Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2002 - V ZR 262/01   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    SachenRBerG § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. c) und g), § 12 Abs. 1 und Abs. 2
    Nur ausnahmsweise Anspruch nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz bei baulichen Maßnahmen in bloßer Erwartung eines Nutzungsrechtes am Gebäude

  • NWB SteuerXpert START

    SachenRBerG § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. c), § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. g), § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SachenRBerG § 5 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 lit. c, g § 12 Abs. 1, 2
    Ausgleich für bauliche Maßnahmen an einem Eigenheim in Erwartung der Enteignung und der Verleihung eines Nutzungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien - Anspruch nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachenrechtsbereinigungsanspruch auf Grund baulicher Maßnahmen am Eigenheim nur bei einem einer Neuerrichtung entsprechenden Umfang

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Probleme und Grenzfragen der Einigungsgesetzgebung - Teil 2: Grenz- und Problemfälle, Lösungsvorschläge -" von Dr. Kurt Grabarse, original erschienen in: ZAP 2004, 655 - 668.

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2003, 148
  • NJ 2003, 305
  • WM 2003, 644



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 21.03.2003 - V ZR 290/02  

    Vermögensrecht - Überlassung einer Reichsheimstätte

    Recht der Schuldverhältnisse">232 § 1a EGBGB nur bei einem Vertrag über die Nutzung eines im technischen Sinne staatlich verwalteten Grundstücks vor (Senat, Urt. v. 27. September 2002, V ZR 262/01, VIZ 2003, 90, 91).

    Der Senat hat diesen Ausnahmecharakter betont und dem Pächter, der mit staatlicher Billigung bauliche Maßnahmen zu Wohnzwecken durchgeführt hatte, einen Bereinigungsanspruch nach den für Überlassungsverträge geltenden Grundsätzen ebenso versagt wie einem Nutzer, der in Erwartung einer Enteignung und der Verleihung eines Nutzungsrechts bauliche Maßnahmen an einem Grundstück durchgeführt hat (Urt. v. 16. Oktober 1998, V ZR 390/97, VIZ 1999, 40, 41; Urt. v. 27. September 2002, V ZR 262/01, VIZ 2003, 90, 91).

  • BGH, 20.11.2009 - V ZR 175/08  

    Sachenrechtsbereinigung - Errichtung einer Datsche genügt als Bebauung

    Entschieden ist nur, dass bloße Reparaturmaßnahmen einer Neuerrichtung nicht gleichkommen (Senat, Urt. v. 16. April 1999, V ZR 57/98, VIZ 1999, 488), dies aber möglich ist, wenn etwa Dacheindeckung, Außenputz und Sanitäranlagen erneuert wurden (Urt. v. 27. September 2002, V ZR 262/01, VIZ 2003, 90, 92).
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