Rechtsprechung
| BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 9/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
mehr- NWB SteuerXpert START
- kanzlei.biz
Titelgewinn - Schenkungsvertrag nicht formgebunden
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Vorliegen einer Schenkung bei Prämienversprechen, Erfordernis der Unentgeltlichkeit, Abgrenzung zu remunerativen (belohnenden) Schenkung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung zwischen belohnender Schenkung und Gegenleistung für das Bemühen des Empfängers um die Herbeiführung eines Ereignisses bei Zusage einer Zuwendung für die Erreichung dieses Ereignisses
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schenkung oder doch nur Gegenleistung?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (11)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Auslobung einer Meisterschaftsprämie ist formfrei wirksam
- IWW (Kurzinformation)
Vereinsrecht - Kein Zurück bei mündlich vereinbarter Meisterschaftsprämie
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die formfreie Meisterschaftsprämie
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Auslobung einer Meisterschaftsprämie ist formfrei wirksam
- ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Auch mündliche Auslobung einer Meisterschaftsprämie ist wirksam
- Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Mündlich zugesagte Meisterschaftsprämie
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Geld-Schenkung für Titelgewinn unterliegt nicht Formbedürfnis
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Versprechen einer Sport-Prämie bedarf keiner Schriftform
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Auslobung einer Meisterschaftsprämie ist formfrei wirksam
- anwalt.de (Kurzinformation)
Meisterschaftsprämie: Kann formfrei ausgelobt werden
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Kurzanmerkung)
Kein Zurück bei mündlich vereinbarter Meisterschaftsprämie
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Bedarf ein Vertrag über die Zuwendung von Stiftungsgeldern der notariellen Beurkundung?
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Vorliegen einer Schenkung bei Prämienversprechen, Erfordernis der Unentgeltlichkeit, Abgrenzung zu remunerativen (belohnenden) Schenkung
Sonstiges (3)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 28.05.2009, Az.: Xa ZR 9/08 (Belohnung für den Gewinn einer Meisterschaft ist keine Schenkung)" von der ZGS-Redaktion, original erschienen in: ZGS 2009, 341 - 342.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Sportsponsoring und Schenkungsrecht" von Professor Dr. Barbara Grunewald, original erschienen in: ZGS 2010, 164 - 165.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 28.05.2009, Az.: Xa ZR 9/08 (Abgrenzung von Schenkungsvertrag und erfolgsabhängigem Zuwendungsversprechen)" von Dr. Jens Kleinschidt, original erschienen in: JZ 2009, 1121 - 1124.
Verfahrensgang
- AG Zossen, 15.06.2007 - 5 C 16/07
- LG Potsdam, 12.12.2007 - 13 S 70/07
- BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 9/08
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2009, 2737
- MDR 2009, 1032
- DNotZ 2010, 49
- WM 2009, 1760
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.03.2010 - II ZR 84/09
Gesellschaftsrecht - § 139 BGB: Salvatorische Erhaltungsklausel
Unentgeltlich ist eine Zuwendung nur, wenn sie nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts von keiner auch von oder an einen Dritten zu erbringenden Gegenleistung abhängig ist, wobei die Leistung nicht geldwerter oder vermögensrechtlicher Art zu sein braucht (BGH, Urt. v. 28. Mai 2009 - Xa ZR 9/08, NJW 2009, 2737; v. 17. Januar 1990 - XII ZR 1/89, WM 1990, 856, 858;… MünchKommBGB/J. Koch, 5. Aufl. § 516 Rdn. 24 f.). - OLG Frankfurt, 17.10.2012 - 12 U 35/11
Anspruch auf Herausgabe eines Pferdes
Wer dafür eine Zuwendung zusagt, beabsichtigt in der Regel keine belohnende Schenkung, sondern einen entgeltlichen Vertrag über die Entlohnung einer noch zu erbringenden Leistung (BGH, NJW 2009, 2737, juris Rn. 7-13). - OLG Hamburg, 11.02.2011 - 11 U 12/10
Aktiengesellschaft: Wirksamkeit eines Sonderzahlungsversprechens zu Gunsten …
Eine Zuwendung ist dann unentgeltlich, wenn sie rechtlich von einer den Erwerb ausgleichenden Gegenleistung unabhängig ist; auf die wirtschaftliche Gleichwertigkeit der Gegenleistung kommt es insoweit ebenso wenig an wie darauf, ob die Gegenleistung überhaupt einen wirtschaftlichen Vorteil darstellt (BGH, Urt. v. 28. Mai 2009, Xa ZR 9/08, NJW 2009, 2737 f.). - LG Paderborn, 03.09.2010 - 2 O 53/10 Die Gegenleistung muss nicht Geldwert haben oder vermögensrechtlich sein (BGH, Urt. v. 28.05.2009, Xa ZR 9/08).
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