NJW 2002, S. 825 ).In dieser Situation ist es angemessen, die Unmöglichkeit der Tatsachenaufklärung rechtlich zu Lasten der Beklagten ausschlagen zu lassen, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen ist (vgl. BGH, NJW 2002, S. 825 2 b d.Gr.>).
- BGH, 15.05.2003 - III ZR 7/02
Drittwirkung von Amtspflichten
Hierbei ist auch zu berücksichtigen, welche Angaben einer Partei zumutbar und möglich sind (BGH, Urteil vom 27. September 2001 - IX ZR 281/00 - NJW 2002, 825, 826). - BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 326/09
Mietrecht - Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei Renovierungsbedarf?
- OLG Saarbrücken, 07.04.2004 - 5 U 688/03
Haftung des Vollkaskoversicherers - Leistungsausschluss wegen grob fahrlässiger …
- OLG Hamm, 27.03.2008 - 28 U 88/07
Mietrecht - Sicherung von Ansprüchen aus Mietvertrag durch Anwalt
- BGH, 14.07.2005 - IX ZR 66/03
- OLG München, 21.05.2010 - 10 U 1748/07
Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Vermutung der …
- OLG Düsseldorf, 09.07.2002 - 23 U 183/01
Gefahr der verdeckten Gewinnausschüttung und Warnpflichten des Steuerberaters
- BGH, 07.10.2003 - VI ZR 76/03
Umkehr der Beweislast im Arzthaftungsprozeß wegen eines Befunderhebungsfehlers …
- BGH, 14.07.2005 - IX ZR 237/02
Darlegungs- und Beweislast bei Anwaltshaftung
- LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 506/11
Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 - Voraussetzungen …
- LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 509/11
Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 - …
- OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 23 U 193/01
Rechtsfolgen mangelnder Substantiierung der Klageforderung; Hinweispflichten des …
- OLG Brandenburg, 12.04.2006 - 4 U 179/05
Unerlaubte Handlung; Kapitalanlagebetrug: Internationale Zuständigkeit; …
- LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 507/11
Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 - Voraussetzungen …
- OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 4 U 157/05
Unerlaubte Handlung; Kapitalanlagebetrug: Schadensersatzanspruch gegen einen …
- OLG Brandenburg, 07.06.2007 - 12 W 33/06
Prozesskostenhilfe; Schadensersatz: Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung gegen …
- OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 4 U 16/06
Unerlaubte Handlung: Schadensersatz wegen Absehen von der Rückforderung von …
- LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 508/11
Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 - Voraussetzungen …
- OLG Brandenburg, 12.04.2006 - 4 U 147/05
Kapitalverwaltungsvertrag: Schadensersatzanspruch aus positiver …
- OLG Hamm, 08.10.2010 - 12 U 172/09
Bauvertrag - Kein Mindestschaden mangels greifbarer Anhaltspunkte
- OLG Köln, 24.09.2004 - 20 U 90/03
Bauvertrag - Verschärfte Darlegungslast, wenn Bauherr zugleich Mitunternehmer
- OLG Stuttgart, 26.08.2008 - 12 U 146/05
- LG Düsseldorf, 12.01.2007 - 12 O 345/02
- OLG Saarbrücken, 07.04.2004 - 5 U 688-03
Bei relativer Fahruntüchtigkeit wird der Versicherer von der Leistung nur …
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