Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2009 - LwZR 15/09   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • Deutsches Notarinstitut
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umwandlung der Rechtsform des Pächters stellt keine zur Kündigung des Verpächters berechtigende Überlassung der Pachtsache an Dritten dar

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 589 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Identitätswahrende Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf der Pächterseite; Überlassung einer Pachtsache an einen Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pachtrecht - Umwandlung des Pächters ist keine Überlassung an Dritte

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Pächterwechsel durch identitätswahrende Umwandlung einer GbR in oHG und dann in GmbH

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Landpächter mit beschränkter Haftung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Identitätswahrende Umwandlung einer GbR in eine OHG und später - formwechselnd - in eine GmbH bedeutet keinen Pächterwechsel

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)

    Ausscheiden, Formwechsel, Gesamtrechtsnachfolge, Gesellschafter, Gesellschaftsrecht, Haftung, Kündigung, Umwandlung, Verschmelzung, Zustimmung

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  • info-m.de (Leitsatz)

    Umwandlung der Mieter-GbR: Ist die Umwandlung gleichbedeutend mit einer Überlassung an Dritte?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Berechtigte Änderung der Rechtsform des Pächters bzw. Mieters

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Überlassung der Pachtsache an Dritten bei identitätswahrender Umwandlung einer GbR in eine OHG und danach formwechselnd in eine GmbH

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Identitätswahrende Umwandlung ist keine Überlassung der Sache an einen Dritten! (IMR 2010, 1040)

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Pächterwechsel durch identitätswahrende Umwandlung einer GbR in oHG und dann in GmbH

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2010, 377
  • MDR 2010, 377
  • NZM 2010, 280
  • WM 2010, 819
  • DB 2010, 612
  • IMR 2010, 1040



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Wird zitiert von ... (11)  

  • OLG Brandenburg, 26.05.2011 - 5 U (Lw) 14/08  
    Ihre Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag sind bereits mit der Umwandlung in die OHG auf diese übergegangen (BGH ZIP 2010, 377).

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Ausführungen des Senates u. a. im Urteil vom 28. Mai 2009 (5 U (Lw) 6/09) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. November 2009 (ZIP 2010, 377 ff.) Bezug genommen.

  • OLG Brandenburg, 19.05.2011 - 5 U (Lw) 8/08  
    Ihre Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag sind bereits mit der Umwandlung in die OHG auf diese übergegangen (BGH ZIP 2010, 377).

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Ausführungen des Senates u. a. im Urteil vom 28. Mai 2009 (5 U (Lw) 6/09) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. November 2009 (ZIP 2010, 377 ff.) Bezug genommen.

  • OLG Brandenburg, 19.05.2011 - 5 U (Lw) 17/08  
    Ihre Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag sind bereits mit der Umwandlung in die OHG auf diese übergegangen (BGH ZIP 2010, 377).

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Ausführungen des Senates u. a. im Urteil vom 28. Mai 2009 (5 U (Lw) 6/09) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. November 2009 (ZIP 2010, 377 ff.) Bezug genommen.

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  • OLG Brandenburg, 26.05.2011 - 5 U (Lw) 10/08  

    Kündigung eines Pachtvertrages wegen unbefugter Überlassung der Pachtflächen an

    Ihre Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag sind bereits mit der Umwandlung in die OHG auf diese übergegangen (BGH ZIP 2010, 377).

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Ausführungen des Senates u. a. im Urteil vom 28. Mai 2009 (5 U (Lw) 6/09) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. November 2009 (ZIP 2010, 377 ff.) Bezug genommen.

  • OLG Brandenburg, 26.05.2011 - 5 U (Lw) 3/08  

    Kündigung eines Pachtvertrages wegen unbefugter Überlassung der Pachtflächen an

    Ihre Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag sind bereits mit der Umwandlung in die OHG auf diese übergegangen (BGH ZIP 2010, 377).

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Ausführungen des Senates u. a. im Urteil vom 28. Mai 2009 (5 U (Lw) 6/09) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. November 2009 (ZIP 2010, 377 ff.) Bezug genommen.

  • OLG Brandenburg, 02.09.2010 - 5 U (Lw) 4/10  

    Anforderungen an die Schriftform eines Pachtvertrages

    Es soll in erster Linie sicherstellen, dass ein späterer Grundstückserwerber, der kraft Gesetzes auf Seiten des Verpächters in einen auf mehr als 2 Jahre abgeschlossenen Landpachtvertrag eintritt, dessen Bedingungen aus dem schriftlichen Vertrag ersehen kann (BGH MDR 2010, 377, im Anschluss an das Urteil des Senates v. 28.5.09, 5 U (Lw) 6/08).

    Nicht ersichtlich und auch nicht hinreichend bestimmbar ist es jedoch, in welcher Funktion er im Hinblick auf die übrigen Gesellschafter unterschrieben hat, also ob als Alleinvertretungsberechtigter gem. § 710 Satz 1 BGB oder als Vertreter auch zugleich für den oder die anderen Gesellschafter oder ob es noch deren Unterschrift bedarf (BGH MDR 2010, 377).

  • BGH, 27.11.2009 - LwZR 17/09  

    Pacht

    Zur Begründung verweist der Senat, um bloße Wiederholungen zu vermeiden, auf die unter II. 1 abgedruckten Entscheidungsgründe in dem heute verkündeten Urteil in der Sache LwZR 15/09 (Umdr. S. 5-10), in welchem es um dieselbe Problematik wie hier geht und in der die Beklagten dieselben sind wie hier.
  • BGH, 27.11.2009 - LwZR 16/09  

    Pachtrecht - Fristlose Kündigung wegen unbefugter Überlassung an Dritte

    Zur Begründung verweist der Senat, um bloße Wiederholungen zu vermeiden, auf die unter II. 1 abgedruckten Entscheidungsgründe in dem heute verkündeten Urteil in der Sache LwZR 15/09 (Umdr. S. 5-10), in welchem es um dieselbe Problematik wie hier geht und in der die Beklagten dieselben sind wie hier.
  • OLG Naumburg, 26.08.2010 - 2 U 14/10  

    Sachlicher Geltungsbereich einer Veränderungssperre; Begriff des auffälligen

    Daraus folgt, dass ein auf bestimmte Zeit abgeschlossenes Landpachtverhältnis nur außerordentlich gekündigt werden kann und eine ordentliche Kündigung vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums ausgeschlossen ist, sofern nicht die Vereinbarung der Laufzeit wegen fehlender Schriftform unwirksam ist und der Vertrag deshalb gemäß § 585a BGB auf unbestimmte Zeit gilt (vgl. BGH, Urt. v. 27.11.2009 - LwZR 15/09 -, ZIP 2010, 377 [379]).
  • OLG Brandenburg, 07.07.2011 - 5 U (Lw) 21/08  

    Anforderungen an die Schriftform eines Landpachtvertrages mit einer Gesellschaft

    Ihre Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag sind bereits mit der Umwandlung in die OHG auf diese übergegangen (BGH ZIP 2010, 377).
  • OLG Brandenburg, 07.07.2011 - 5 U (Lw) 5/08  

    Anforderungen an die Schriftform eines Landpachtvertrages mit einer Gesellschaft

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