Rechtsprechung
   BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Grundsätzlich keine Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages zur Zwischenfinanzierung eines Hausbaus, wenn Darlehensnehmer und Bürge nicht in der Lage sind, die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vertragsfreiheit und Bürgschaft

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit einer Bürgschaft trotz lebenslanger Zahlungspflicht

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 107, 92
  • NJW 1989, 1276
  • NJW-RR 1989, 819 (Ls.)
  • ZIP 1989, 427
  • MDR 1989, 630
  • WM 1989, 480
  • BB 1989, 731
  • DB 1989, 1018
  • JR 1989, 464
  • BauR 1989, 352



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Wird zitiert von ... (103)  

  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06  

    Mietrecht - Mieter haftet für fehlerhafte Beratung durch Mieterschutzverein

    Zu vertreten hätte er dagegen über ein eigenes oder ein ihm nach § 278 BGB zuzurechnendes Verschulden eines Dritten hinaus auch eine (unverschuldete) finanzielle Leistungsunfähigkeit (BGHZ 107, 92, 102 m. w. Nachw.) oder bloßen Zufall (etwa im Fall des § 287 Satz 2 BGB).
  • BGH, 06.04.2009 - II ZR 255/08  

    Schiedsfähigkeit II

    Die Sittenwidrigkeit einer Schiedsklausel ist - wie die anderer Rechtsgeschäfte - nach den Verhältnissen im Zeitpunkt ihrer Einführung in den Gesellschaftsvertrag zu beurteilen, nicht hingegen nach den Verhältnissen in dem Zeitpunkt, in dem sie ihre Rechtswirkungen entfaltet (BGHZ 125, 206, 209 ; 120, 272, 276 ; 107, 92, 96 f. ; 100, 353, 359) .
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89  

    Bürgschaftsverträge

    b) Die Inhaltskontrolle der Verträge durch die Instanzgerichte wurde vom IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs weitgehend verworfen (BGHZ 106, 269; 107, 92; ZIP 1989, S. 629 f.; NJW 1991, S. 2015 ff. und BB 1992, S. 387 ff.).
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