Rechtsprechung
   BGH, 28.02.1983 - II ZB 8/82   

Volltextveröffentlichungen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Eintragungspflichtigkeit der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens des GmbH-Geschäftsführers - keine Eintragungsfähigkeit bei Koppelung an Alleingesellschafterstatus

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gestattung des Selbstkontrahierens

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 87, 59
  • NJW 1983, 1676
  • ZIP 1983, 568
  • MDR 1983, 561
  • DNotZ 1983, 633 (Ls.)
  • Rpfleger 1983, 254



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Wird zitiert von ... (44)  

  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88  

    Supermarkt - Wirksamkeitsvoraussetzungen eines von zwei GmbH abgeschlossenen

    Vielmehr ist die in entsprechender Anwendung des § 54 Abs. 1 und 2 GmbHG vorzunehmende Eintragung in der Eintragungsart dem mit dem Handelsregister verfolgten Zweck, an dem die Bedeutung, die der Unternehmensvertrag für den Rechtsverkehr hat, zu messen ist, anzupassen (Schneider, WM 1986, 181, 186; zur Eintragungsfähigkeit nicht vom Gesetz zur Eintragung bestimmter Tatsachen vgl. RG DR 1944, 195, 196; KG DR 1943, 982; BayObLGZ 1987, 182, 186; 1987, 449, 452; vgl. auch BGHZ 87, 59, 61 f; Keidel/Schmatz/Stöber, RegisterR, 3. Aufl. 1976, Rdnr. 27 Fn. 84; Rix a.a.O., S. 29, 38 f; Baumbach/Duden/Hopt, HGB , 27. Aufl. 1987, § 8 Anm. 3; vgl. auch Timm, BB 1981, 1491, 1496 sowie Lutter/Hommelhoff, NJW 1988, 1240, 1242).
  • BGH, 08.04.1991 - II ZB 3/91  

    Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens

    Da die Geschäftsführerin mithin bereits von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und diese Befreiung, wie in § 10 Abs. 1 Satz 2 GmbHG vorgeschrieben (vgl. BGHZ 87, 59 ), im Handelsregister eingetragen ist, enthält die Anmeldung, wie das Amtsgericht und das vorlegende Oberlandesgericht mit zutreffender Begründung ausgeführt haben, soweit sie die Befreiung von Frau R. von den Beschränkungen des § 181 BGB betrifft, keine Änderung oder Erweiterung der bestehenden und eingetragenen Vertretungsregelung.

    Der Umstand, daß die Gesellschaftsgläubiger nicht einmal auf die Publizität der Registerakten (§ 9 HGB ) angewiesen sind, weil sich die Befreiung bereits aus der Handelsregistereintragung selbst ergibt, wird dabei noch nicht in Rechnung gestellt, weil die Eintragungspflicht der Befreiung nach § 10 Abs. 1 Satz 2 GmbHG erst später durch die Rechtsprechung des Senats klargestellt worden ist (BGHZ 87, 59 ).

    Angaben über die Zahl der jeweils vorhandenen Gesellschafter sind den Eintragungen im Handelsregister von vornherein nicht zu entnehmen (vgl. auch BGHZ 87, 59, 62).

    Dies würde gegen das aus § 10 Abs. 1 Satz 2 GmbHG folgende zwingende gesetzliche Verbot verstoßen, daß sich der Umfang der Vertretungsbefugnis bereits aus der Registereintragung selber ergeben muß (BGHZ 87, 59, 63).

  • BFH, 13.03.1991 - I R 1/90  

    Weiterwirkende Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot bei Übergang zur

    Diese Befreiung kann dem Gesellschafter-Geschäftsführer nur von vornherein im Gesellschaftsvertrag oder nachträglich durch Änderung der Satzung gewährt werden (Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 28. Februar 1983 II ZB 8/82, BGHZ 87, 59; vgl. auch Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags in BTDrucks 8/3908, S. 74; Mertens in Hachenburg, GmbHG, Kommentar, Ergänzungsband, § 35 Rz. 227 g; Schneider in Scholz, GmbHG, Kommentar, § 35 Anm. 117).

    Entgegen dem Regierungsentwurf des Änderungsgesetzes (BTDrucks 8/1347, S. 43) ging der Gesetzgeber übereinstimmend mit früherer Rechtsprechung (BGH-Urteil vom 6. Oktober 1960 II ZR 215/58, BGHZ 33/189, 194) davon aus, daß die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB im Gesellschaftsvertrag enthalten sein müsse (vgl. BGH in BGHZ 87, 59, 60).

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