Rechtsprechung
| BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02 |
Vorfälligkeitssorgfalt hinsichtlich Sozialversicherungsbeiträgen
§ 15 StGB, § 266a StGB, "omissio libera in causa" (vgl. die Rechtsfigur der "actio libera in causa");
§ 14 StGB, Delegation bei förmlichen Geschäftsführern
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 266a Abs. 1 StGB; § 13 StGB; § 14 StGB; § 261 StPO; § 249 Abs. 1 StPO; § 273 Abs. 1 StPO
Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt; Leistungsfähigkeit; Unterlassen; Unzumutbarkeit; omissio libera in causa; Sicherungsvorkehrungen für die Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge; Vorrang der Sozialversicherungsansprüche; Vorsatz; tatsächliche Lohnzahlung; rechtfertigende Pflichtenkollision); Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung; unterbliebene Verlesung; wesentliche Förmlichkeit; Vorhalt); Delegation bei formellen Geschäftsführern (Übertragung auf den faktischen Geschäftsführer). - lexetius.com
StGB § 266a Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rws-verlag.de
Strafbare Nichtabführung fälliger Arbeitnehmerbeiträge auch bei Zahlungsunfähigkeit auf Grund unterlassener Sicherstellung
- NWB SteuerXpert START
StGB § 266a Abs. 1
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
StGB § 266a Abs. 1
Strafbarkeit nach § 266a Abs. 1 StGB bei Unterlassen von Sicherheitsvorkehrungen für die Zahlung von Arbeitnehmerbeiträgen - jurawelt.com
Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen Fälligkeitszeitpunkt)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafbarkeit bei Nicht-Zahlung infolge von Liquiditätsproblemen im Fälligkeitszeitpunkt
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Strafrecht - Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de
Strafbare Nichtabführung fälliger Arbeitnehmerbeiträge trotz Zahlungsunfähigkeit, wenn keine Sicherungsmaßnahmen getroffen worden sind
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Leitsatz)
Strafbares Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Rücklagen für Sozialversicherungsbeiträge: Strafbar? (IBR 2002, 579)
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Strafbarkeit der Nichtabführung fälliger Arbeitnehmerbeiträge trotz Zahlungsunfähigkeit auf Grund vorhergehender fehlender Sicherstellung
Verfahrensgang
- BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02
- BGH, 09.08.2005 - 5 StR 16/02
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 47, 318
- NJW 2002, 2480
- ZIP 2002, 2143
- NStZ 2002, 548
- NStZ 2003, 154 (Ls.)
- NZI 2002, 454
- StV 2002, 542
- JR 2002, 518
- IBR 2002, 579
Wird zitiert von ... (61)
- BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
Strafrecht - "Schwarzarbeit" am Bau: Drastische Strafen wg. Steuerhinterziehung!
Der Straftatbestand des § 266a StGB ist sozialrechtsakzessorisch ausgestaltet ( BGHSt 47, 318 f.; 51, 125, 128 m.w.N.; 52, 67, 70).Denn der Straftatbestand des § 266a StGB ist sozialrechtsakzessorisch ausgestaltet ( BGHSt 47, 318 f.; 51, 125, 128 m.w.N.; 52, 67, 70).
Demgegenüber gilt im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich das Entstehungsprinzip (§ 22 Abs. 1 SGB IV, BGHSt 47, 318, 319; vgl. auch BSGE 41, 6, 11; 54, 136 ff.; 59, 183, 189; 75, 61, 65), das auch bei der Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV Anwendung findet (…einschränkend Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 57. Ergänzungslieferung 2008 SGB IV § 14 Rdn. 139; vgl. aber BAGE 105, 187, 191 ff.).
Diese Unterschiede zwischen Lohnsteuer und Sozialabgaben rechtfertigen auch für das Strafrecht eine unterschiedliche Bemessungsgrundlage für die Hinterziehung von Lohnsteuer einerseits und das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen andererseits (vgl. BGHSt 47, 318, 319 zu § 266a StGB: "unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird").
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit wird in diesem Zusammenhang lediglich durch die dem Straftatbestand des § 266a StGB als echtem Unterlassungsdelikt immanente Tatbestandsvoraussetzung beschränkt, dass dem Arbeitgeber die Erfüllung der Handlungspflicht möglich und zumutbar sein muss ( BGHSt 47, 318, 320).
