Rechtsprechung
| BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 66b StGB; § 67d Abs. 6 StGB; § 176 StGB; Art. 5 EMRK
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Sperrwirkung; Schadensprognose bei drohendem sexuellen Missbrauch von Kindern). - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- psychiatrie-verlag.de
, S. 51 (Volltext und Kurzanmerkung)
§§ 66b, 67d StGB
Sicherungsverwahrung nach Maßregelerledigung - sokolowski.org
Sicherungsverwahren nach Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachträgliche Sicherungsverwahrung nach Unterbringung gemäß § 64 StGB
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)
Einschränkung nachträglicher Sicherungsverwahrung
Besprechungen u.ä.
- psychiatrie-verlag.de
, S. 51 (Volltext und Kurzanmerkung)
§§ 66b, 67d StGB
Sicherungsverwahrung nach Maßregelerledigung
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH v. 29.08.2007, Az.: 1 StR 268/07 (Zur Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach Erledigung einer Unterbringung)" von RiAG Dr. Frank Zschieschack und StA Dr. Ingo Rau, original erschienen in: JR 2008, 207 - 212.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 52, 31
- NJW 2008, 240
- StV 2008, 77
- JR 2008, 207
- JR 2008, 253
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 07.10.2008 - GSSt 1/08
Zu verbüßende Freiheitsstrafe nach Erklärung der Erledigung der Unterbringung in …
Hat der Betroffene nach Erklärung der Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 6 StGB) noch Freiheitsstrafe zu verbüßen, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden ist, so steht dies der nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 3 StGB entgegen (Bestätigung von BGHSt 52, 31).Hieran sieht er sich jedoch durch das Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 ( BGHSt 52, 31) gehindert.
- BGH, 05.02.2008 - 4 StR 314/07
Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 3 StGB …
Der Senat beabsichtigt zu entscheiden: Der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66 b Abs. 3 StGB steht nicht entgegen, dass der Betroffene nach Erklärung der Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67 d Abs. 6 StGB) noch Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden ist (Anfragebeschluss entgegen BGH NJW 2008, 240).Der Senat fragt bei dem 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs an, ob er an seiner entgegenstehenden Entscheidung vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 (= NJW 2008, 240) festhält, bei den übrigen Strafsenaten, ob der beabsichtigten Entscheidung dortige Rechtsprechung entgegensteht und ob gegebenenfalls an dieser festgehalten wird.
Hieran sieht er sich jedoch durch das Urteil des 1. Strafsenats vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 (= NJW 2008, 240) gehindert.
- BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08
Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung …
§ 66b Abs. 3 StGB setzt nach seinem Wortlaut neue, also erst nach der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz entstandene Tatsachen nicht voraus und erlaubt es daher auch in solchen Fällen, die Sicherungsverwahrung nachträglich anzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 -, juris, Rn. 19).
- BGH, 02.04.2008 - 1 ARs 3/08
Nachträgliche Sicherungsverwahrung nach Erledigung der Unterbringung in einem …
"Der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 3 StGB steht nicht entgegen, dass der Betroffene nach Erklärung der Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 6 StGB) noch Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden ist." Da dies dem Senatsurteil vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 (= NJW 2008, 240) widerspricht, hat er gemäß § 132 Abs. 3 GVG angefragt, ob hieran festgehalten wird (Beschl. vom 5. Februar 2008 - 4 StR 314/07 und 4 StR 391/07).Der Senat hält die im Senatsurteil vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 zitierte Passage in der Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung (BTDrucks. 15/2887 S. 14) nicht für "unklar und damit ihrerseits auslegungsbedürftig" (Anfragebeschl. Rdn 16).
Im Rahmen der Auslegung ist dem Willen des Gesetzgebers ein umso größeres Gewicht beizumessen, je jünger die auszulegende Norm ist (…vgl. Wank aaO S. 49 f.;… im Ergebnis ebenso Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 1 Rdn. 41 ff.; a.A. - ohne Berücksichtigung der Bedeutung eines größeren oder geringeren Zeitablaufs - Zschieschack/Rau in ihrer Anmerkung zum Senatsurt. vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07, zur Veröffentlichung in Heft 4/2008 der JR vorgesehen).
- BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Anwendung auf …
Umstände, die für den ersten Tatrichter hingegen erkennbar waren, die er aber nicht erkannt hat, scheiden demgegenüber als neue Tatsachen in diesem Sinne aus ( BGHSt 50, 180, 187; 50, 284, 296; 51, 185, 187; 52, 31, 33; BGH NJW 2006, 3154, 3155; StV 2008, 636, 637).Umstände, die für den ersten Tatrichter hingegen erkennbar waren, die er aber nicht erkannt hat, scheiden demgegenüber als neue Tatsachen in diesem Sinne aus ( BGHSt 50, 180, 187; 50, 284, 296; 51, 185, 187; 52, 31, 33; BGH NJW 2006, 3154, 3155; StV 2008, 636, 637).
- BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08
Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (Vorliegen der übrigen …
Dies gilt unabhängig von der durch die Senate des Bundesgerichtshofs uneinheitlich beantworteten und dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs unterbreiteten Frage, ob es der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 3 StGB entgegensteht, dass der Betroffene nach Erklärung der Erledigung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus noch Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden ist (vgl. hierzu einerseits BGHSt 52, 31; BGH JR 2008, 255; andererseits BGH NStZ 2008, 333; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 4 StR 314/07 - und 4 StR 391/07). - BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07
Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vereinbarkeit mit der …
Der Senat hat im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 (= BGHSt 52, 31), nach der bei einem Verurteilten, der - wie hier - im Anschluss an die Erledigungserklärung nach § 67 d Abs. 6 StGB noch Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden war, die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht nach § 66 b Abs. 3 StGB, sondern regelmäßig nur unter den Voraussetzungen von § 66 b Abs. 1 StGB oder § 66 b Abs. 2 StGB angeordnet werden kann, mit Beschluss vom 19. Juni 2008 (= NJW 2008, 2661) dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:. - BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12
Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie; …
a) Sind in ihrer Bedeutung klar erkennbare neue Erkenntnisse angefallen (etwa wenn sich für die Beurteilung seines innerpsychischen Zustands wichtige Angaben des Angeklagten als falsch erwiesen haben [vgl. z.B. BGH, Urteile vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 und 31. Mai 2005 - 1 StR 290/04]), bedürfte eine hierauf beruhende Änderung der Auffassung des Sachverständigen keiner besonderen Erklärung. - BGH, 02.04.2008 - 4 StR 314/07 Da dies dem Senatsurteil vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 (= NJW 2008, 240) widerspricht, hat er gemäß § 132 Abs. 3 GVG angefragt, ob hieran festgehalten wird (Beschl. vom 5. Februar 2008 - 4 StR 314/07 und 4 StR 391/07).
Der Senat hält die im Senatsurteil vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 zitierte Passage in der Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung (BTDrucks. 15/2887 S. 14) nicht für "unklar und damit ihrerseits auslegungsbedürftig" (Anfragebeschl. Rdn 16).
Im Rahmen der Auslegung ist dem Willen des Gesetzgebers ein umso größeres Gewicht beizumessen, je jünger die auszulegende Norm ist (…vgl. Wank aaO S. 49 f.;… im Ergebnis ebenso Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 1 Rdn. 41 ff.; a.A. - ohne Berücksichtigung der Bedeutung eines größeren oder geringeren Zeitablaufs - Zschieschack/Rau in ihrer Anmerkung zum Senatsurt. vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07, zur Veröffentlichung in Heft 4/2008 der JR vorgesehen).
- BGH, 10.02.2009 - 4 StR 391/07
Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (vorherige Erklärung der …
Der Senat hat im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 (= BGHSt 52, 31), nach der bei einem Verurteilten, der im Anschluss an die Erledigungserklärung nach § 67 d Abs. 6 StGB noch Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden war, die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht nach § 66 b Abs. 3 StGB, sondern regelmäßig nur unter den Voraussetzungen von § 66 b Abs. 1 StGB oder § 66 b Abs. 2 StGB angeordnet werden kann, mit Beschluss vom 19. Juni 2008 (= NJW 2008, 2661) dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:. - BGH, 10.08.2011 - 2 StR 211/11
Rechtsfehlerfreie Ablehnung der nachträglichen Unterbringung in der …
- BGH, 19.06.2008 - 4 StR 314/07
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Anordnung der nachträglichen …
- BGH, 19.06.2008 - 4 StR 391/07
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Anordnung der nachträglichen …
- BGH, 05.02.2008 - 4 StR 391/07
- OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
Unterbringung: Erledigterklärung bei Fehleinweisung in ein psychiatrisches …
- OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 Ws 19/09
Voraussetzungen für die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach …
- OLG Hamm, 27.01.2009 - 4 Ws 22/09
Mord; lebenslange Freiheitsstrafe; Anordnung der Unterbringung in einem …
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