Rechtsprechung
| BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB; § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 86 Abs. 2 StGB
Zur Strafbarkeit der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" (Waffen-SS als nationalsozialistische Organisation; Hitlerjugend; Begriff "zum Verwechseln ähnlich"; Gesamtvergleich bei veränderten Parolen); Verbreitung über einen Anrufbeantworter; Strafbarkeit bei Verwendung als Propagandamittel (aktiv kämpferische, aggressive Tendenz gegen die freiheitliche Grundordnung; Fortsetzung der Bestrebungen der ehemaligen nationalsozialistischen Organisation; Wewelsburg). - lexetius.com
StGB § 86 a Abs. 2 Satz 2
- markenmagazin:recht
§ 86 StGB
Strafbarkeit der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS”
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
StGB § 86 a Abs. 2 Satz 2
- rechtsanwaltmoebius.de
§ 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB; § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 86 Abs. 2 StGB
Ruhm und Ehre der Waffen-SS - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafbarkeit des Verwendens der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS"
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (7)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als solche nicht strafbar
- 123recht.net (Pressebericht, 28.7.2005)
NS-Parolen ähnelnde Sprüche sind nicht verboten // Rechtsextreme der "Karlsruher Kameradschaft" freigesprochen
- wkdis.de (Kurzinformation)
Die Verwechslungsfähigkeit der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist nach der äußeren Gestaltung und nicht nach dem vermittelten Anschein zu ermitteln
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als solche nicht strafbar
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als solche nicht strafbar
- nomos.de
, S. 5 (Kurzinformation)
Parole »Ruhm und Ehre der Waffen-SS« als solche nicht strafbar
- mz-web.de (Pressebericht, 28.07.2005)
BGH erleichtert Wortspiele mit Nazi-Jargon
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Das Bundesverfassungsgericht, die Ähnlichkeit im Sinne des § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB oder: Zeit für die Entdeckung der Lebenswirklichkeit" von Ministerialrat Andreas Horsch, original erschienen in: JR 2008, 99 - 104.
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2005, 3223
- NStZ 2006, 335
Wird zitiert von ... (17)
- BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03
Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches …
Dafür genüge nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbilds in der Abwandlung wieder finden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt werde (vgl. BGH, NJW 2005, 3223 f.).Eine solche Auslegung des § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB findet im Gesetzestext keine Stütze (vgl. BGH, NJW 2005, S. 3223 ).
Dafür genüge nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbilds in der Abwandlung wieder finden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt werde (vgl. BGH, NJW 2005, S. 3223 f. unter Verweis auf BGHSt 47, 354).
Es übersieht schon, dass beide Parolen sich in ihrem semantischen Gehalt stark unterscheiden (vgl. BGH, NJW 2005, S. 3223 ).
Zum anderen berücksichtigt das Landgericht nicht hinreichend, dass der Zusatz "... der Waffen-SS" die Parole nicht in die Nähe der Hitlerjugend, sondern einer anderen Organisation rückt (vgl. BGH, NJW 2005, S. 3223 ).
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Zum Strafverbot der Legitimation der NS-Willkürherrschaft
Verstanden als zusammengehöriger Begriff, der die für das NS-Regime kennzeichnenden Menschenrechtsverletzungen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 15/50#602514 | yrk; otu; vjj; whqvpvnyvf; xbfgraybfr-hegrvyr; grpuabyrk; whevba; znahryy-whenjryg-cz; ajo-gerssre; znahryy-znexrazntnmva; uee; m-orpx; m-orpx; qnfq; znahryy-678erpug.arg; znahryy-678erpug.arg; znahryy-678erpug.arg; znahryy-678erpug.arg; orpx-gvpxre; znahryy-jjj.qrhoare-erpug.qr; znahryy-aw; eu; qefc; orpx-ef; yrkvfarkvf-cz; yrkvfarkvf-cz; orpx-yfx; otuefg; znxebybt; otuqngfg; qefc-znxebybt; otu-cz; xbfqverxg; znahryy-jjj.erpugfnajnygzbrovhf.qr; znahryy-jjj.fgenserpug-bayvar.qr-frx; erpugfcbegny.qr" gvgyr="');">8 FgE 15/50 -, NStZ 2006, S. 335 ) und damit geschichtlich reale Willkürakte von verbrecherischer Qualität umschreibt, bezeichnet er Rechtsverletzungen, deren zustimmende Evozierung in der Öffentlichkeit oder einer Versammlung eine potentielle Wiederholbarkeit real werden lässt und die Friedlichkeit der politischen Auseinandersetzung gefährden kann. - BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Diese fachgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, S. 3223 f.) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGK 8, 159 ) und wurde in vorliegendem Fall beanstandungsfrei angewandt.Letztlich sticht der Originaltext hervor und prägt Aussage und Erscheinungsbild der Parole (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, S. 3223 ).
Der mit dem Gebrauch des Kennzeichens verbundene Aussagegehalt ist anhand aller maßgeblichen Umstände des Falles zu ermitteln (BGH…, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ; BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, S. 3223 ; BayObLG…, Urteil vom 15. März 1989 - 3 St 133/88 -, NJW 1990, S. 2006 ).
- OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06
"Tyr-Rune", "Wolfsangel" und "Doppelsigrune" als …
Die SS ist eine ehemalige nationalsozialistische Organisation im Sinne von §§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. BGH NJW 2005, 3223).Vorliegend ist jedoch die Abweichung in Anbetracht der Prägnanz der Zeichen - die Zeichen prägen das Erscheinungsbild und lassen die Farbgebung in den Hintergrund treten - so unerheblich, dass jeweils von Originalkennzeichen auszugehen ist (vgl. BGH NJW 2005, 3223 zu "Ruhm und Ehre der Waffen-SS").
Denn § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB setzt voraus, dass eine Ähnlichkeit mit den von der Organisation tatsächlich verwendeten Kennzeichen bestehen muss (vgl. BGH NJW 2005, 3223).
Diese nach dem Wortlaut und Systematik zwingende Auslegung hat die Konsequenz, dass die Verwendung von nationalsozialistisch aussehenden Kennzeichen, die den Anschein der Zuordnung zu bestimmten NS-Organisationen vermitteln und vermitteln sollen, die aber etwa als Fantasiekennzeichen frei erfunden oder von einem Originalkennzeichen so stark abweichend sind, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist, straffrei bleibt (vgl. BGH NJW 2005, 3223;… so für das Markenlogo "Thor Steinar" Brandenburgisches OLG a.a.O.; OLG Braunschweig, Urteil vom 11. Juli 2006 - Ss 21/06; Kammergericht Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 1 Ss 53/06).
- OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 89/06
Thor-Steinar; Tyr-Rune; Gibor-Rune; Wolfsangel
Die SS ist eine ehemalige nationalsozialistische Organisation im Sinne von §§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. BGH NJW 2005, 3223).Vorliegend ist jedoch die Abweichung in Anbetracht der Prägnanz der Zeichen - die Zeichen prägen das Erscheinungsbild und lassen die Farbgebung in den Hintergrund treten - so unerheblich, dass jeweils von Originalkennzeichen auszugehen ist (vgl. BGH NJW 2005, 3223 zu "Ruhm und Ehre der Waffen-SS").
Denn § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB setzt voraus, dass eine Ähnlichkeit mit den von der Organisation tatsächlich verwendeten Kennzeichen bestehen muss (vgl. BGH NJW 2005, 3223).
