Rechtsprechung
| BGH, 28.09.2011 - I ZR 189/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
mehr- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassungsanspruch bei Angebot und Vermittlung von Sportwetten über das Internet an Personen im Freistaat Bayern
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wettbewerbsrecht - Werbung für Sportwetten im Internet
Kurzfassungen/Presse (6)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet wirksam
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Das Verbot, private Sportwetten und andere Glücksspiele im Internet anzubieten, ist wirksam
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet wirksam
- faz.net (Pressemeldung, 28.09.2011)
Glücksspiele privater Anbieter im Internet bleiben verboten
- faz.net (Pressemeldung, 28.09.2011)
Glücksspiele privater Anbieter im Netz weiter verboten
- blogspot.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
BGH verhandelt am 17. März 2011 wettbewerbsrechtliche Sportwettenfälle
Vor Ergehen der Entscheidung:
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung)
Onlineglücksspiel: Zocken im Internet ist und bleibt verboten - vorerst
Verfahrensgang
- LG München I, 06.12.2007 - 4 HKO 11552/06
- OLG München, 16.10.2008 - 29 U 1669/08
- BGH, 28.09.2011 - I ZR 189/08
- BGH, 19.07.2012 - I ZR 189/08
Wird zitiert von ...
- VG Schwerin, 10.05.2012 - 7 A 519/07
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten im Internet gegenüber dem Inhaber …
Da zum Zeitpunkt des Erlasses einer Erlaubnis nach dem GewG die Länder des späteren Beitrittsgebiets noch nicht existierten, ist von einem vor dem Beitritt auf das gesamte damalige Staatsgebiet der damaligen, als Zentralstaat strukturierten DDR bezogenen Geltungsbereich der Erlaubnis auszugehen (vgl. das Urteil vom 21. Juni 2006, BVerwGE 126, S. 149 [161 f.], sowie die Urteile des BGH vom 28. September 2011 - I ZR 189/08, I ZR 92/09 und I ZR 30/10 -, juris Rdnr. 20, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht - GRUR - 2012, S. 193 [195], bzw. juris Rdnr. 30).
