Rechtsprechung
| BGH, 28.03.2007 - VII ZB 94/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
ZPO 850 c Abs. 1 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
ZPO § 850 c Abs. 1 Satz 2
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen bei der Berechnung des pfändungsfreien Betrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Reduzierung der Pauschalbeträge
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Auch bei nur teilweiser Unterhaltszahlung des Schuldners keine Reduzierung des unpfändbaren Teils seines Arbeitseinkommens
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 28.03.2007, Az.: VII ZB 94/06 (Keine Reduzierung des Pfändungsfreibetrages bei nur teilweiser Zahlung des geschuldeten Unterhalts)" von Rechtsbeistand Bernd Schmidt, original erschienen in: InVo 2007, 291.
Verfahrensgang
- AG Backnang, 13.06.2006 - 2 M 2062/05
- LG Stuttgart, 26.09.2006 - 2 T 275/06
- BGH, 28.03.2007 - VII ZB 94/06
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2007, 938
- MDR 2007, 973
- FamRZ 2007, 1008
- FamRZ 2007, 1014
- WM 2007, 1420
- Rpfleger 2007, 403
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 31.10.2007 - XII ZR 112/05
Insolvenzrecht - Bemessung des unterhaltsrelevanten Einkommens
Wegen der Pauschalierung in § 850 c ZPO kommt es insoweit nicht darauf an, dass der Kläger seiner getrennt lebenden Ehefrau und den bei ihr lebenden vier Kindern nach dem Inhalt des Teilurteils vom 30. Juni 2004 lediglich Unterhalt in Höhe von insgesamt monatlich 790, 05 EUR schuldet (BGH Beschluss vom 28. März 2007 VII ZB 94/06 FamRZ 2007, 1008 f.). - BGH, 23.09.2010 - VII ZB 23/09
Zwangsvollstreckung - Unbillige Inanspruchnahme von Freibeträgen
Eine Reduzierung der in § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO genannten Pauschalbeträge auf den tatsächlich geleisteten Unterhaltsbetrag kommt danach grundsätzlich auch dann nicht in Betracht, wenn der Schuldner seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang genügt (BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - VII ZB 94/06, NJW-RR 2007, 938 m.w.N.).Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber im Interesse einer praktikablen Gestaltung der Zwangsvollstreckung bewusst davon abgesehen hat, die Zubilligung der unterhaltsbedingten Freibeträge von einzelfallbezogenen Feststellungen zur Höhe der Unterhaltsverpflichtung abhängig zu machen (BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - VII ZB 94/06, NJW-RR 2007, 938 Rn. 12 ).
- LG Amberg, 12.08.2011 - 33 T 782/11
Zwangsvollstreckung: Berücksichtigungsfähigkeit von unterhaltsberechtigten …
Zwar führte der BGH im Beschluss vom 28.03.2007, Az. VII ZB 94/06, aus, dass der Gesetzgeber im Hinblick auf § 850 c Abs. 1 S. 2 ZPO bewusst von einer einzelfallbezogenen Entscheidung absah und entschied, dass § 850 c Abs. 1 S. 2 ZPO nur voraussetzt, dass der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt leistet.Dass auch bei nur teilweisen Zahlungen der volle Freibetrag angesetzt wird, folgt daraus, dass der Gesetzgeber bewusst von einer einzelfallbezogenen Entscheidung abgesehen hat, um die Zwangsvollstreckung praktikabel zu gestalten und um Dispute über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung nicht ins Zwangsvollstreckungsrecht zu verlagern (BGH, NJW-RR 2007, 938, 939).
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