- BGH, 30.07.2003 - 5 StR 221/03
Arbeit & Soziales - Sozialversicherung: Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen
Die Strafvorschrift des § 266a Abs. 1 StGB verlangt auch dann die vorrangige Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen, wenn die Zahlung möglicherweise im Insolvenzverfahren später angefochten werden kann (im Anschluss an BGHSt 47, 318).Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass sich aus der Strafbewehrung der Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen nach § 266a Abs. 1 StGB deren Vorrang ergibt ( BGHSt 47, 318, 321).
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß sich aus der Strafbewehrung der Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen nach § 266a Abs. 1 StGB deren Vorrang ergibt ( BGHSt 47, 318, 321).
(1) Soweit in der Literatur (Radtke NStZ 2003, 154, 156; Tag JR 2002, 521, 522) diese Vorrangrechtsprechung kritisiert wird, vermögen die vorgebrachten Einwände nicht zu überzeugen.
Ersichtlich regelt nämlich Satz 1 Nr. 2 dieses Absatzes nicht den (tatbestandsausschließenden - vgl. BGHSt 47, 318, 320) Fall, daß überhaupt keine finanziellen Mittel mehr vorhanden sind, sondern den Sachverhalt, daß diese in für den Fortbestand des Betriebes notwendige Zahlungen geflossen sind (…vgl. Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 266a Rdn. 23).
- BGH, 09.08.2005 - 5 StR 67/05
Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug bei angestrebter Vorleistung des Opfers …
Der Grundsatz der Massesicherung (§ 64 Abs. 2 GmbHG) berührt nicht die Strafbarkeit nach § 266a Abs. 1 StGB, wenn ein Verantwortlicher, der bei Insolvenzreife die fehlende Sanierungsmöglichkeit erkennt, das Unternehmen weiter führt, ohne einen Insolvenzantrag zu stellen (im Anschluss an BGHSt 47, 318; 48, 307).Das Landgericht hat die Angeklagten - nachdem der Senat das vorherige Urteil aufgehoben hatte ( BGHSt 47, 318) - bei teilweise geänderten Schuldsprüchen zu wiederum denselben Gesamtstrafen verurteilt.
Der Senat hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinem Zurückverweisungsbeschluss darauf hingewiesen, dass bei Verurteilungen neben der Anzahl der Beschäftigten auch deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und die Höhe der Beitragssätze der Sozialversicherungsträger in den Urteilsgründen darzustellen sind (BGH NJW 2002, 2480, 2483, insoweit nicht in BGHSt 47, 318 abgedruckt;… vgl. BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 4).
Für den Verantwortlichen ergibt sich demnach die Pflicht zur vorrangigen Erfüllung dieser Verbindlichkeiten aus ihrer Strafbewehrung ( BGHSt 47, 318, 321; 48, 307, 311), welche die besondere Bedeutung dieser Zahlungspflicht innerhalb des Sozialsystems kennzeichnet.
Damit wäre eine mit dem Pönalisierungszweck des § 266a StGB kaum zu vereinbarende Abschwächung des Gebots zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge verbunden, zumal da der Schuldner insbesondere im Blick auf die Krisensituation verpflichtet ist, die Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zu gewährleisten ( BGHSt 47, 318, 320; BGHZ 134, 304).
- BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R
Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht - …
Nach dem Urteil vom 28. Mai 2002 (BGHSt 47, 318) setzt die Straftat des Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen nach § 266a Abs. 1 StGB nicht voraus, dass tatsächlich Lohn an die Arbeitnehmer abgeführt wurde.In beiden Entscheidungen geht der BGH davon aus, dass der Beitragsanspruch nach dem erwähnten Urteil des Senats vom 30. August 1994 (…BSGE 75, 61 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 5) allein durch die versicherungspflichtige Beschäftigung entsteht und unabhängig von der tatsächlichen Zahlung des Arbeitsentgelts fällig wird (BGHZ 144, 311, 314/315; BGHSt 47, 318, 319).
- BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01
Insolvenzrecht - Insolvenzanfechtung: abgeführte Sozialversicherungsbeiträge
Es kommt in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob umgekehrt die Erfüllung anderer Verbindlichkeiten die Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen in der Krise rechtfertigt (verneinend BGHSt 47, 318, 321; 48, 307, 311; BGH, Beschl. v. 9. August 2005 - 5 StR 67/05, ZIP 2005, 1678, 1679). - BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05
Insolvenzrecht - Widerspruch gegen die Anmeldung einer Forderung
Damit fehlt es an einem Treuhandverhältnis des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern (BGHZ 149, 100, 105 f;… BGH, Urt. v. 10. Juli 2003 - IX ZR 89/02, ZIP 2003, 1666, 1668; v. 8. Dezember 2005 - IX ZR 182/01, ZIP 2006, 290, 291; BGHSt 47, 318, 319).Kann der Arbeitgeber seine Verbindlichkeit gegenüber dem Träger der Sozialversicherung wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen, liegt der Tatbestand des § 266a StGB grundsätzlich nicht vor (BGHZ 134, 304, 307;… BGH, Urt. v. 25. September 2006 - II ZR 108/05, ZIP 2006, 2127; BGHSt 47, 318, 320).
Allerdings kann dieser Tatbestand auch dann verwirklicht werden, wenn der Handlungspflichtige zwar zum Fälligkeitstag zahlungsunfähig, sein pflichtwidriges Verhalten jedoch praktisch vorverlagert ist; dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber erkennt, dass sich in seinem Unternehmen Liquiditätsprobleme abzeichnen, und er es gleichwohl unterlässt, durch besondere Maßnahmen (etwa die Aufstellung eines Liquiditätsplans und die Bildung von Rücklagen oder durch Absehen von der Auszahlung des vollen Nettolohns an die Arbeitnehmer) die Zahlung zum Fälligkeitstag sicherzustellen (BGHZ 134, 304, 308;… BGH, Urt. v. 25. September 2006 aaO; BGHSt 47, 318, 320 ff).
- BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02
Insolvenzrecht - Anzeichen einer Zahlungseinstellung
Dem steht das Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. Mai 2002 (5 StR 16/02, ZVI 2002, 312, 313 f; vgl. auch Richter NZI 2002, 121, 126) nicht entgegen. - OLG Dresden, 16.01.2003 - 7 U 1167/02
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung; Vorenthalten von Arbeitsentgelt; …
Der Beklagte wendet zwar zutreffend ein, die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes des § 266a Abs. 1 StGB setze voraus, dass der Gemeinschuldnerin die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge im Fälligkeitszeitpunkt möglich gewesen sei (vgl. BGH, VI. Zivilsenat, Urteil vom 11.12.2001, JZ 2002, 666, 667; 5. Strafsenat, Beschluss vom 28.05.2002, NJW 2002, 2480, 2481).Der Anspruch der Einzugsstellen auf Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung ist nach Auffassung des Senates, der insoweit der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats (vgl. Urteil vom 21.01.1997, NJW 1997, 1237) und des 5. Strafsenates (vgl. Beschluss vom 28.05.2002, NJW 2002, 2480, 2481) des BGH folgt, gegenüber anderen Verbindlichkeiten des Arbeitgebers i.S.v. § 266a StGB privilegiert.
Zur näheren Begründung nimmt der Senat auf die Ausführungen des 5. Strafsenates in seinem Beschluss vom 28.05.2002 (a.a.O.) Bezug.
Schließlich kann die Rechtsprechung sowohl des 5. Strafsenates des BGH (Beschluss vom 28.05.2002, a.a.O.) als auch des VI. Zivilsenates des BGH (Urteil vom 14.11.2000, NJW 2001, 967, 968; Urteil vom 11.12.2001, JZ 2002, 666, 668) zur sog. omissio libera in causa nur mit dem vom Senat vertretenen Verständnis einer Privilegierung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gegenüber den sonstigen Verpflichtungen eines Arbeitgebers i.S.v. § 266a Abs. 1 StGB vereinbart werden.
- BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02
Arbeit & Soziales - Abgrenzung: Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung / Werkvertrag
Nach neuem Recht, das nicht mehr den Einbehalt von Lohnbestandteilen voraussetzt (vgl. BGHSt 47, 318, 319) und dem mithin der untreueähnliche Strafzweck fehlt, ist diese Auffassung nicht mehr aufrechtzuerhalten (vgl. auch Franzheim wistra 1987, 313, 315 f.).In diesen Fällen wird allerdings im Rahmen des dann wiederauflebenden Straftatbestands des § 266a Abs. 1 StGB zu prüfen sein, ob die Begleichung jedenfalls der Arbeitnehmerbeiträge nicht wenigstens schon bei verdichteten Anzeichen künftiger Zahlungsschwierigkeiten rechtzeitig hätte sichergestellt werden können (vgl. BGHSt 47, 318).