Diese nach dem Wortlaut und Systematik zwingende Auslegung hat die Konsequenz, dass die Verwendung von nationalsozialistisch aussehenden Kennzeichen, die den Anschein der Zuordnung zu bestimmten NS-Organisationen vermitteln und vermitteln sollen, die aber etwa als Fantasiekennzeichen frei erfunden oder von einem Originalkennzeichen so stark abweichend sind, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist, straffrei bleibt (vgl. BGH NJW 2005, 3223;… so für das Markenlogo "Thor Steinar" Brandenburgisches OLG a.a.O.; OLG Braunschweig, Urteil vom 11. Juli 2006 - Ss 21/06; Kammergericht Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 1 Ss 53/06).
- BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09
Verwenden von NS-Paraolen in einer fremden Sprache
Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wieder finden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32; BGH NJW 2005, 3223 f.; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08). - OLG Bamberg, 02.08.2007 - 2 Ss 97/06 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Sachsen, 13.07.2009 - 3 B 137/06
Versammlung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Marschieren in Blöcken; …
Was die Ausführungen des Klägers bezüglich der Strafbarkeit der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" im Zeitpunkt der Demonstration anbelange, sei zu berücksichtigen, dass das die Straflosigkeit des Rufens dieser Parole feststellende Urteil des 3. Strafsenates des Bundesgerichtshofs vom 28.7.2005 - 3 Str 60/05 - erst nach der Demonstration ergangen sei.Sie ist weder der Parole der Waffen-SS ("Meine/unsere Ehre heißt Treue") noch derjenigen der Hitlerjugend ("Blut und Ehre") zum Verwechseln ähnlich und erfüllt damit nicht die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB (vgl. BGH, Urt. v. 28.7.2005 - 3 StR 60/05 - Rn. 5ff., zitiert nach juris).
- OVG Sachsen, 28.08.2009 - 3 B 40/06
Versammlungsrecht; Gefahrenprognose; Anscheinsgefahr
Die Weisung der Staatsanwaltschaft sei auch nicht rechtswidrig gewesen, da zum Zeitpunkt ihres Erlasses die Frage der Strafbarkeit der Parole noch umstritten gewesen und erst durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.7.2005 (3 StR 60/05) geklärt worden sei.Das Skandieren der in Rede stehenden Parole war unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 28.7.2005, NJW 2005, 3223) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. 7.11.2008, EuGRZ 2008, 769 und Beschl. v. 1.6.2006, NJW 2006, 3050), der sich der Senat mit Urteil vom 13.7.2009 (3 B 137/06) angeschlossen hat, nicht nach § 86a StGB strafbar.
- OLG Rostock, 09.09.2011 - 1 Ss 31/11
Begriff des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation i.S. von §§ …
Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wiederfinden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32; BGH NJW 2005, 3223 f.; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).Entscheidend ist vielmehr, dass die 2. SS-Panzer-Division "Das Reich" der SS bzw. Waffen-SS als ehemaliger nationalsozialistischen Organisation (vgl. auch BGH NJW 2005, 3223, 3224) zuzurechnen ist und das von ihr benutzte grafische Erkennungsmerkmal diese Zugehörigkeit auch nach außen dokumentiert.
- OLG Bamberg, 18.09.2007 - 2 Ss 43/07
"Lebensrune" als verfassungsfeindliches Kennzeichen i.S.d. § 86a …
- OLG Dresden, 23.04.2010 - 2 Ss 699/09
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- OLG Brandenburg, 12.09.2005 - 1 Ss 58/05
Verwechslungsfähigkeit des ehemaligen Markenlogos ?Thor Steinar? mit Kennzeichen …
- VG Gießen, 06.12.2010 - 9 K 1949/10
Auflösung einer Versammlung
- OLG Celle, 19.03.2007 - 32 Ss 4/07
Vereinsrecht: Kennzeichenbegriff und Strafbarkeit des öffentlichen Verwendens …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2009 - 5 B 1265/09
Demonstration gegen die Einweihung des Denkmals für die Opfer der …
- OLG Rostock, 19.07.2007 - 1 Ss 107/07
Volksverhetzung: Störung des öffentlichen Friedens durch den Versandhandel im …
