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   BGH, 28.02.2008 - III ZR 90/06   

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    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 20.05.2010 - III ZR 138/09  

    Schadensersatzpflicht aus Prospekthaftung, Orientierungshilfe

    Das Berufungsgericht hat unter Heranziehung der Grundsätze des in dieser Sache ergangenen Senatsurteils vom 28. Februar 2008 (III ZR 90/06 - [...] und BeckRS 2008, 04556) und des in ihm in Bezug genommenen Senatsurteils vom 14. Juni 2007 (III ZR 125/06 - WM 2007, 1503, 1505 f Rn. 17-22) die erhobenen Beweise dahin gewürdigt, dass die Beklagte im Hinblick auf die Herstellung des Verkaufsprospekts und die wirtschaftliche Initiierung des Projekts einen - sich aus dem Prospekt und bei der Vermittlung der Anleger nicht unmittelbar ergebenden - bestimmenden Einfluss genommen hat, der ihre Prospektverantwortlichkeit und, da der Prospekt nur unzureichende Hinweise auf ein Totalverlustrisiko enthält, eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Kläger nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im engeren Sinn begründet.
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