- BGH, 30.08.2011 - 2 StR 652/10
Inbegriffsrüge (Inbegriff der Hauptverhandlung: Protokollierung der Verlesung von …
In diesem Fall ist auszuschießen, dass als Zeugen gehörte Bankmitarbeiter und Polizeibeamten das entsprechende Zahlenwerk aus eigener Erinnerung heraus im Einzelnen bestätigen konnten (vgl. BGH NJW 2002, 2480).Angesichts der hohen Anzahl der von der Kammer verwerteten Kontoauszüge und Einzelbuchungen ist auszuschließen, dass die als Zeugen gehörten Bankmitarbeiter und Polizeibeamten das entsprechende Zahlenwerk aus eigener Erinnerung heraus im Einzelnen bestätigen konnten (vgl. BGH NJW 2002, 2480, in BGHSt 47, 318 insoweit nicht abgedruckt).
Zwar hat das Landgericht unter zutreffender Heranziehung der Grundsätze der Rechtsfigur der omissio libera in causa (vgl. hierzu: OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 104, 105; Beckemper JZ 2003, 806, 807; Rönnau NStZ 2003, 525, 530;… Hillenkamp in FS Tiedemann 2008, S. 949, 963;… Fischer StGB 58. Aufl. § 283 Rn. 29; LK/Tiedemann 12. Aufl. § 283 Rn. 154 sowie zu § 266a StGB: BGHSt 47, 318, 320 ff.; BGHZ 134, 304, 308 ff.) ausgeführt, dass die finanzielle Unmöglichkeit, einen Steuerberater mit der Erstellung von Bilanzen zu beauftragen, den Angeklagten nicht entlasten könne, weil er trotz sich abzeichnender Liquiditätsprobleme eingehende Mietzahlungen und sonstige Vermögenswerte nicht zur Bildung von Rücklagen, sondern zur Begleichung eigener Schulden oder Schulden der A. GmbH verwandt habe.
Die Bewertung der den Pflichtwidrigkeitsvorwurf begründenden, auf den jeweiligen Fälligkeitsstichtag zu beziehenden Liquiditätsprognose (vgl. BGHSt 47, 318, 322/323 zu § 266a StGB) setzt jedoch Kenntnis von den konkreten Zahlungsflüssen voraus, die sich dem Landgericht erst aus den verwerteten Kontoauszügen eröffnet hat.
- BGH, 09.08.2005 - 5 StR 16/02
StGB § 263 Abs. 1, § 266a Abs. 1
- BGH, 24.10.2006 - 1 StR 44/06
Arbeit & Soziales - Strafbarkeit eines Arbeitnehmerentsende-Scheingeschäfts
- BGH, 11.08.2011 - 1 StR 295/11
Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen …
- OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 1 Ss 31/08
- BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 7/04 R
Versicherungspflicht - Beitragspflicht - geringfügige Beschäftigung - …
- BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08
Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners …
- BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 542/04
Keine persönliche Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen nicht …
- BGH, 02.12.2010 - IX ZR 247/09
Verfahrensrecht - Verjährung bei Anspruch auf Rechtsgrundfeststellung bei Delikt
- OLG Naumburg, 15.10.2002 - 11 U 22/02
Schadensersatzpflicht eines GmbH-Geschäftsführers wegen des Vorenthaltens von …
- OLG Hamm, 05.05.2009 - 5 Ss 110/09
Arbeitsentgelt; Vorenthalten; Verurteilung; Anforderungen; Urteilsgründe
- BGH, 20.03.2003 - III ZR 305/01
Arbeit & Soziales - Vorenthalten der Beiträge zur Sozialversicherung
- BGH, 07.03.2007 - 1 StR 301/06
Bauarbeitsrecht - Strafbarkeit eines Arbeitnehmerentsende-Scheingeschäfts
- BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa); …
- BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/03 R
Sozialversicherungsbeiträge sind aus geschuldetem Arbeitsentgelt zu zahlen
- BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05
Weiterhin bestehende Tatmehrheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und …
- BGH, 28.01.2003 - 5 StR 378/02
Freisprüche eines brandenburgischen Amtsdirektors und zweier Geschäftsführer …
- BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 7/03 R
Sozialversicherungsbeiträge sind aus geschuldetem Arbeitsentgelt zu zahlen
- OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 5 Ss 288/07
- OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 5 Ss 288/07 -166/07
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - L 5 KR 197/01
Sozialversicherung - Phantomlohn - Kein Vertrauensschutz für Arbeitgeber?
- BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 34/03 R
Versicherungspflicht und Beitragshöhe bei untertariflicher Bezahlung
- BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05
Subventionsbetrug (Investitionszulagen; vorteilhafte unrichtige Angaben: …
- OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - 5 Ss 226/06
- BGH, 26.06.2002 - 2 StR 60/02
Schöffen; Besetzungseinwand; notwendiger Inhalt der Verfahrensrüge wegen falscher …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - L 5 KR 73/02
Sozialversicherungsbeiträge - Nachforderung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - L 5 KR 191/01
Krankenversicherung
- BGH, 13.07.2006 - 5 StR 173/06
Vorrang des Betruges vor dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen …
- BGH, 28.02.2007 - 5 StR 544/06
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Berechnungsdarstellung der verkürzten Beiträge …
- BGH, 03.12.2007 - 5 StR 504/07
Berechnungsdarstellung und Schätzung beim Vorenthalten von …
- OLG Hamm, 17.10.2002 - 3 Ss 744/02
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen; erforderlicher Umfang der …
- LG Magdeburg, 29.06.2010 - 21 Ns 17/09
Ist die Nichtzahlung von Mindestlohn eine Straftat?
- BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11
Vorlageverfahren; Unterschreiten von Mindestlöhnen; Strafklageverbrauch; …
- OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 3 Ss 190/05
Strafrechtliche Verantwortlichkeit des faktischen GmbH-Geschäftsführers
- BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 15/06 R
Verjährung von Ansprüchen auf Beiträge - vorsätzlich vorenthaltene Beiträge - …
- BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08
Bankrott (Feststellung der Überschuldung, der Zahlungsunfähigkeit oder der …
- OLG Brandenburg, 10.01.2007 - 7 U 20/06
Vorenthalten von Arbeitsentgelt durch den GmbH-Geschäftsführer: Strafbarkeit des …
- OLG Frankfurt, 18.08.2010 - 12 U 71/09
Haftbarkeit des GmbH-Geschäftsführers bei Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen …
- OLG Hamburg, 13.10.2006 - 1 U 59/06
Vorenthalten von Arbeitsentgelt durch den GmbH-Geschäftsführer: Strafbarkeit des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2002 - L 5 B 41/02
Krankenversicherung
- LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07
Vorlage an das BVerfG: Verfassungswidrigkeit der Ausnahme vom …
- OLG Celle, 12.03.2003 - 9 U 133/02
Restschuldbefreiung; Feststellungsinteresse für Aufrechterhaltung eine in der …
- OLG Jena, 20.05.2005 - 1 Ss 252/04
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- LSG Baden-Württemberg, 03.02.2004 - L 11 KR 1160/03
Gesamtsozialversicherungsbeitrag - geschuldetes Arbeitsentgelt - Zufluss- bzw …
- OLG Koblenz, 31.10.2002 - 2 U 437/02
Arbeit & Soziales - Vorenthaltung des Sozialversicherungsbeitrags
- LSG Bayern, 24.11.2009 - L 5 R 952/08
Beitragspflicht nicht gezahlten Arbeitsentgelts - Entstehungsprinzip - tariflich …
- OLG Naumburg, 08.07.2009 - 2 Ss 90/09
- LSG Hamburg, 17.08.2004 - L 3 RA 42/03
- OLG Hamm, 10.05.2007 - 3 Ss 35/07
Verlesung; Einverständnis; Motivation; Vorsatz; Beitragsvorenthaltung
- FG Hessen, 28.05.2003 - 10 K 3017/02
Sozialversicherungsbeitrag; Arbeitnehmeranteile; Übernahme; Nachentrichtung; …
- VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 364/06
Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs bei einer Vielzahl begangener …
- LG Gießen, 17.01.2007 - 1 S 244/06
Arbeitnehmeranteil: Aufrechnung mit Ansprüchen des Arbeitgebers gegen die …
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