Rechtsprechung
| BGH, 28.05.2008 - 2 ARs 214/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 103 JGG; § 2 StGB; § 3 StGB; § 42 JGG
Verfahrensverbindung (prozessökonomische Gründe; Aussetzung einer Hauptverhandlung). - bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Verbindung von Strafsachen gegen Heranwachsende und Erwachsene
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten - 19 JuJs 2498/03
- LG Hamburg - 631 KLs 3/08
- BGH, 28.05.2008 - 2 ARs 214/08
- BGH, 28.05.2008 - 2 AR 108/08
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 02.06.2010 - 2 ARs 196/10
Verbindung durch das gemeinschaftliche obere Gericht; erforderlicher Neubeginn …
Wird eine weitere Anklage gegen denselben Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung zu einem bereits anhängigen Verfahren mit einer laufenden Hauptverhandlung hinzu verbunden, muss, wenn die Voraussetzungen des § 266 StPO nicht vorliegen, mit der Hauptverhandlung neu begonnen werden (BGHSt 53, 108; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - 2 ARs 214/08).Wird eine weitere Anklage gegen denselben Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung zu einem bereits anhängigen Verfahren mit einer laufenden Hauptverhandlung hinzu verbunden, muss, wenn die Voraussetzungen des § 266 StPO nicht vorliegen, mit der Hauptverhandlung neu begonnen werden (BGHSt 53, 108; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - 2 ARs 214/08).
- BGH, 28.05.2008 - 2 AR 108/08
GG § 42 Abs. 3, § 103 Abs. 1, § 108 Abs. 1; StPO § 2, § …
2 ARs 214/08 2 AR 108/08. - BGH, 02.06.2010 - 2 AR 112/10 Wird eine weitere Anklage gegen denselben Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung zu einem bereits anhängigen Verfahren mit einer laufenden Hauptverhandlung hinzu verbunden, muss, wenn die Voraussetzungen des § 266 StPO nicht vorliegen, mit der Hauptverhandlung neu begonnen werden (BGHSt 53, 108; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - 2 ARs 214/08).
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