Rechtsprechung
   BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Bundesgerichtshof zur Parteispendenproblematik

  • Betriebs-Berater

    Bundesgerichtshof zur Parteispendenproblematik

Kurzfassungen/Presse (3)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • spiegel.de (Pressebericht, 02.02.1987)

    Das war der große Irrtum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 34, 272
  • NJW 1987, 1273
  • MDR 1987, 419
  • StV 1987, 197
  • WM 1987, 385
  • BB 1987 Beilage 5/87 zu Heft 9
  • BB 1987, 527



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Wird zitiert von ... (33)  

  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90  

    Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband

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  • BVerfG, 15.10.1990 - 2 BvR 385/87  

    Verfassungsmäßigkeit des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO am Maßstab der Art.

    Durch Urteil vom 28. Januar 1987 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision der Beschwerdeführer (vgl. BGH, NJW 1987, 1273 = BGHSt 34, 272 ).

    Werde durch ein Scheingeschäft (vgl. § 41 AO ) ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so sei das verdeckte Geschäft für die Besteuerung maßgebend (BGH, UA S. 13 = NJW 1987, S. 1273 [1275]).

    Sie waren sich auch über die steuerrechtliche Bedeutung ihres Tuns im klaren (vgl. BGH, UA S. 31 f. = NJW 1987, S. 1273 [1279]).

    Aufgrund dieser Feststellungen ist es aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn nach Auffassung der Fachgerichte im vorliegenden Fall eine Verwirkung des Steueranspruchs nicht in Betracht kommen kann, weil ein schutzwürdiges Vertrauen - das auch den staatlichen Strafanspruch berühren könnte - nicht anzuerkennen sei (vgl. BGH, UA S. 12 f. = NJW 1987, S. 1273 [1275 f.]).

  • BFH, 24.05.2000 - II R 25/99  

    Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer

    § 2 Abs. 3 StGB greift vielmehr deshalb nicht ein, weil die Tatsache, dass das Vermögensteuergesetz ab dem 1. Januar 1997 nicht mehr anwendbar ist, die Gesetzeslage bezüglich früherer Zeiträume/Stichtage nicht verändert hat (vgl. dazu BGH-Urteil in NJW 1987, 1273, 1276; Meine in DStR 1999, 2101; Schmidt in wistra 1999, 121).

    b) Mit dieser Rechtsauffassung befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit dem BGH (in NJW 1987, 1273, 1276), der bereits auf die über das Änderungsdatum hinaus fortbestehende Möglichkeit der Tatbegehung hingewiesen und dazu ausgeführt hat, es gebe unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhanges des § 2 Abs. 1 bis 4 StGB keinen einleuchtenden Grund, den von der Gesetzesänderung unberührt gebliebenen, nach wie vor durchsetzbaren Steueransprüchen, die in zurückliegenden Jahren entstanden sind, den strafrechtlichen Schutz vor ggf. erst nach dem Änderungsdatum erfolgenden Angriffen zu entziehen.

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