Rechtsprechung
   BGH, 28.06.2011 - II ZB 2/10   

Volltextveröffentlichungen (7)

mehr
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlagevoraussetzungen nach § 28 Abs. 2 S. 1 FGG entfallen im Falle der Entscheidung der streitigen Frage im Sinn des vorlegenden Oberlandesgerichts durch den Bundesgerichtshof nach dem Vorlagebeschluss; Entfall der Vorlagevoraussetzungen nach § 28 Abs. 2 S. 1 FGG im Falle der Entscheidung der streitigen Frage im Sinn des vorlegenden Oberlandesgerichts durch den Bundesgerichtshof nach dem Vorlagebeschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesellschaftsrecht - Ermittlung des Börsenwertes von Aktien, Referenzperiode

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Berechnung der Abfindung nach einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag anhand Börsenkurs in dreimonatigem Zeitraum vor Bekanntmachung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Zur Bemessung der Barabfindung für außenstehende Aktionäre

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vorlagevoraussetzungen entfallen bei einer Entscheidung der streitigen Frage im Sinn des vorlegenden OLG durch den BGH nach dem Vorlagebeschluss

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2011, 1708



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 14.02.2012 - II ZB 18/10  

    Notare - Gebühren für Beurkundung der Gründung einer Gesellschaft

    Die Vorlage ist gemäß § 156 Abs. 4 Satz 4 KostO aF, § 28 Abs. 2 FGG aF i.V.m. Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - II ZB 2/10, ZIP 2011, 1708 Rn. 7) statthaft.
  • BGH, 14.02.2012 - II ZB 19/10  

    Notare - Gebühren für Beurkundung der Gründung einer Gesellschaft

    Die Vorlage ist gemäß § 156 Abs. 4 Satz 4 KostO aF, § 28 Abs. 2 FGG aF i.V.m. Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - II ZB 2/10, ZIP 2011, 1708 Rn. 7) statthaft.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht