Rechtsprechung
| BGH, 27.11.1989 - II ZR 310/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistung in Form der Absicherung eines Avalkredits für eine Prozeßbürgschaft durch Abtretung einer Grundschuld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG §§ 30 ff.
Abtretung einer Eigentümergrundschuld als eigenkapitalersetzende Leistung - Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
GmbH: Kapitalersetzende Absicherung einer Bankbürgschaft
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Eigenkapitalersatz durch Sicherheitsleistung des Gesellschafters für Bankbürgschaft
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1990, 980 (Ls.)
- NJW-RR 1990, 230
- ZIP 1990, 95
- MDR 1990, 517
- WM 1990, 100
- BB 1990, 87
- DB 1990, 319
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 17.07.2006 - II ZR 106/05
Insolvenzrecht - Eigenkapitalersatzregelungen auch bei Überbrückungskredit
Bei Insolvenzreife der Gesellschaft unterliegen auch sog. "kurzfristige Überbrückungskredite" den Eigenkapitalersatzregeln (vgl. Sen.Urt. v. 27. November 1989 - II ZR 310/88, ZIP 1990, 95, 97; BGHZ 133, 298, 304).*).Diente die Gewährung der von dem Beklagten durch seine Bürgschaft gesicherten Zusatzkreditlinie der Abwendung der Insolvenz, so steht die Anwendbarkeit der Eigenkapitalersatzregeln außer Zweifel (BGHZ 133, 298, 304; Sen.Urt. v. 27. November 1989 - II ZR 310/88, ZIP 1990, 95, 97 re.Sp.).
- BGH, 19.09.1996 - IX ZR 249/95
Eigenkapitalersetzender Charakter einer Darlehensgewährung
Ist der Konkurs unvermeidbar, begründet selbst ein der Deckung eines lediglich vorübergehenden Geldbedarfs dienender Überbrückungskredit keinen Rückforderungsanspruch (vgl. BGHZ 76, 320, 330; BGH, Urt. v. 27. November 1989 - II ZR 320/88, ZIP 1990, 95, 97). - BGH, 28.11.1994 - II ZR 77/93
Eigenkapitalersatz durch Stehenlassen von Forderungen
Kurzfristige Überbrückungskredite werden dann nicht von den Kapitalersatzregeln erfaßt, wenn im Zeitpunkt der Einräumung des Kredits aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens objektiv damit gerechnet werden konnte, daß die Gesellschaft den Kredit in der vorgesehenen kurzen Zeitspanne werde ablösen können (vgl. auch Sen.Urt. v. 27. November 1989 - II ZR 310/88, GmbHR 1990, 125, 126 f. m.w.N.).
- OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06
Schon Drohung mit Faustrecht kann strafbar sein
Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit liegt auch dann vor, wenn das Strafgericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Bedeutung zu Grunde legt, ohne vorher andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BVerfG NJW 1990, 980 und 1995, 3303; OLG Hamm vom 10 .Oktober 2005 in 3 Ss 231/05). - OLG Jena, 18.03.2009 - 6 U 761/07
Anwendung der Rechtsprechungsregeln zum kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen …
Dabei kann dahin gestellt bleiben, ob die Festgeldverpfändung vom 25.9.1992 bzw. die Stellung der Höchstbetragsbürgschaft vom 23.9.1993 im Zusammenhang mit der Ausreichung der Prozessbürgschaft durch die Bayerische Vereinsbank eigenkapitalersetzenden Charakter hatte (vgl. zur eigenkapitalersetzenden Funktion einer Prozessbürgschaft nur BGH WM 1990, 100 m. Anm. Westermann WuB II G. § 30 GmbHG 1.90 und Kort EWiR 1990, 61). - OLG Düsseldorf, 25.11.1993 - 6 U 245/92
Haftung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH nach § 43 GmbHG
Außer der Zweckbestimmung, der Gesellschaft nur einen kurzfristigen Überbrückungskredit zu gewähren, muß in diesen Fällen die reale Aussicht bestehen, den Kredit kurzfristig abzulösen, und dies muß auch tatsächlich geschehen (vgl. BGH WM 90, 100, 102).und 12.04.1990 vom Beklagten zur Verfügung gestellten Überbrückungskredite zu verneinen, weil ohne sie bereits im April 1990 der Konkurs unvermeidbar gewesen wäre und in einem solchen Fall die Funktion des Eigenkapitalersatzes immer zu bejahen ist (vgl. BGH WM 90, 100, 102 m.w.N.).
- BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 560/95
Sozialplanabfindung: Anspruch - Eigenkündigung des Arbeitnehmers
Wäre nämlich die Beklagte dem Grunde nach verpflichtet, Schadensersatz wegen des Nichtzustandekommens eines Aufhebungsvertrages zu leisten, so hätte sie dem Kläger lediglich den sogenannten Vertrauensschaden zu ersetzen, d. h. der Kläger müßte so gestellt werden, wie er gestanden hätte, wenn er nicht auf das Zustandekommen des Aufhebungsvertrages vertraut hätte (BGH, NJW-RR 1990, 230 ). - OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07
Strafantrag; Strafverfolgungsbegehren; Auslegung; Beleidigung; Bewertung einer …
Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit liegt auch dann vor, wenn das Strafgericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Bedeutung zu Grunde legt, ohne vorher andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BVerfG NJW 1990, 980 und 1995, 3303; OLG Hamm vom 10.Oktober 2005 in 3 Ss 231/05). - OLG Hamm, 06.05.2010 - 2 Ss 220/09
Beleidung durch Auslagen
Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit liegt auch dann vor, wenn das Strafgericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Bedeutung zu Grunde legt, ohne vorher andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BVerfG NJW 1990, 980 und 1995, 3303; OLG Hamm, Entscheidung vom 10.Oktober 2005 in 3 Ss 231/05). - OLG Naumburg, 06.10.2010 - 5 U 73/10
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Insolvenzanfechtung …
Denn die Kurzfristigkeit des Überbrückungsdarlehens nahm ihm lediglich den Eigenkapitalersatzcharakter (vgl. BGH NJW-RR 1990, 230, 232), auf den es nicht mehr ankommt. - OLG Hamburg, 26.02.2010 - 11 U 101/04
Eigenkapitalersatz bei einer GmbH: Durch Gesellschafterbürgschaft besicherter …
- FG Düsseldorf, 30.06.2010 - 15 K 1566/09
Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung; Auflösungsverlust; Wesentlicher …
- FG München, 16.10.2000 - 7 K 1181/99
Fremdkapital i. S. des § 8a KStG : Einbeziehung kurzfristigen …
- OLG Köln, 20.10.2010 - 3 W 55/10
Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs des Versicherers gegen den Geschädigten
- OLG Celle, 05.12.2001 - 9 U 204/01
Begriff der Überschuldung; Berücksichtigung des Firmenwerts, und eines …
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