Rechtsprechung
   BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 51; WEG § 62; GVG § 17a
    Keine gewillkürte Prozessstandschaft, wenn Verwalter Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen Namen geltend macht

  • ax-schneider-gruppe.de
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 51 Abs. 1
    Keine gewillkürte Prozessstandschaft bei gerichtlicher Durchsetzung von Ansprüchen des WEG-Verbands durch den Verwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herleitung schutzwürdigen Eigeninteresses des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus der sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ) ergebenden Rechtsstellung und Pflichtenstellung des Verwalters im Falle der Geltendmachung eines Anspruches im eigenen Namen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum - Gewillkürte Prozessstandschaft des Verwalters

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der WEG-Verwalter als Prozessstandschafter

  • info-m.de (Leitsatz)

    Prozessstandschaft: Kann der WEG-Verwalter Ansprüche des Verbands im eigenen Namen geltend machen?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Zahlungsklage ohne Gemeinschaftsbeschluss

  • lto.de (Kurzinformation)

    Für gewillkürte Prozessstandschaft erforderliches Eigeninteresse des WEG-Verwalters ist nicht mehr aus Rechts- und Pflichtenstellung herzuleiten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Das Ende der gewillkürten Prozessstandschaft des WEG-Verwalters! (IMR 2011, 168)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Gewillkürte Prozessstandschaft des WEG-Verwalters für die Wohnungseigentümergemeinschaft - Zugleich Anmerkungen zum Urteil des BGH vom 28.01.2011, Az.: V ZR 145/10" von RiKG Dr. Oliver Elzer, original erschienen in: DNotZ 2011, 486 - 491.

Verfahrensgang

  • AG Bad Saulgau, 12.06.2009 - 2 C 8/08
  • LG Stuttgart, 10.06.2010 - 2 S 30/09
  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 188, 157
  • NJW 2011, 1361
  • MDR 2011, 534
  • DNotZ 2011, 547
  • NZM 2011, 278
  • NJ 2011, 336
  • WM 2011, 1286
  • BauR 2011, 1048
  • IMR 2011, 168
  • ZfBR 2011, 362



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 20.01.2012 - V ZR 55/11  

    Wohnungseigentum - Abberufener Verwalter darf keine Forderungen mehr einziehen!

    Ob über das Rechtsschutzbegehren der Kläger, soweit es sich gegen die Zwangsvollstreckung der Beklagten aus solchen Titeln richtet, die gemäß § 43 Abs. 1 WEG in der bis zum 30. Juni 2007 geltenden Fassung in dem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangen sind, ebenfalls in diesem Verfahren hätte entschieden werden müssen (so zum früheren Recht etwa BayObLG, NJW-RR 1990, 26; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1235; Weitnauer/Mansel, WEG, 9. Aufl., § 45 Rn. 17 - jeweils mwN) oder ob sich die Anwendbarkeit der Zivilprozessordnung zumindest aus der Übergangsvorschrift in § 62 Abs. 1 WEG ergibt, ist nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 17a Abs. 5 GVG (vgl. Senat, Urteile vom 30. Juni 1995 - V ZR 118/94, BGHZ 130, 159, 162 f. und vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157, 159, Rn. 5 - jeweils mwN) im Revisionsverfahren nicht zu prüfen.

    Die Rechtssubjektivität der Gemeinschaft wirkt sich lediglich auf die Prozessführungsbefugnis des für diese tätigen Verwalters aus, da es insoweit regelmäßig an dem für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderlichen - bislang aus der gesetzlichen Rechts- und Pflichtenstellung des Verwalters hergeleiteten - eigenen schutzwürdigen Interesse des Standschafters fehlt (vgl. Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157, 159, Rn. 6 ff.).

  • BGH, 15.07.2011 - V ZR 21/11  

    Wohnungseigentum - Herausgabe der Verwaltungsunterlagen

    Abgesehen davon, dass das erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nur noch in engen Grenzen in Betracht kommt (Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, NJW 2011, 1361 Rn. 8 ff., vorgesehen zum Abdruck in BGHZ), bedürfte es auch insoweit einer Ermächtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft.
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11  

    Wohnungseigentum - Zahlung von Wohngeldvorschüssen: Wann beginnt Verjährung?

    Zwar ist ein Verwalter nicht kraft Gesetzes berufen, Ansprüche der Wohnungseigentümer oder des Verbandes gerichtlich geltend zu machen; vielmehr ist es grundsätzlich Sache der Wohnungseigentümer, darüber zu befinden, ob ein Prozess geführt werden soll (vgl. Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 V ZR 145/10, BGHZ 188, 157, 162 Rn.13).
  • LG Frankfurt/Main, 09.06.2011 - 13 S 33/10  

    Wohnungseigentum - Eigentümer als Prozessstandschafter

    Auch nach der neuen Rechtsprechung des BGH (BGH, IMR 2011, 168) kann der einzelne Eigentümer - im Gegensatz zum Verwalter - noch Prozessstandschafter sein.

    Die dort zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 28.01.2011 - V ZR 145/10), die bei der Beschlussfassung durch die Kammer ohnehin noch nicht bekannt (z.B. veröffentlicht in ZWE 2011, Heft Nr. 5 [Mai], 5.177) war, ändert für den vorliegenden Fall nichts.

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