Rechtsprechung
   BGH, 28.04.2011 - I ZB 61/08   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr im Beratungsverfahren i.R.d. Kostenfestsetzung gegenüber der unterlegenen Partei nicht auf die Prozessgebühr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde gegen Gebührenfestsetzung

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Geschäftsgebühr im Beratungsverfahren ist bei Kostenfestsetzung gegenüber der unterlegenen Partei nicht auf die Prozessgebühr anzurechnen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 288 (Ls.)



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Wird zitiert von ...  

  • KG, 03.08.2012 - 5 U 169/11  

    Pflicht zur Erstattung anwaltlicher Kosten eines Abmahn- und eines

    Ähnlich verhält es sich mit BGH, Beschl. v. 28.4.2011 - I ZB 61/08 - (red. Ls. in GRUR-RR 2011, 288), wo es allein darum ging, dass in Altfällen nach neuerer Auffassung des dortigen I. Zivilsenats im Kostenfestsetzungsverfahren eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr (im Eilverfahren und auch sonst) nicht stattfand.
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