Rechtsprechung
   BGH, 27.10.2010 - IV ZR 279/08   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • verkehrslexikon.de

    Zur Deckung bei Doppelversicherung von Zugfahrzeug und Anhänger - Zahlung der Versicherungen je zur Hälfte

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung im Innenverhältnis bei Doppelversicherung eines Gespanns aus einem Kraftfahrzeug und einem versicherungspflichtigen Anhänger; Hälftige Tragung eines Schadens durch Haftpflichtversicherer eines Kraftfahrzeuges und der eines Anhängers bei einem durch dieses Gespann verursachten Schaden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsrecht - Doppelte Versicherung eines Gespanns mit Anhänger

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Doppelversicherung eines Kfz-Gespanns mit Anhänger

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Ausgleichsanspruch bei Doppelversicherung eines Gespanns

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Haftungsverteilung bei Unfall durch Fahrzeuggespann

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  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Haftpflichtversicherungen von Zugmaschine und Anhänger kommen bei Verkehrsunfall je zur Hälfte für Ersatzansprüche auf - Gespann aus Zugmaschine und Anhänger sind als Betriebseinheit anzusehen, so dass sie im Außenverhältnis für Unfallschäden gleichermaßen aufkommen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei Doppelversicherung eines Gespanns aus Kfz und Anhänger tragen jeweilige Haftpflichtversicherer den Schaden je zur Hälfte

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Innenausgleich bei Drittschäden durch Kfz und Kfz-Anhänger" von RA/VorsRiOLG a.D. Hermann Lemcke, original erschienen in: r+s 2011, 56 - 58.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Neue Anhänger-Streitfragen" von Theo Wilms, original erschienen in: DAR 2012, 68 - 72.

Verfahrensgang

  • LG Hannover, 17.06.2008 - 2 O 274/07
  • OLG Celle, 27.11.2008 - 5 U 88/08
  • BGH, 27.10.2010 - IV ZR 279/08

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 187, 211
  • NJW 2011, 447
  • MDR 2011, 37
  • NZV 2011, 128
  • VersR 2011, 105



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Wird zitiert von ...  

  • AG Essen, 16.02.2012 - 11 C 457/11  

    Verjährung, Mahnbescheid, unklare Rechtslage

    Die Klägerin ist der Auffassung, die ihr vermeintlich zustehenden Ansprüche aus dem Verkehrsunfall vom 26.03.2007 seien noch nicht verjährt; der Verlauf der Verjährung habe frühestens mit Ablauf des Jahres 2010 begonnen, da es der Klägerin an der nach § 199 Absatz 1 Nummer 2 BGB erforderlichen Kenntnis zur Haftung der Beklagten gefehlt habe; denn erst durch die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 27.10.2010, Aktenzeichen IV ZR 279/08, wonach bei einer Doppelversicherung eines Gespanns im Regelfall im Innenverhältnis die Kosten des Schadensausgleichs gegenüber dem Geschädigten je zur Hälfte zu tragen seien, sei für die Klägerin erkennbar gewesen, dass eine Haftung der Beklagten im Innenverhältnis in Betracht komme.
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