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   BGH, 28.06.1972 - 2 StR 140/72   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 26.10.1999 - 4 StR 459/99  

    Entscheidungsgründe; Urteilsunterzeichnung; Urteilsabsetzungsfrist;

    Soweit der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 28. Juni 1972 - 2 StR 140/72 - (zu § 338 Nr. 7 StPO a.F.) die Meinung vertreten hat, der Verhinderungsvermerk nach § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO sei "ohne Bedeutung für das Urteil mit seinen Gründen", betraf dies einen - mit dem hier zu entscheidenden nicht vergleichbaren - Fall, in dem alle mitwirkenden Berufsrichter das Urteil unterschrieben hatten, die Revision aber geltend machte, einer der Richter sei verhindert gewesen zu unterzeichnen und habe daher "zu Unrecht" unterschrieben.
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