Rechtsprechung
| BGH, 28.04.2011 - I ZB 61/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
mehr- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung der Geschäftsgebühr im Beratungsverfahren i.R.d. Kostenfestsetzung gegenüber der unterlegenen Partei nicht auf die Prozessgebühr
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde gegen Gebührenfestsetzung
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Geschäftsgebühr im Beratungsverfahren ist bei Kostenfestsetzung gegenüber der unterlegenen Partei nicht auf die Prozessgebühr anzurechnen
Verfahrensgang
- LG Köln, 05.07.2007 - 84 O 61/07
- LG Köln, 22.10.2007 - 84 O 61/07
- OLG Köln, 05.05.2008 - 17 W 57/08
- BGH, 28.04.2011 - I ZB 61/08
Zeitschriftenfundstellen
- GRUR-RR 2011, 288 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- KG, 03.08.2012 - 5 U 169/11
Pflicht zur Erstattung anwaltlicher Kosten eines Abmahn- und eines …
Ähnlich verhält es sich mit BGH, Beschl. v. 28.4.2011 - I ZB 61/08 - (red. Ls. in GRUR-RR 2011, 288), wo es allein darum ging, dass in Altfällen nach neuerer Auffassung des dortigen I. Zivilsenats im Kostenfestsetzungsverfahren eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr (im Eilverfahren und auch sonst) nicht stattfand.
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