Rechtsprechung
| BGH, 28.06.2005 - 3 StR 178/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 54 StGB; § 337 StPO; § 354 Abs. 1a StPO
Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen (Verfolgungsverjährung); Gesamtstrafenbildung (Beruhen); angemessene Rechtsfolge. - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 78b Abs. 1
Keine Anwendbarkeit bei bereits verjährten Taten - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.05.2008 - 1 StR 176/08
Strafverfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauchs von Schutzbefohlenen …
Die Anwendung von Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vom 27. Dezember 2003 (BGBl I 3007), durch den bestimmt ist, dass nach § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB auch bei Straftaten nach § 174 StGB die Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruht, ist im vorliegenden Fall ausgeschlossen, weil zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes am 01.04.2004 bereits Strafverfolgungsverjährung eingetreten war (…vgl. BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 12; BGH, Beschl. vom 28.06.2005 - 3 StR 178/05).
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