Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1998 - 3 StR 436/98   

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1999, 240
  • StV 1999, 250



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 05.12.2001 - 2 StR 273/01  

    Darstellung der Strafzumessung (bestimmende Strafzumessungsgründe;

    Nur besondere Umstände können im Einzelfall eine andere Beurteilung rechtfertigen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 5; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 37).

    Nur besondere Umstände können im Einzelfall eine andere Beurteilung rechtfertigen (BGH NStZ-RR 2000, 297; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 5; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 37; BGH NStZ 1997, 77; 1996, 595).

  • BGH, 31.08.2007 - 2 StR 304/07  

    Strafzumessung (Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen; Ausweisung).

    Ausländerrechtliche Folgen einer Straftat sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel keine bestimmenden und damit in den Urteilsgründen zu erörternden Strafzumessungsgründe (BGH NStZ-RR 2004, 11, 12; NStZ 2002, 196; NStZ-RR 2000, 297, 298; NStZ 1999, 240; Beschluss vom 19. November 1999 - 1 StR 552/99).
  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 94/99  

    Schuh als gefährliches Werkzeug bei der gefährlichen Körperverletzung

    Im übrigen bestehen nach den Umständen des Falles erhebliche Zweifel, ob die Ausländereigenschaft des Angeklagten, sofern sie tatsächlich bestehen sollte, überhaupt strafmildernd berücksichtigt werden mußte (vgl. BGH NStZ 1999, 240).
mehr
  • BGH, 22.03.2000 - 3 StR 10/00  

    Abgrenzung von Anstiftung und Beihilfe

    Soweit der Angeklagte rügt, daß die ausländerrechtlichen Folgen der Verurteilung bei der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten hätten berücksichtigt werden müssen, verweist der Senat auf seinen Beschluß NStZ 1999, 240.
  • BGH, 19.11.1999 - 1 StR 552/99  

    Strafzumessung; Ausländerrechtliche Konsequenzen

    Aus der von der Revision herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. November 1998 (3 StR 436/98) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Stuttgart, 13.10.1999 - 1 Ss 516/99  

    Strafprozeßrecht: Darstellung der Strafzumessung im Urteil

    Weil dann (und nur dann) die ausländerrechtlichen Folgen etwa den zwingenden beamtenrechtlichen Folgen einer Verurteilung (vgl. BGH NStZ 1999, 240 mit Rechtsprechungsnachweisen) vergleichbar sind, können diese ein bestimmender und damit in den Urteilsgründen zu erörternder Strafzumessungsgrund sein (BGH a.a.O.).
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