Rechtsprechung
| BGH, 28.08.2008 - 4 StR 327/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 232 Abs. 3 Nr. 3 StGB
Schwerer Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (Gewerbsmäßigkeit). - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.02.2011 - 4 StR 622/10
Schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (Gewerbsmäßigkeit); …
Allerdings würde es für die Annahme gewerbsmäßiger Tatbegehung nicht ausreichen, dass der Angeklagte die zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alte Nebenklägerin zur Aufnahme der Prostitution gebracht hat (§ 232 Abs. 1 Satz 2 StGB), um sich dadurch eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang zu erschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2008 - 4 StR 327/08, StraFo 2008, 477).
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