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   BGH, 28.05.2008 - 2 ARs 214/08   

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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 02.06.2010 - 2 ARs 196/10  

    Verbindung durch das gemeinschaftliche obere Gericht; erforderlicher Neubeginn

    Wird eine weitere Anklage gegen denselben Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung zu einem bereits anhängigen Verfahren mit einer laufenden Hauptverhandlung hinzu verbunden, muss, wenn die Voraussetzungen des § 266 StPO nicht vorliegen, mit der Hauptverhandlung neu begonnen werden (BGHSt 53, 108; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - 2 ARs 214/08).

    Wird eine weitere Anklage gegen denselben Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung zu einem bereits anhängigen Verfahren mit einer laufenden Hauptverhandlung hinzu verbunden, muss, wenn die Voraussetzungen des § 266 StPO nicht vorliegen, mit der Hauptverhandlung neu begonnen werden (BGHSt 53, 108; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - 2 ARs 214/08).

  • BGH, 28.05.2008 - 2 AR 108/08  

    GG § 42 Abs. 3, § 103 Abs. 1, § 108 Abs. 1; StPO § 2, §

    2 ARs 214/08 2 AR 108/08.
  • BGH, 02.06.2010 - 2 AR 112/10  
    Wird eine weitere Anklage gegen denselben Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung zu einem bereits anhängigen Verfahren mit einer laufenden Hauptverhandlung hinzu verbunden, muss, wenn die Voraussetzungen des § 266 StPO nicht vorliegen, mit der Hauptverhandlung neu begonnen werden (BGHSt 53, 108; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - 2 ARs 214/08).
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